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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2025-09-10

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10

Wortprotokoll

Es handelt sich bei diesem Entwurf um drei Vorlagen: erstens um einen Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Änderung des Schengener Grenzkodexes, darauf kommen wir nachher ausführlicher zu sprechen; zweitens um eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), die dem Protokoll des EDA, der Ständigen Mission der Schweiz beim Büro der UNO und den anderen internationalen Organisationen in Genf den Zugriff auf das Etias ermöglichen soll; drittens um redaktionelle Anpassungen im AIG, die eine sprachliche Angleichung an die Begriffe des Schengener Grenzkodexes darstellen. Auf die Vorlagen 2 und 3 ist die Staatspolitische Kommission Ihres Rates stillschweigend eingetreten.

Die Vorlage 1 ist der Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung des Schengener Grenzkodexes in der EU-Verordnung 2024/1717. Der Bundesrat genehmigte die Übernahme am 26.[NB]Juni 2024 vorbehältlich der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Änderungen des Schengener Grenzkodexes sind Folgen der Covid-19-Pandemie, aber auch der Diskussionen um die irreguläre Migration in Europa. Die neue Verordnung präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen/Dublin-Raums. Zudem führt sie im Nachgang zur Covid-19-Pandemie Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit ein. Für diese Fälle sieht die Vorlage die Möglichkeit von Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vor.

Weiter führt die EU-Verordnung ein neues Überstellungsverfahren zur Eindämmung von Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums als Alternative zu Binnengrenzkontrollen ein. Damit können Schengen-Staaten Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthalt leichter an den Schengen-Staat überstellen, aus dem sie eingereist sind. [PAGE 1386] Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, sind von diesem Verfahren explizit ausgenommen.

Die Vorlage 1 fügt nun alle diese Bestimmungen in das Schweizer Recht ein. Davon betroffen sind im AIG insbesondere Bestimmungen zum Grenzübertritt, zur Grenzkontrolle und zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zudem wird das neue Überstellungsverfahren für Ausländerinnen und Ausländer im AIG aufgenommen. Im Weiteren erhält der Bundesrat die Kompetenz, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen anzuordnen.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zu allen drei Vorlagen. Eine Minderheit Schmid Pascal beantragt, auf die Vorlage 1 nicht einzutreten. Sie begründet das damit, dass Schengen/Dublin nicht funktioniere und dass diese Weiterentwicklung eine Zentralisierung der Entscheide in Brüssel mit sich bringe. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Vorlage Präzisierungen und Verbesserungen in Bezug auf Wegweisungen oder Kontrollen an den Grenzen bringt und dass die Schweiz von einem verstärkten Schutz der Aussengrenzen des Schengen/Dublin-Raums und vom Zugang zu den europäischen Daten über Straftaten wesentlich profitiert. Zudem wird das Dublin-Verfahren für Überstellungen beschleunigt.

In diesem Sinne beschloss die Staatspolitische Kommission Ihres Rates mit 16 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage 1 einzutreten.