Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-10

Wortprotokoll

Mit seiner Motion fordert Ständerat Fässler, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, damit die Kantone Wegweisungsverfügungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Ausreisefrist vollziehen, also noch vor Ablauf der Frist.

Wie läuft es heute ab? Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, ordnet das SEM die Ausreise an und gibt der Person zwischen 7 und 30 Tage Zeit, um die Schweiz zu verlassen. Innerhalb dieser Frist kann die betroffene Person freiwillig ausreisen. Für die freiwillige Ausreise kann sie Rückkehrhilfe erhalten. Erst nach Ablauf der Frist wird die Wegweisung auch zwangsweise durchgesetzt.

Die freiwillige Rückkehr hat grundsätzlich Vorrang. Das entspricht unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen, und es entlastet die Kantone. Ausschaffungen noch während der Ausreisefrist, wie es die Motion fordert, wären nicht nur rechtswidrig, sie würden auch gegen Treu und Glauben verstossen. Der Staat kann den betroffenen Personen nicht eine Frist geben und sie dann nicht einhalten.

Der Bundesrat teilt das grundsätzliche Anliegen des Motionärs. Der Wegweisungsvollzug soll laufend verbessert werden. Massnahmen werden im Rahmen der Motion Salzmann 23.3082 zur Rückkehroffensive geprüft, und sie werden, zusammen mit den Kantonen, auch im Rahmen der laufenden Strategie Asyl geprüft.

Diese Motion führt nicht zu einer Verbesserung des Systems, im Gegenteil, sie erschwert das System. Freiwillig ausreisende Personen würden neu unter Zwang ausgeschafft, was für Bund und Kantone mit Mehrkosten und für die kantonalen Polizeibehörden mit einem grossen zusätzlichen Personalaufwand verbunden wäre. Die effektiven Herausforderungen bei Rückführungen werden mit dieser Motion nicht angegangen.

Die freiwillige Rückkehr ist der Königsweg der Schweizer Rückkehrpolitik, sie ist humaner und kostengünstiger als Rückführungen. Wo nötig, setzen wir Wegweisungen auch unter Zwang durch, jedoch erst - ich glaube, das ist die Antwort auf die Frage, Herr Dettling, die Sie stellen wollten - nach Ablauf der Ausreisefrist und der Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise. Wenn die Gefahr besteht, dass eine Person flüchtet, können wir es auch tun.