Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-10
Wortprotokoll
Sie haben es jetzt gehört, Sie haben ja in der Sommersession die internationalen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen zum Melderahmen für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (MRK) verabschiedet, damit die Schweiz am automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte teilnehmen kann. Der Nationalrat hat die Vorlage am Montag, also vorgestern, verabschiedet.
Die internationalen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen zum MRK dienen nicht dazu, die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA über Kryptowerte umgesetzt wird. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz Informationen über Kryptowerte austauschen wird, muss demnach separat geregelt werden und bildet Gegenstand dieser Vorlage.
Der Bundesrat unterbreitet Ihnen im Rahmen dieser Vorlage demnach zwei Bundesbeschlüsse: erstens den Bundesbeschluss über die Einführung des AIA über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten und zweitens den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA über Finanzkonten und des AIA über Kryptowerte durch die Partnerstaaten.
Ich komme zum Bundesbeschluss betreffend die relevanten Partnerstaaten. Damit schlägt Ihnen der Bundesrat die Partnerstaaten vor, mit denen die Schweiz den AIA über die Kryptowerte umsetzen soll, sobald die Voraussetzungen in der OECD erfüllt sind. Der Bundesbeschluss nennt 74 Partnerstaaten, die sich zur Umsetzung des MRK verpflichtet haben, die die AIA-Vereinbarung Kryptowerte unterzeichnet haben oder die vom Global Forum für den Kryptobereich als relevant identifiziert worden sind, weil sie wichtige meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen beherbergen oder beispielsweise eine kryptofreundliche Regulierung vorsehen. Sie werden den MRK ab 2026 oder in den Folgejahren umsetzen oder umsetzen müssen.
Mit dem Bundesbeschluss ermächtigt das Parlament den Bundesrat dazu, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung Kryptowerte mitzuteilen, dass die Staaten, die Gegenstand dieser Vorlage bilden, in die Liste der Partnerstaaten aufzunehmen sind, mit denen die Schweiz den AIA über Kryptowerte umsetzen will. Der Prozess der interessierten und geeigneten Partnerstaaten des Global Forum stellt wie beim AIA über Finanzkonten sicher, dass der AIA über Kryptowerte erst aktiviert wird, wenn diese Staaten die Voraussetzungen des Standards erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Vertraulichkeit und die Datensicherheit. Mit Staaten, die sich nicht zur Umsetzung des AIA über Kryptowerte verpflichtet haben, werden keine Daten ausgetauscht. Das gilt auch in Bezug auf Staaten, die die Voraussetzungen des Standards nicht erfüllen. Die USA sind im Bundesbeschluss nicht aufgeführt. Mit ihnen soll der AIA über Kryptowerte auf der Grundlage eines bilateralen Abkommens vereinbart werden. Das wird dann eine separate Vorlage werden.
Noch zum Prüfmechanismus: 2017 hat das Parlament den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA über Finanzkonten durch die Partnerstaaten beschlossen. Damit soll vor dem Austausch von Finanzkonteninformationen nochmals überprüft werden, ob die Partnerstaaten tatsächlich auch die Voraussetzungen des Standards erfüllen. Allenfalls könnte man auch Vorkehrungen treffen, wenn Probleme bei der Umsetzung des AIA bestünden. Dieser Prüfmechanismus hat sich bewährt und schafft mehr Sicherheit im Hinblick auf den Datenaustausch. Es ist kohärent und sinnvoll, die Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte denselben Kontrollmechanismen zu unterstellen wie die Partnerstaaten für den AIA über Finanzkonten.
Da das Konzept des AIA über Kryptowerte mit dem des AIA über Finanzkonten weitgehend identisch ist, können die allgemeinen Prüfkriterien des Bundesbeschlusses auch auf den AIA über Kryptowerte übertragen werden. Der Bundesrat schlägt Ihnen deshalb vor, den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus um den AIA über Kryptowerte zu erweitern und ihn einer Totalrevision zu unterziehen.
Zusätzlich zu den in der Vergangenheit getroffenen Massnahmen ist es dem Bundesrat ein Anliegen, den Prüfmechanismus weiter zu optimieren. Um eine effiziente und verfahrensökonomische Durchführung zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat die Kommissionen jährlich informiert, aber nur noch alle vier Jahre - also einmal in der Legislaturperiode - einen Bericht zur Konsultation vorsieht.
Ihre Kommission - das hat auch der Kommissionssprecher, Herr Ständerat Hegglin, gesagt; er hat darauf hingewiesen - hat auch darüber diskutiert, wann die Inkraftsetzung stattfinden soll. Die Kommission hat die Ausgangslage entsprechend beurteilt und sich für einen international abgestimmten Zeitplan ausgesprochen, das heisst für einen AIA über Kryptowerte ab 2026.
Ich danke Ihnen für Ihre Vorberatung und die Berichterstattung. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.