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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2025-09-10

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-10

Wortprotokoll

Bei dieser Verordnungsänderung im Zusammenhang mit dem Schengener Grenzkodex geht es darum, dass man verschiedene Systeme einführt, namentlich das Etias. Das ist ein europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem, das vor allem Bürgerinnen und Bürger aus den USA, Kanada und anderen Staaten betrifft. Es ist nicht ein Visa-System, sondern eben ein Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt betrifft die Frage der Grenzkontrollen, der Binnengrenzkontrollen, um genau zu sein. Denn wir sind ja zum Glück keine Schengen-Aussengrenze. Lieber Sprecher der SVP-Fraktion: Wir sind zum Glück keine Schengen-Aussengrenze, sondern eine Schengen-Binnengrenze. Denn wenn wir eine Schengen-Aussengrenze wären, was Sie ja laut Ihrem Parteiprogramm möchten, dann hätten wir heute ganz andere Fragestellungen zu diskutieren als diejenigen, die wir vorliegen haben. Es ist so, dass mit Artikel 8 AIG die Kontrollen der Schengen-Binnengrenze unseres Landes vereinfacht werden sollen und dass man, auch in Abstimmung mit den anderen Staaten, die rund um uns liegen, vereinfacht Kontrollen einführen kann. Es geht aber darum, und das ist zu betonen, dass es eine verhältnismässige und gezielte Grenzsicherung sein muss. Die Grenzkontrollen müssen eben gezielt sein und nicht, wie Sie immer fordern, systematisch. Denn eine systematische Grenzkontrolle würde bedeuten, dass der Personenverkehr und der Warenverkehr in die Schweiz und aus der Schweiz zum Erliegen kämen.

Ich kann Ihnen einfach eine Zahl geben, Herr Schmid. Im Kanton Genf haben wir 110[NB]000 Grenzgänger pro Tag. Wenn man jeden einzelnen Grenzübertritt - am Morgen in den Kanton Genf hinein, am Abend wieder aus ihm hinaus - systematisch kontrollieren würde, dann käme der ganze Wirtschaftsraum in den Grenzregionen einfach zum Erliegen.

Wir haben das in den Sommerferien bei der Schengen-Aussengrenze zwischen Serbien und Kroatien gesehen. Wir sind zum Glück eine Schengen-Binnengrenze. Zwischen Serbien und Kroatien ist man zum Teil fünf, sechs oder sieben Stunden lang an der Grenze angestanden, weil dort eine Aussengrenze ist, wo die ganzen Visa-Abfragen gemacht werden müssen und jede Person den Pass zeigen muss. Dort gibt es im Vergleich zu den Grenzübertritten in Genf weniger Verkehrsaufkommen. Das bedeutet, dass in der Schweiz einfach das ganze System zum Erliegen käme. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen, und Sie sollten einmal darüber reflektieren, ob das wirklich eine sinnvolle Forderung ist.

Hier geht es darum, in Krisensituationen gezielt Grenzkontrollen machen zu können. Wenn wir das jetzt nicht in unser Recht übernehmen würden, wären wir eines der wenigen Länder, die solche Binnengrenzkontrollen so nicht umsetzen können, und das kann unmöglich in Ihrem Sinn sein. Auch die Wegweisungspraxis bei gemeinsamen Kontrollen an der Grenze ist entscheidend. Wenn wir bei Schengen dabei sind, haben wir ein Rechtsmittel, um an der Binnengrenze zusammen mit dem anderen Staat, der involviert ist, eine Wegweisung vollziehen zu können. Wenn wir bei Schengen nicht dabei wären, könnten wir das nicht so einfach machen.

Ich komme noch auf Ihr Dublin-Problem zu sprechen. Es geht hier zwar nicht um die Asylmigration, aber ich sage es Ihnen trotzdem: Sie haben hier jetzt wieder gesagt, man müsste dann all jene, die über einen sicheren Drittstaat an unsere Grenze gelangt seien, wieder zurückschicken und das sei wichtig. Ja, das ist wichtig, Herr Schmid, aber was Sie sagen, entspricht dem Dublin-Abkommen. Sie sagen, wenn eine Person aus einem sicheren Drittstaat kommt, sollten wir sie zurückschicken können. Das können wir aber nur tun, wenn wir beim Dublin-Abkommen dabei sind. Wenn wir bei Dublin nicht mehr dabei sind, Herr Schmid, können wir dieses System nicht mehr anwenden und haben an der Grenze kein Rechtsmittel mehr, um die Person gemäss Dublin-Verfahren zurückzusenden. Das ist der Punkt. Die Terminologie, die Sie in Ihrem Votum verwendet haben, stammt eins zu eins aus dem Dublin-Abkommen. Und wenn Sie das Dublin-Abkommen gemäss Ihren parteipolitischen Vorstellungen kündigen möchten, haben Sie an der Grenze keine Möglichkeit mehr, eine solche Person zurückzuschicken. Das sollte Ihnen vielleicht einmal einleuchten.

Der erste Punkt ist also: Die Schengen-Binnengrenzkontrollen sollten nicht systematisch durchgeführt werden, weil damit das ganze System zum Erliegen käme. Der zweite Punkt ist: Wenn wir hier nicht legiferieren, sind wir das einzige Land, das die Binnengrenzkontrollen gemäss dem neuen Protokoll nicht so ausgestalten kann. Der dritte Punkt ist: Wenn Sie über einen sicheren Drittstaat reden, über den man die Asylbewerber zurückschicken kann, dann müssen Sie beim Dublin-Abkommen dabeibleiben. Ich hoffe, ich habe Ihnen etwas den Morgen versüsst.