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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-09-09

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte mich zuerst zur Grundsatzfrage äussern, ob bei Artikel 113 Absatz 2 des Asylgesetzes Buchstabe a eingefügt werden soll, mit dem explizit festgeschrieben würde, dass sich der Bund insbesondere am Solidaritätsmechanismus beteiligen kann. Das hiesse, dass die Schweiz die Europäische Union im Rahmen der in Teil IV der Verordnung (EU) 2024/1351 vorgesehenen Solidarität unterstützen kann.

Ich hatte bereits beim Eintreten ausgeführt, dass es im ganzen Paket Massnahmen gibt, die für uns im Sinne der Weiterentwicklung des Dublin-Besitzstandes zwingend sind. Hier aber, wo es um den Solidaritätsmechanismus geht, sind wir nicht gebunden. Dieser ist für die EU-Staaten verbindlich, für uns hingegen ist die Teilnahme an diesem Mechanismus freiwillig. Ich begrüsse es trotzdem, dass wir hier Buchstabe a einfügen. Im Sinne der Transparenz sagen wir damit: Ja, der Bund kann sich am Solidaritätsmechanismus beteiligen. Damit wird etwas konkretisiert, was heute bereits im geltenden Recht in Artikel 113 steht, nämlich, dass sich der Bund an der Harmonisierung der europäischen Flüchtlingspolitik auf internationaler Ebene und auch an der Lösung von Flüchtlingsproblemen im Ausland beteiligt. Mit Blick auf den von der EU eingeführten Solidaritätsmechanismus erachte ich es als angebracht, dass wir Buchstabe a einfügen, und zwar als Kann-Formulierung.

Nun komme ich zu Absatz 3. Ich erinnere mich sehr gut an die Beratung in der Kommission. Herr Bundesrat Jans sagte zwar, wir hätten hier ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ich höre das gerne, stelle hier jedoch fest, dass es der Kommission nicht gelang, eine Formulierung zu finden, welche wirklich überzeugt und welche auch eine überzeugende Mehrheit gefunden hätte. Wir waren uns darin einig, dass diejenige Formulierung, die der Nationalrat beschlossen hatte, bevor er die Vorlage dann in der Gesamtabstimmung ablehnte, für uns nicht die richtige Formulierung ist; deshalb wurde diese auch nicht übernommen. Wir waren uns einig, dass die Teilnahme der Schweiz am Solidaritätsmechanismus an Bedingungen zu knüpfen ist. Eine Bedingung, so waren wir uns einig, ist, dass die Kantone einzubeziehen sind. Unklar blieb in der Kommission, ob dieser Einbezug in Form einer "Abstimmung" mit den Kantonen oder nach Konsultation der Kantone erfolgen soll. Wahrscheinlich ist noch zu klären, welche Rolle die Kantone im Entscheidungsprozess wirklich spielen sollen, bevor ein Solidaritätsmechanismus in der Schweiz eingeführt wird bzw. wir uns daran beteiligen. Wir waren uns auch einig, dass die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen sind. Das ist ein Punkt, den der Nationalrat in seiner am Schluss abgelehnten Version nicht in diesen Absatz integriert hatte.

Der Knackpunkt ist die Formulierung der Bedingung, dass das Dublin-System für die Schweiz und gegenüber der Schweiz zu funktionieren habe. Wie formulieren wir das? Die von der Mehrheit beantragte Formulierung verlangt, "dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert". Diese Formulierung hat das Manko, dass sie nicht definiert, was "im Wesentlichen funktioniert" bedeutet; die Formulierung lässt relativ viel offen. Die von der Minderheit Gössi beantragte Variante ist in diesem Sinne eine Spur klarer, indem sie vorsieht, dass das System bei den "für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten gegenüber der Schweiz funktionieren" soll, wobei "funktionieren" heisst, dass diese Staaten die Übernahme- und [PAGE 775] Rückübernahmeverpflichtungen einhalten, die sich aus der AMMR-Verordnung ergeben. Auch bei dieser Formulierung bleibt jedoch offen, welche die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten sind. Eigentlich müsste man sie im Gesetz aufzählen, aber diese Liste kann sich ändern. Für mich komme ich daher zum Fazit, dass wir noch keine perfekte Lösung gefunden haben. Wir sollten dazu aber einen Beschluss fassen, damit der Nationalrat die Diskussion dann an diesem Punkt fortführen kann.

In diesem Sinne: Ich hatte in der Kommission den Stichentscheid zu fällen. Dieser Stichentscheid war etwas unglücklich, weil mich beide Varianten nicht wirklich überzeugt hatten. Wichtig ist aber, dass wir Bedingungen formulieren und dem Nationalrat aufzeigen, dass er hier weiterzuarbeiten hat.