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Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-09-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-10

Wortprotokoll

Hier handelt es sich um die eigentliche Pièce de Résistance, die in dieser Vorlage verblieben ist. Dazu muss ich kurz den Zusammenhang darlegen.

Das Transparenzregister soll über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen Auskunft geben. Es handelt sich nicht um eine Erfindung von uns, wonach wir der Ansicht wären, es brauche in der Schweiz unbedingt ein Transparenzregister, damit sich die Welt weiterdrehen kann, sondern es geht vor allem darum, dass die Schweiz aufgrund internationaler Bestimmungen oder Wünsche, insbesondere der Financial Action Task Force, ein solches Register braucht. Wenn ich das so sagen und zu sagen wagen darf: Weniger Geldwäscherei wird es auf dieser Welt mit dem Transparenzregister nicht geben, auch wenn ein solches Transparenzregister natürlich in erster Linie der Geldwäschereibekämpfung dient.

Warum sage ich das? Wir führen ein solches Register ein, weil wir es einführen müssen. Wenn man etwas einführt, das in der Praxis wenig Nutzen bringt und das vor allem aus taktischen Gründen eingeführt wird, kann man sich überlegen, dies mit möglichst wenig Aufwand zu tun. Das war einmal die Grundüberlegung des Bundesrates, indem er sagte, dass das Transparenzregister rein deklaratorisch sei. Das heisst, die juristischen Personen und die betroffenen Personen tragen die wirtschaftlich Berechtigten in das Register ein, ohne dass dies in einem eigentlichen Verfahren überprüft wird. Auf Antrag der Kommission - die Idee kam in der ständerätlichen Kommission auf - war die Mehrheit des Ständerates bei der ersten Beratung der Meinung, es solle wenigstens eine Richtigkeitsvermutung eingeführt werden. Wenn wir schon ein solches Transparenzregister haben, solle eine gewisse Überprüfung stattfinden, damit man sich auf dieses Transparenzregister verlassen könne und damit es nicht nur rein deklaratorisch sei. Das ist eigentlich keine schlechte Idee.

Der Bundesrat und der Nationalrat sprachen sich jedoch dagegen aus, weil dies natürlich mit erheblichen Kostenfolgen verbunden wäre, denn irgendjemand muss dann die entsprechende Kontrolle durchführen. Deshalb gibt es hier zwei Philosophien. Die eine Philosophie ist die folgende: Man schafft ein Transparenzregister mit möglichst wenig Aufwand, im Wissen darum, dass es nicht perfekt sein wird. Die zweite Philosophie: Man schafft ein Transparenzregister, bei dem man den Anspruch hat, dass es eine gewisse Richtigkeit haben soll; dies ist allerdings mit entsprechenden Kostenfolgen verbunden.

Im Dilemma zwischen diesen beiden Konzepten, die man beide richtig finden kann, hat nun die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates versucht, eine Kompromisslösung vorzulegen. Diese findet die Mehrheit Ihrer Kommission gut, und ich persönlich finde sie ebenfalls gut, weil sie vorsieht, dass die Finanzintermediäre und neu die Berater, die ja ebenfalls erfasst werden sollen - das ist allerdings in der anderen Vorlage geregelt, die abgespalten wurde -, keine neuen Pflichten haben sollen. Sie werden jedoch von den Pflichten, die sie haben und haben werden, nicht entbunden, weil sie sich nicht einfach auf das Transparenzregister verlassen können sollen. Die Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter im Rahmen der Geldwäschereigesetzgebung soll sich also nicht ändern; die Finanzintermediäre und Berater sollen sich also nicht einfach auf das Transparenzregister verlassen können.

Ich bin optimistisch, dass diese Kompromissversion auch im Nationalrat Bestand haben wird, sofern unser Rat sie übernimmt. Sie wurde mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung von Ihrer Kommission für Rechtsfragen unterstützt und wird Ihnen nun beantragt. Die Minderheit Sommaruga Carlo wird sich dazu aussprechen, warum sie dem Beschluss des Nationalrates zustimmen möchte.