Gössi Petra · Ständerat · 2025-09-09
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-09
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zu des Pudels Kern, und dazu gibt es verschiedene Anträge. Ich danke dem Präsidenten, dass wir in einer Gesamtdebatte darüber diskutieren können, weil die einzelnen Anträge zusammenhängen, auch wenn sie kein eigentliches Konzept sind.
Die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus ist in Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe a fast versteckt. Da dieser für die Schweiz nicht bindend ist, handelt es sich um eine Kann-Formulierung, und diese Kann-Formulierung ist wichtig. Das heisst, dass die Schweiz selbst bestimmen kann, ob sie den Mechanismus anwenden will und von welchen Bedingungen sie dies abhängig macht.
Der Solidaritätsmechanismus und dessen konkrete Ausgestaltung wurden im Erstrat intensiv diskutiert. Dort hat man nach Lösungen gesucht. Offensichtlich konnte aber keine überzeugende Lösung gefunden werden, was mitunter auch zum Scheitern des Bundesbeschlusses 1 beigetragen hat. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission spricht sich für den Solidaritätsmechanismus aus. Dazu haben Sie im Rahmen der Eintretensdebatte auch schon vieles gehört. Vonseiten der Verwaltung wurde ausgeführt, dass die EU-Kommission mehrfach betont hat, dass Staaten nur dann Solidarität von einem anderen Staat erhalten werden, wenn sie das Dublin-Abkommen umsetzen und sich an die Regeln halten. Das ist ja etwas, was uns stört und worüber wir heute innenpolitisch immer wieder diskutieren. Dieser Mechanismus soll dazu beitragen, dass auch die Schweiz einen Nutzen daraus ziehen kann.
Bei den Bedingungen, an welche die Anwendung des Mechanismus geknüpft sein soll, scheiden sich aber auch innerhalb der Kommission die Geister. Deshalb gibt es dazu einen Mehrheitsantrag und einen Minderheitsantrag Gössi. Die beiden Anträge finden Sie auf Seite 37 der deutschsprachigen Fahne.
Auf Seite 36 finden Sie den Antrag der Minderheit Schwander. Wenn Sie diesem zustimmen, dann streichen Sie den ganzen heutigen Artikel 113 des Asylgesetzes. Dieser Antrag wurde von der Kommission mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt. Aus Sicht der Minderheit Schwander ist Artikel 113 in dieser Phase der Gesetzgebung nicht nötig. Der Minderheitssprecher wird Ihnen aber die Argumente seiner Minderheit noch ausführlich darlegen. [PAGE 773]
Die Kommissionsmehrheit hingegen empfiehlt Ihnen beim Solidaritätsmechanismus und bei Artikel 113 folgende Lösung: Bei Artikel 113 Absatz 1 soll einerseits der linken Seite Hand für eine Lösung geboten werden, indem explizit festgehalten wird, dass sich die Schweiz an der europäischen Flüchtlingspolitik zur Sicherung fairer Verfahren unter Einhaltung der Grundrechte beteiligen wird. Der EU-Asylpakt führt in der Asylpolitik grundsätzlich zu Verschärfungen, was mit dieser Klärung innenpolitisch abgefedert werden soll, ohne dass sich damit eine Veränderung der schweizerischen Position ergibt. Die Kommission beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Annahme von Absatz[NB]1.
Die Bedenken von Mitte-Rechts, dass sich die Schweiz zu leichtfertig am Solidaritätsmechanismus beteiligen könnte und sie damit Nachteile zu vergegenwärtigen hätte, werden hingegen in Artikel 113 Absatz 3 aufgenommen, wo sich wiederum zwei Lösungsvorschläge gegenüberstehen. Wir haben intensiv nach möglichen Kompromissen gesucht und legen Ihnen nun zwei Varianten vor, unter welchen Bedingungen sich die Schweiz an den Solidaritätsmassnahmen beteiligen soll. Die Mehrheit will bei Absatz 3, dass der Bund die Solidaritätsmassnahmen nach Absatz 2 Buchstabe a nur dann ergreifen darf, wenn das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert, wobei die gesamteuropäische und die nationale Migrationslage zu berücksichtigen sind. Die Formulierung "im Wesentlichen" soll zum Ausdruck bringen, dass Probleme einzelner Staaten im Dublin-System die Schweiz nicht davon abbringen sollen, sich solidarisch am System zu beteiligen. Die Formulierung ist ein Kompromiss zwischen der ursprünglichen Formulierung des Nationalrates, die zu ablehnender Kritik und zu Enthaltungen geführt hat, und dem Antrag der Minderheit Gössi, der der Kommissionsmehrheit und auch dem Bundesrat wiederum zu scharf formuliert ist.
Lassen Sie mich noch Folgendes zum Antrag meiner Minderheit sagen: Der Minderheit geht der Antrag der Mehrheit in dieser Ausformulierung zu wenig weit. Sie verlangt deshalb, dass der Bund Solidaritätsmassnahmen nur dann leistet, wenn sich die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten an die Zuständigkeitsregeln und an die Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen halten.
Gemeinsam sehen beide Anträge, sowohl jener der Mehrheit wie auch jener der Minderheit, vor, dass die interessierten Kreise, insbesondere die Kantone, beizuziehen sind und dass Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung einzuhalten ist. Vor allem dieser Punkt, dass eben die Kantone beizuziehen sind, ist ein wichtiger Punkt, deshalb findet er sich auch in beiden Anträgen, sowohl im Mehrheitsantrag wie auch im Minderheitsantrag. Darauf ist auch Kollegin Moser in der Eintretensdebatte bereits eingegangen. Die Kommission sprach sich mit Stichentscheid des Präsidenten bei 2 Enthaltungen für den Mehrheitsantrag aus. Da ich als Kommissionssprecherin nicht zu meinem Minderheitsantrag sprechen kann, wird sich Kollege Broulis dazu noch äussern.