Roth David · Nationalrat · 2025-09-09
Roth David · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-09
Wortprotokoll
Unsere Kommission beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Sie stellt sicher, dass die postalische Grundversorgung eine verlässliche, flächendeckende und qualitativ hochwertige Dienstleistung für die ganze Bevölkerung bleibt.
Der Entwurf zur Teilrevision der Postverordnung, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, geht jedoch in eine andere Richtung. Er sieht vor, dass die Hauszustellung auf Siedlungen mit mindestens fünf Häusern pro Hektare oder eine Zustellzeit von maximal zwei Minuten beschränkt wird. Was heisst das konkret? Einzelhöfe, Streusiedlungen, ganze ländliche Regionen würden ihre Hauszustellung verlieren. Ich weiss schon, am günstigsten wäre es für die Post natürlich, wenn wir alle unsere Briefe in Härkingen oder die Pakete in Mülligen abholen würden. Aber das ist nicht die Idee der Grundversorgung. Grundversorgung heisst, dass die Post zur Bevölkerung kommt und nicht umgekehrt. Hinzu kommt die vorgesehene Senkung der Qualitätsvorgaben bei den Laufzeiten. Statt 97 Prozent pünktliche Briefe und 95 Prozent pünktliche Pakete sollen es künftig nur noch 90 Prozent sein. Das ist nichts anderes als ein Leistungsabbau.
Service public bedeutet Verlässlichkeit. Wer für eine Zustellung bezahlt, soll diese auch pünktlich erhalten. Allenfalls kann man über Ausnahmen bei extremen Spitzen wie Black Friday reden, aber das darf kein Grund sein, das Niveau generell zu senken. Hier geht es nicht um Detailfragen, sondern um die Grundsatzfrage, ob wir eine Grundversorgung wollen, die diesen Namen verdient, oder ob wir einen schleichenden Abbau akzeptieren, ohne dass das Parlament überhaupt mitreden kann.
Dass das UVEK auf dem Verordnungsweg weitreichende Veränderungen einleiten und frühere Kompromisse kippen will, sorgte für entsprechende Kritik in unserer Kommission. Natürlich hat der Bundesrat recht: Die Digitalisierung verändert die Post, die Briefmengen nehmen ab, die Finanzierung der Grundversorgung ist eine Herausforderung. Aber genau deshalb brauchen wir eine breit abgestützte Gesetzesrevision. Was wir nicht brauchen, ist ein Vorentscheid auf dem Verordnungsweg, der Fakten schafft und die demokratische Mitsprache umgeht. Die Kommission versperrt sich dem digitalen Wandel keineswegs. Entsprechend hat die Kommission keine Beanstandungen zum digitalen Brief oder der Verpflichtung für Postfinance, einen elektronischen Zahlungsverkehr anzubieten. Im Gegenteil, das wird sogar begrüsst.
In der Beantwortung der Motion lässt der Bundesrat durchschimmern, dass das digitale Angebot nur bei einem Abbau aufgebaut werden könne. Das müssen wir dringend noch klären. In der Sessionsvorschau hat die Post dem Parlament klargemacht, dass sich die Ausgangslage unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über diese Motion diesbezüglich nicht ändert, und hält fest: "So oder so muss mit der Einführung des hybriden Briefes die digitale Zukunft des Service public gestartet werden."
Das erwarten sicher auch wir. Gerade hier wird damit der Post und den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geboten, auf digitale Alternativen umzusteigen und damit Kosten zu reduzieren, ohne dass ganze Regionen gezwungenermassen von der physischen Zustellung abgehängt werden. Die Motion ist deshalb eine notwendige Klarstellung. Das Parlament will, dass Umfang und Qualität der Grundversorgung nicht einseitig durch den Bundesrat reduziert werden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, der Motion zuzustimmen.