Friedli Esther · Ständerat · 2025-09-10
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-10
Wortprotokoll
Die ausserparlamentarischen Kommissionen waren immer wieder Thema in unserem Rat, letztmals mit der Motion Burgherr 22.4482, "Reduktion der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen". Diese haben wir damals leider knapp abgelehnt. Der Nationalrat hat zum Thema ausserparlamentarische Kommissionen bereits mehrfach entschieden, dass man hier handeln und die Anzahl der Kommissionen reduzieren sollte. Meine Minderheit teilt diese Auffassung unseres Schwesterrates und beantragt daher Zustimmung zur vorliegenden Motion, die im Nationalrat mit 117 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen wurde.
Die Motion möchte, dass der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2026 ein Konzept vorlegt, wie er die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen für die kommende Legislatur um mindestens einen Viertel reduzieren würde. Es geht um ein Konzept und nicht bereits darum, dass diese Kommissionen dann aufgelöst werden. Und es geht um eine klare Vorgabe. Es geht darum, dass man sich ernsthaft darüber Gedanken macht, welche ausserparlamentarischen Kommissionen es unbedingt noch braucht und welche eben nicht mehr.
Die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen ist in den vergangenen acht Jahren von 119 auf heute 104 Kommissionen gesunken. Die meisten dieser Kommissionen sind ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen. Sie sind sehr vielfältig und befassen sich unter anderem mit Stalleinrichtungen, Design, Kunst und Film, mit Familien-, Kinder- und Jugendfragen, Handelsregistern, Geologie, Bauprodukten, Konsumentenfragen, dem Wohnungswesen, Stipendien oder mit Lufthygiene. Dies ist nur eine kleine Auswahl aus dem Katalog. In den über 100 Gremien nehmen 1600 Mitglieder Einsitz. Die Liste mit den Namen der gewählten Mitglieder ist 243 Seiten lang.
Kollege Salzmann hat bei der Beratung der Motion Burgherr bereits ausgeführt, was es da alles für Kommissionen gibt, über deren Sinn und Zweck man sich ernsthaft Gedanken machen sollte. Ich erspare Ihnen heute solche Beispiele.
Ich bin mir bewusst, dass es unter den ausserparlamentarischen Kommissionen Kommissionen mit Entscheidbefugnis und beratende Verwaltungskommissionen gibt. Die Auflösung von Kommissionen mit Entscheidbefugnis ist komplizierter. Die Motion unterscheidet dies nicht, zielt aber primär auf die beratenden Verwaltungskommissionen ab, weil es hier auch viel Spielraum gibt. Von den rund 104 ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen sind nur rund ein Viertel Behördenkommissionen mit Entscheidbefugnis. Das heisst, der grösste Teil sind beratende Verwaltungskommissionen, bei denen man sich wirklich mal ernsthaft die Frage [PAGE 807] stellen sollte: Braucht es sie wirklich, und was ist ihre Aufgabe und ihr Zweck?
Die Sprecherin der Kommissionsmehrheit hat es bereits gesagt: Diese Kommissionen sind ja in der Zuständigkeit des Bundesrates und sollten eigentlich den Bundesrat beraten. Aber wenn wir schauen, wie viel Post wir vor jeder Session von diesen verschiedenen ausserparlamentarischen Kommissionen erhalten, und das war auch vor dieser Session wieder der Fall, dann fragt man sich schon, was denn eigentlich die Aufgabe dieser Kommissionen ist: den Bundesrat zu beraten oder Lobbying im Parlament zu betreiben?
Der Bundesrat führt in seiner Antwort aus, dass er sich bereits darum bemüht, die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen zu überprüfen. Doch die Bemühungen des Bundesrates erscheinen uns etwas gar zaghaft. Ich möchte dabei auch nochmals in Erinnerung rufen, dass die GPK-S in ihrem Bericht bereits im Jahr 2022 zum Schluss gekommen ist, dass hier Handlungsbedarf besteht. Im Hinblick auf die Legislatur 2023-2027 hat der Bundesrat das Thema kaum umgesetzt. Es stellt sich daher nun die Frage: Sind wir der Ansicht, dass die Arbeiten des Bundesrates genügen, oder braucht es nicht vielmehr eine klare Vorgabe des Parlamentes? Ich meine, es brauche eine klare Vorgabe.
Dieser Auftrag an den Bundesrat ist daher wichtig und richtig. Wenn wir den Bundesrat beauftragen, ein Konzept dazu vorzulegen, welche Kommissionen er streichen würde, wenn er eine Reduktion vornehmen müsste, dann haben wir zuverlässige Angaben und können die Frage allenfalls nochmals diskutieren.
Ich bitte Sie daher im Namen meiner Minderheit, dieser Motion zuzustimmen.