Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-10
Wortprotokoll
Sie behandeln heute zwei Motionen zum Thema Gewalt an Sportveranstaltungen. Ich werde zuerst die Motion über den Hoogan-Abgleich behandeln und dann auf die Motion zur Arbeitsgruppe Bund-Kantone eingehen.
Die erste Motion fordert, dass die Daten der Hoogan-Datenbank mit Ticketverkaufsstellen für Sportveranstaltungen geteilt werden dürfen. Damit sollen Personen kein Ticket mehr kaufen können, wenn sie in der Hoogan-Datenbank registriert sind, also wenn gegen sie ein Stadionverbot oder ein Rayonverbot vorliegt oder sie ein Verbrechen begangen haben. Die Motion fordert damit etwas, das heute schon möglich ist: Sportclubs können bei den Zutrittskontrollen die Ausweise der Besucherinnen und Besucher bereits heute mit der Hoogan-Datenbank abgleichen. Das, Herr Nause, ist der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt.
Nach geltendem Bundesrecht dürfen Hoogan-Daten an Organisatoren von Sportveranstaltungen weitergegeben werden. Grundlage dafür ist Artikel 24a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Konkret heisst das, dass Sportclubs bei den Zutrittskontrollen die Ausweise der Besucherinnen und Besucher mit den Hoogan-Daten abgleichen können. Die Clubs können damit registrierten Personen den Zutritt verwehren. Die Bewilligungsbehörden für Fussball- und Eishockeyspiele, also die Kantone und Städte, können einen solchen Hoogan-Datenabgleich gestützt auf Artikel 3a Absatz 3 des Hooligan-Konkordats bereits jetzt anordnen. Für solche Kontrollen beim Stadioneinlass braucht es keine Rechtsänderung, weder auf Seite Bund noch auf Seite Kantone. Der Eishockeyclub EV Zug, Sie haben es selbst gesagt, hat mehrjährige positive Erfahrungen mit solchen Zutrittskontrollen. Dieses Modell könnte man auch im Fussball einführen, wenn man das wollte.
Dazu kommt ein datenschutzrechtliches Argument: Bei der heutigen Datenweitergabe an Organisatoren von Sportveranstaltungen sind die sensiblen Hoogan-Daten nur für kurze Zeit bei privaten Akteuren, nämlich wenige Stunden vor der Veranstaltung bis kurz nach der Veranstaltung. Das ist verhältnismässig, und der Datenschutz ist gewährleistet. Würden die Daten jedoch, wie von der Motion verlangt, auch [PAGE 1399] sämtlichen Ticketverkaufsstellen bekannt gegeben, hätten diese privaten Akteure während der ganzen Zeit des Vorverkaufs Zugriff darauf, also während Tagen oder Wochen. Dies wäre datenschutzrechtlich problematisch und kaum vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Auch in Bezug auf die Daten- und Informationssicherheit wäre es heikel, wenn solche persönlichen Daten über Wochen bei sämtlichen Ticketverkaufsstellen verfügbar wären. Das Risiko, dass solche Daten abfliessen oder Unbefugte sie einsehen könnten, dürfte sich deutlich erhöhen.
Ein Hoogan-Abgleich beim Ticketverkauf bietet zudem keine Vorteile gegenüber dem bereits jetzt möglichen Hoogan-Abgleich beim Stadionzutritt. Für eine effektive Kontrolle muss in jedem Fall eine Ausweiskontrolle beim Stadionzutritt erfolgen, denn entscheidend ist nicht, wer ein Ticket kauft, sondern wer am Eingang zum Stadion steht. Als ich noch eine Saisonkarte für den FCB hatte, war die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass am Schluss jemand anderes mit meinem Ticket an den Match gehen würde. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass das Leute waren, die man nicht hätte reinlassen dürfen, aber so geht es doch allen Dauerkartenbesitzern: Sie können nicht immer gehen, also geben sie die Tickets weiter. Wir können mit der verlangten Massnahme nicht garantieren, dass Leute mit Stadionverbot nicht trotzdem ins Stadion kommen. Der Abgleich der Personalien beim Ticketverkauf sagt nichts darüber aus, wer mit welchem Ticket am Drehkreuz steht. Das ist doch die Frage. Die Motion löst also das Problem nicht. Gleichzeitig haben wir bereits die rechtlichen Grundlagen, um das Problem zu lösen. Diese werden aktuell aber nicht genutzt. Ein neues Gesetz ändert daran nichts.
Zusammenfassend ist der Hoogan-Datenabgleich beim Stadionzutritt aus folgenden Gründen dem Hoogan-Datenabgleich beim Ticketverkauf vorzuziehen: Für den Hoogan-Datenabgleich beim Stadionzutritt braucht es erstens keine Rechtsänderung. Die gesetzlichen Grundlagen auf Stufe Bund und Kantone sind bereits vorhanden. Zweitens funktioniert ein Hoogan-Abgleich beim Stadionzutritt ohne personalisierte Tickets. Tickets bleiben dadurch übertragbar, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Drittens haben die Sportclubs bei den Spielen jeweils nur für wenige Stunden Zugriff auf die Hoogan-Daten, wogegen Ticketverkaufsstellen, die in der ganzen Schweiz tätig sind, über mehrere Wochen Zugriff auf die sensiblen Hoogan-Daten hätten. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion 24.4253 betreffend die Bekanntgabe von Hoogan-Daten an Ticketverkaufsstellen abzulehnen.
Ich komme zur zweiten Motion. Diese fordert, dass Bund und Kantone prüfen, ob Gesetzesänderungen auf Bundesebene die Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen verbessern könnten. Das Anliegen dieser Motion ist bereits erledigt, die geforderte Evaluation hat bereits stattgefunden - mit dem einzigen Unterschied, dass bestehende Gremien sie gemacht haben und dass wir keine neue Arbeitsgruppe erfunden haben. Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, auch diese Motion abzulehnen.
Erst im Sommer 2024 hat der Bund mit den Kantonen evaluiert, inwiefern Gesetzesänderungen auf Bundesebene die Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen verstärken könnten. An diesen Arbeiten waren das Fedpol, das Bundesamt für Justiz sowie die Generalsekretariate der KKJPD und der KKPKS beteiligt. Sämtliche Akteure sassen also am gleichen Tisch. Genau das verlangt die Motion.
Das Ergebnis der Evaluation wurde der SiK-S präsentiert. Damit hat die in der Motion geforderte Evaluation bereits stattgefunden, einfach nicht in neuen Arbeitsgruppen, sondern über die bereits bestehenden, etablierten Kontakte und Gefässe zur Zusammenarbeit. Von einem neuen Evaluationsauftrag sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Das wäre ein Leerlauf. Hinzu kommt, das sei hier wieder einmal gesagt: Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen; die Zuständigkeit zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen liegt gemäss der verfassungsmässigen Ordnung bei den Kantonen. Sie sind für die öffentliche Sicherheit in ihrem Gebiet zuständig. Der Bund unterstützt sie dabei, er hat auch eine Koordinationsfunktion; so sieht es die Verfassung vor.
Der Bund unterstützt die Kantone bereits heute, er wird dies auch weiterhin tun. Der Bund unterstützt sie insbesondere mit folgenden Mitteln: Das Fedpol betreibt die Hoogan-Informationsdatenbank. Das Fedpol sorgt mit der nationalen Fussballinformationsstelle für den internationalen polizeilichen Informationsaustausch. Der Bund erlässt Einreiseverbote und Ausreisebeschränkungen gegen gewalttätige Fans. Bund und Kantone pflegen bereits heute eine enge Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Gewalt rund um Sportveranstaltungen. Dafür bestehen diverse operative, strategische und politische Gremien und Gefässe. Jüngstes Beispiel der guten Zusammenarbeit von Bund und Kantonen ist die Verwaltungsvereinbarung zum Gesamtschweizerischen Lagebild Sport. Diese haben die KKPKS und das Fedpol im Januar 2025 abgeschlossen.
Zusammengefasst: Grundsätzlich sind die Kantone zuständig und nicht der Bund. Die geforderte Evaluation haben wir bereits letztes Jahr durchgeführt. Neue Erkenntnisse sind nicht zu erwarten. Es gibt auf verschiedenen Ebenen zahlreiche Gefässe zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Es braucht nicht noch eine neue Arbeitsgruppe. Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, auch die Motion 24.4254 betreffend eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Kantonen abzulehnen.