AB 360914
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-09
Wortprotokoll
Herr Imark, verzichten Sie in Zukunft auf die Verbreitung von Fehlinformationen. Das verbitte ich mir wirklich.
Das Postulat fordert eine Überprüfung des aktuellen Förderregimes für PV-Anlagen, dies mit dem Ziel, den Beitrag zur Vermeidung von Winterstromlücken und Netzüberlastungen stärker zu berücksichtigen. Das Postulat greift durchaus wichtige Punkte auf, diese wurden und werden aber bereits angegangen. Deshalb ist das Postulat nicht nötig. Weil in den letzten Jahren viele Anpassungen auf Verordnungsebene gemacht wurden, kann ich allerdings verstehen, dass nicht alle - offensichtlich auch der aktuelle Präsident der UREK-N nicht - den Überblick über den aktuellen Stand haben.
Als Mitglied der UREK-N und Vizepräsidentin von Swissolar erlaube ich mir, Ihnen die Änderungen in Erinnerung zu rufen, die bereits beschlossen oder diskutiert wurden, um die Versorgungssicherheit im Winter zu stärken und das Netz zu entlasten. Zur Erhöhung der Winterstromproduktion wurden drei Massnahmen beschlossen:
1.[NB]Der Neigungswinkelbonus: Bei diesem Bonus geht es um die Förderung von PV-Anlagen, die einen Neigungswinkel von mindestens 75 Grad aufweisen, also steil montiert sind. Der Bonus soll Anreize für den Bau von vertikalen Anlagen wie Fassadenanlagen schaffen, die im Winter durch den flachen Sonnenstand mehr Strom liefern können. Der Bundesrat hat diesen Bonus aufgrund von Studien, die das Potenzial dieser Anlagen aufzeigen, am 1.[NB]Januar 2023 in der Energieförderungsverordnung ergänzt. Zwei Jahre später, am 1.[NB]Januar 2025, wurde der Bonus erhöht, dies, weil das Potenzial so gross ist. Der Bundesrat wird die Verordnung schon bald erneut ändern. Verschiedene Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf fordern einen Bonus bei einem Neigungswinkel bereits ab 55 Grad, weil dies der optimale Winkel für eine maximale Winterproduktion ist. Ich hoffe, dass der Bundesrat diese Anpassung effektiv machen wird.
2.[NB]Seit dem 1.[NB]Januar 2023 gibt es den Höhenbonus. Dieser Bonus wird gewährt, wenn die PV-Anlage auf einer Höhe von mindestens 1500 Metern über Meer liegt. Mit der aktuellen Revision der Energieförderungsverordnung schlägt der Bundesrat vor, den Höhenbonus durch einen neuen Winterstrombonus abzulösen. Warum? Weil der Höhenbonus unabhängig davon, ob eine Anlage tatsächlich eine erhöhte Winterstromproduktion aufweist oder nicht, gewährt wird. Das will man zu Recht korrigieren. Aber das läuft alles schon, Herr Imark, das läuft alles schon.
3.[NB]Einen Anreiz, Fassadenanlagen für die Winterstromproduktion zu bauen, schafft zudem das vereinfachte Bewilligungsverfahren. Ab nächstem Jahr gilt für Fassadenanlagen ein Meldeverfahren anstelle der Baubewilligung, was den Bau solcher Anlagen erleichtert.
Ich komme zum zweiten Ziel des Postulates, Netzüberlastungen zu vermeiden. Hierzu wurden bereits fünf Massnahmen ergriffen:
1.[NB]Ab nächstem Jahr wollen die Verteilnetzbetreiber Massnahmen zur Beschränkung von Einspeisespitzen ergreifen. Sie können Anlagen abregeln oder intelligente Massnahmen über Fernsteuerungen ergreifen, um die Einspeisung zu drosseln.
2.[NB]Die Verteilnetzbetreiber haben auch die Möglichkeit, für das Einspeisen von Solarstrom finanzielle Anreize zu setzen, Stichwort "dynamische Tarife".
3.[NB]Wir haben heute Morgen mit der Beschleunigungsvorlage eine Anpassung der Bestimmung zur Vergütung des eingespeisten Stroms beschlossen, die eine Vergütung nach dem Stundenmarktpreis festhält; dies als Anreiz, um in den sonnigen Mittagsstunden, wenn die Preise tief sind und das Netz belastet wird, weniger Strom einzuspeisen.
4.[NB]Wir haben mit dem Stromgesetz die Möglichkeit der Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften geschaffen. Diese sollen per 1.[NB]Januar 2026 eingeführt werden. Auch das wird zur Netzentlastung führen.
5.[NB]Speicher sind seit diesem Jahr von den Netzgebühren befreit. Auch das fördert den Zubau von Speichern und führt zu einer Entlastung des Netzes.
Sie sehen, in den vergangenen Jahren wurde an den Stellschrauben herumgedreht, um die Förderung der Fotovoltaikanlagen so auszurichten, dass die Produktion von Winterstrom maximiert wird. Es wurden zudem Massnahmen beschlossen, die es den Verteilnetzbetreibern ermöglichen, ihr Netz vor Überlastung zu schützen. Es braucht keine erneuten Änderungen, es braucht jetzt vielmehr Planungssicherheit für die Investorinnen und Investoren. Denn wir können doch nicht, kaum haben wir etwas beschlossen, wieder etwas ändern und dann nochmals etwas ändern. Das verunsichert diese Leute, die jetzt Anlagen zubauen möchten.
Wenn Sie jetzt das Postulat trotzdem annehmen, schlage ich vor, einen Blick über die Grenze zu werfen, unser Förderregime mit den Förderregimes anderer Staaten zu vergleichen und zu prüfen, welche Förderungen denn auch mit dem Stromabkommen kompatibel wären.