Rossi Viktor · 2025-09-10
Rossi Viktor · Bern · 2025-09-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragte Ihrem Rat in der Wintersession 2024 die Ablehnung der Motion. Er tat dies nicht etwa, weil er gegen E-Collecting wäre. Er beantragte Ihnen damals die Ablehnung vielmehr deshalb, weil man den Motionstext so verstehen konnte, dass Unterschriften fortan ausschliesslich auf dem elektronischen Weg und eben nicht mehr auf dem Papierweg gesammelt werden könnten. Dass der Bundesrat Versuche mit E-Collecting befürwortet, brachte er mit seiner Empfehlung zur Annahme der Motion Michel Matthias 24.3905 zum Ausdruck. Diese Motion nahm Ihr Rat ja ebenfalls in der Wintersession des letzten Jahres an.
Es wurde bereits erwähnt: Die Motion Michel Matthias sowie sechs weitere gleichlautende Motionen wurden zwischenzeitlich auch vom Nationalrat deutlich angenommen. Wie es der Kommissionssprecher auch darlegte, beseitigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Unsicherheit bei dieser Motion mit Blick auf die Ausschliesslichkeit respektive Parallelität von elektronischem Sammeln und dem Sammeln auf Papier eindeutig. Diese Klärung steht für den Bundesrat im Vordergrund. Insofern kann sich der Bundesrat hinter die Fassung des Nationalrates stellen und die abgeänderte Motion zur Annahme empfehlen.
Wir sind entschlossen, die Aufträge des Parlamentes in Sachen E-Collecting engagiert anzupacken. Ich möchte nun, wenn Sie es mir erlauben, die Gelegenheit nutzen, Ihren Rat kurz über den Stand der Dinge zu informieren, das eine oder andere wurde schon angetönt: Am 30.[NB]April 2025 unterbreitete der Bundesrat mit seiner Botschaft über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte dem Parlament eine rechtliche Grundlage für E-Collecting-Versuche; diese Teilrevision wird nächste Woche im Nationalrat behandelt. Am 27.[NB]August 2025 tauschte die Bundeskanzlei mit unterschiedlichen Akteuren aus Kantonen, Gemeinden, Zivilgesellschaft, Fachkreisen, Wissenschaft und aus der Politik Ideen und Überlegungen zur Umsetzung von E-Collecting aus. Damit legte sie auch bereits das Fundament für die weiteren Arbeiten. Ende Oktober, Anfang November dieses Jahres wird die Bundeskanzlei einen zweitägigen "Hackathon" durchführen, bei dem es darum gehen wird, technische Umsetzungsvarianten zu erarbeiten. Gestützt auf all diese Arbeiten, möchte der Bundesrat zusammen mit den Kantonen so rasch als möglich die ersten elektronischen Unterstützungsbekundungen ermöglichen.
Zusammenfassend kann ich aus Sicht des Bundesrates festhalten: Da die vorliegende Motion Mühlemann in ihrer abgeänderten Form den Papierweg für Unterstützungsbekundungen weiterhin zulässt, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, wie gesagt, der Motion in dieser abgeänderten Form zuzustimmen. Sollte Ihr Rat heute die Ablehnung beschliessen, so bleibt es bei den vom Parlament bereits erteilten Aufträgen in Sachen E-Collecting, unter anderem gemäss der Motion Michel Matthias. Ihr Rat wird, wie ausgeführt, voraussichtlich in der Wintersession 2025 über die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen für diesen Versuchsbetrieb beraten können.