Gössi Petra · Ständerat · 2025-09-09
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-09
Wortprotokoll
Zu dieser Ergänzung von Artikel 8b des Asylgesetzes fand sowohl eine inhaltliche wie auch eine strategische Diskussion statt. Inhaltlich wurde diskutiert, ob die Ergänzung in der Praxis tatsächlich einen Mehrwert bringt oder ob die Information in einer verständlichen Sprache nicht bereits der heutigen Praxis entspricht. Diese Frage wurde in der Eintretensdebatte auch von Kollege Rieder aufgeworfen. Die Situation präsentiert sich so, dass heute im Dublin-Verfahren Personen mittels übersetzter Merkblätter darauf hingewiesen werden, dass sie mitwirken müssen und wie diese Mitwirkung genau zu erfolgen hat.
Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, dann hätte das zur Folge, dass diese Merkblätter reevaluiert und sprachlich vereinfacht würden. Dieser Aufwand ist nicht sonderlich gross und macht aus verfahrensökonomischer Perspektive Sinn: Wenn damit nur schon ein Rechtsverfahren verhindert werden kann, weil die betroffenen Personen eben wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind, lohnen sich diese kleinen Anpassungen im Asylgesetz und die Umsetzung bereits. Zudem wird damit auch signalisiert - da sind wir eher bei der strategischen Betrachtungsweise -, dass die Schweiz ihre Verfahren auch weiterhin rechtsstaatlich sauber aufgleist. Dieses Argument könnte in einer allfälligen Referendumsabstimmung relevant werden. Auch wenn dieser Antrag nicht matchentscheidend ist, wollte die Kommissionsmehrheit mit der Unterstützung des Antrags dem Nationalrat entgegenkommen, der die Ergänzung ursprünglich mit klarem Mehrheitsentscheid eingefügt hatte. Die Zustimmung erfolgte mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass die Pflicht zur Information der asylsuchenden Person, wie sie in Artikel 8b ergänzt wurde, nicht auf Gesetzesebene eingefügt werden muss, und beantragt Ihnen die Formulierung gemäss Entwurf des Bundesrates. Weitere Argumente gegen die Fassung der Mehrheit wird aber die Minderheitssprecherin anführen.