preparatory:AB 360844
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-09
Wortprotokoll
Frau Wismer, Sie scheinen ja eine Wahnsinnsangst vor der SVP zu haben, schon fast Paranoia. Ich kann Sie beruhigen: Wenn die Vorlage wirklich gute Inhalte bringt, dann werden wir am Schluss zustimmen und nicht mit den Verhinderern ins Bett gehen.
In der Vorlage sind noch zwei Detailfragen offen, bei denen in der Kommission die Mehrheitsverhältnisse sehr knapp ausfielen. In einem Fall ist kein Minderheitsantrag und auch kein Einzelantrag eingereicht worden: In Artikel 14c geht es um die Beschleunigung der Windkraft. Es gibt da keinen Minderheitsantrag, das ist dann also erledigt. Es hätte auch keinen Sinn ergeben, die Dreierregel, die vorhin genannt wurde, auch bei der Windkraft einzuführen, weil es bei der Windkraft auch nicht drei Organisationen sind, die Einsprachen machen, sondern immer nur eine Organisation. Es ergibt also überhaupt keinen Sinn. Zudem müssen Sie schon einsehen, dass die Windkraft in der Bevölkerung einfach sehr unpopulär ist. Man will keine Enteignungen, man will keine Verschandelung von Landschaften und so weiter. Die Schweiz ist kein Windland, und darum ist es sehr richtig, dass man da keine Minderheitsanträge eingereicht hat. Da, Frau Wismer, haben Sie recht: Die Vorlage wäre gescheitert, wenn die Dreierregel auf die Windkraft angewendet worden wäre. Dann hätten wir bei einem Referendum mitgemacht, und die Bevölkerung hätte die Vorlage abgelehnt.
Zu Artikel 83 BGG gibt es noch einen Antrag der Minderheit Trede von links. Da empfehlen wir Ihnen, sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen. Wir denken nicht, dass dieser Artikel grössere Auswirkungen hat, da es sich um eine Präzisierung im Zusammenhang mit Zusatzkonzessionen handelt. Ich habe versucht, ein Beispiel zu finden, bei dem dieser Artikel konkret angewendet werden könnte; bisher hat mir niemand ein konkretes Beispiel geben können. Die Auswirkungen von Artikel 83 werden sehr klein sein.
Es geht daher hauptsächlich noch um Artikel 9a Absatz 3bis StromVG, um die Beschleunigung bei der Wasserkraft. Eine knappe Mehrheit der Kommission war für die Dreierregel. Die Minderheit Wasserfallen Christian möchte sich dem [PAGE 1355] Beschluss des Ständerates anschliessen, damit das Verbandsbeschwerderecht bei den sechzehn Wasserkraftprojekten komplett abgeschafft wird. Da hilft auch die SVP-Fraktion mit. Wenn Sie die Abschaffung nicht wollen, wenn Sie hier jetzt auch wieder verwässern wollen, dann gefährden Sie selbst die Energiewende, die Sie ständig propagieren. Sie müssen schon sehen, im Gegensatz zur Windenergie leistet die Wasserkraft - gerade auch im Winter - einen wesentlichen Beitrag zur Stromproduktion und zur Versorgungssicherheit, und es braucht dann nicht wie bei der Windkraft zusätzliche Energielieferanten wie Gaskraftwerke. Windkraftwerke fallen ja ständig aus, wenn der Wind nicht bläst. Der erfolgreiche Strommix der Schweiz, der CO2-frei ist, besteht im Wesentlichen aus Wasserkraft und Kernenergie. Das ist in der Bevölkerung sehr stark verankert. Die Bevölkerung will die Wasserkraft, und ich bin sicher, die Bevölkerung will auch die Kernenergie. Darum hat die Bevölkerung bei der Abstimmung zum Stromversorgungsgesetz zu den sechzehn Projekten explizit Ja gesagt. Also kann man jetzt einen Schritt weiter gehen und diese sechzehn Projekte wirklich realisieren.
Was den Standpunkt der Linken angeht, muss ich sagen: Man kann nicht ständig von der Energiewende sprechen, aber gleichzeitig alle Projekte an Standorten bekämpfen, an denen man saubere Energie aus Wasserkraft produzieren will. Das passt einfach nicht zusammen. Ihre Logik verstehe ich sowieso nicht. Sie wollen möglichst viele Anlagen im ganzen Land verteilt, wofür es auch extrem viele Stromleitungen braucht, aber die Stromleitungen wollen Sie nicht. Die Folgekosten möchten Sie auch nicht tragen. Das passt doch alles nicht zusammen. Wenn Sie die Energiewende wollen, dann müssen wir die Wasserkraft beschleunigen, dann müssen wir diese sechzehn Projekte umsetzen können, und das bedeutet eben die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei diesen Projekten. Alles andere ist unehrlich.
Man darf auch den Grundsatz nicht aus den Augen verlieren. In der Energiepolitik geht es immer um das Gleiche. Wir brauchen kostengünstigen Strom, wir brauchen umweltfreundlichen Strom, und wir brauchen Strom, der ständig zur Verfügung steht, und zwar in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Es geht in der Energiepolitik immer darum, und darum ist es auch logisch, dass man eine starke Wasserkraft und letztendlich auch die Kernenergie braucht. Darum sagt die SVP-Fraktion Ja zu diesem bewährten Strommix aus Wasserkraft und Kernenergie, und darum sind wir bei Artikel 9a Absatz 3 für die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts. Dann können wir auch bei der Schlussabstimmung Ja sagen.