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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-09-10

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10

Wortprotokoll

Im Jahr 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen Melderahmen für den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte publiziert. Seither haben sich 66 Staaten, darunter die Schweiz, politisch zu dessen Umsetzung bekannt. 49 Staaten, darunter ebenfalls die Schweiz, haben die entsprechende multilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte haben wir in der Sommersession zugestimmt. Die Rechtsgrundlage für den Melderahmen der Kryptowerte und die Aktivierung des OECD-Standards haben wir also bereits beschlossen.

Mit zwei Vorlagen beraten und beschliessen wir heute über die innerstaatliche Umsetzung: einerseits mit dem Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten und des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte durch die Partnerstaaten und andererseits mit dem Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026, welche die Voraussetzungen des Global Forum erfüllen und diesen tatsächlich auch umsetzen werden.

In der kurzen Eintretensdebatte in der Kommission stand vor allem die Frage im Raum, ob die Schweiz die Bestimmungen überhastet einführt und ob unsere Unternehmen unnötigen zusätzlichen administrativen Auflagen unterworfen werden. Das kann verneint werden. Die Informationspflichten sind nicht neu, es handelt sich um eine Erweiterung eines bestehenden Standards auf Kryptoanbieter. Diese werden die neuen Meldepflichten einführen müssen. Diese Meldepflichten werden extraterritorial und auch national, beispielsweise durch die EU, unabhängig von diesem Standard eingeführt. Die Akteure werden die Meldungen - beispielsweise in die EU - sowieso erheben und absetzen müssen. Der Aufwand wird also unabhängig von einer Einführung in der Schweiz in der EU fällig. Zudem würden sich ohne entsprechende Rechtsgrundlage in der Schweiz schwierige Rechtsfragen bezüglich der Möglichkeit stellen, Daten aus der Schweiz direkt zu liefern. Eine Anpassung des Standards in der Schweiz führt dazu, dass diese Akteure in der EU davon befreit werden, diese Meldungen direkt absetzen zu müssen.

Zu beachten gilt auch, dass viele der Schweizer Kryptoanbieter bereits einen Sitz im EU-Raum haben, weshalb sie die Anforderungen direkt vor Ort auch erfüllen müssen. Gleichzeitig ist der Standard seitens der OECD flächendeckend. 69 Staaten sind betroffen. Die wichtigsten Kryptohandelsplätze weltweit bekennen sich zu diesem Standard. Sicherlich ist es auch ein Standortmerkmal, dass man in der Lage ist, diese Aktivitäten auch grenzüberschreitend anzubieten. Würde man sich diesem Standard auch über die Zeit nicht anschliessen, dann liefe man unter Umständen Gefahr, dass sich die nachhaltigen Anbieter in Jurisdiktionen niederlassen, die diesem Standard angeschlossen sind. Die Unternehmen nehmen den Aufwand in Kauf und können damit das Geschäft "compliant" und global betreiben. Aus diesen Überlegungen heraus wurde ein Nichteintretensantrag mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt.

Jetzt noch zu den einzelnen Beschlüssen:

Der erste Entwurf beinhaltet die Liste der relevanten Partnerstaaten. Der Bundesrat beantragt, den Informationsaustausch ab 1.[NB]Januar 2026 für 74 Staaten einzuführen. Mit Annahme dieses Bundesbeschlusses wird der Bundesrat ermächtigt, per 1.[NB]Januar 2026 den Informationsaustausch mit den genannten Staaten auf einer reziproken Basis vorzunehmen, sofern die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G-20-Staaten, ohne USA, China und Saudi-Arabien.

Die USA müssen separat behandelt werden. Es gibt bilaterale Verhandlungen dazu. Ende Juni entschieden die USA, diesen Krypto-Informationsaustausch nochmals zu überprüfen. Es ist zurzeit unklar, wann die USA diesen einführen werden. Ebenfalls haben Singapur, Hongkong und die Vereinigten Arabischen Emirate signalisiert, eine Verzögerung in Kauf zu nehmen und den Standard frühestens per 1.[NB]Januar 2027 mit einem Austausch ab dem Jahr 2028 einzuführen. Sie wollen aufgrund der internationalen Entwicklungen zuwarten.

Somit stellt sich die Frage, ob die Schweiz den Standard per 1.[NB]Januar 2026 mit einem Austausch ab 2027 einführen will. [PAGE 794] In einem Aufschub der Beratung und der Beschlüsse sah die Kommission keine Option. Somit wäre eine Einführung des Austauschs frühestens per Januar 2027 mit den genannten Staaten und nur auf einer reziproken Basis möglich. Das scheint mir wichtig zu sein.

Der zweite Entwurf sieht eine Anpassung des Prüfmechanismus vor, einerseits um den Informationsaustausch für Kryptowerte mitzuerfassen, andererseits um den Mechanismus zu optimieren. Vorgesehen ist eine jährliche Information zuhanden der Kommissionen sowie ein Bericht zur Konsultation an die Kommissionen alle vier Jahre. Geprüft wird, ob der Partnerstaat die für die Umsetzung des jeweiligen AIA erforderlichen Rechtsvorschriften eingeführt hat. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung des Spezialitätsprinzips, wonach Informationen nur zu dem in den multilateralen Vereinbarungen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Dazu gehören auch der Stand der Vertraulichkeit sowie die Vorkehrungen für den Schutz der ausgetauschten Daten im Partnerstaat. Wenn Zweifel an der standardkonformen Umsetzung des AIA durch einen Partnerstaat bestehen oder die OECD Massnahmen gegen einen Partnerstaat ergriffen hat, muss oder müsste das EFD zusätzliche Abklärungen vornehmen.

Die Kommission beantragt keine Änderungen an den bundesrätlichen Entwürfen und empfiehlt die Beschlüsse mit 10 zu 1 Stimmen zur Annahme. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht.