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Rutz Gregor · Nationalrat · 2025-09-10

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-10

Wortprotokoll

Bisweilen haben auch scheinbar uninteressante Vorlagen hohes emotionales Potenzial und führen zu ausführlichen Diskussionen, so auch dieses neue Adressdienstgesetz, das uns vorliegt: Sie beschlossen im Februar 2024, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Ständerat folgte diesem Anliegen nicht. Daraufhin beschlossen Sie am 13.[NB]März 2025 mit 99 zu 96 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls, auf die Rückweisung zu verzichten, worauf sich die Kommission mit den Details der Vorlage befasste.

Worum geht es? Der Bundesrat möchte einen nationalen Adressdienst einführen und die Adressverwaltung so vereinfachen. Mit dem nationalen Adressdienst sollen administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Es geht in diesem Gesetz also primär um Erleichterungen für die Verwaltungen.

In der Detailberatung zum besagten Gesetz, das uns vorliegt, stand insbesondere die Frage im Zentrum, wie das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen beim Zugriff auf die Einwohnerdaten geregelt werden soll. Dabei zeigte sich eine deutliche Spannung zwischen dem Bedürfnis nach einem effizienten nationalen Adressdienst einerseits und den föderalistischen Strukturen und den Datenschutzregelungen der Kantone andererseits.

Ein wichtiges Thema war die technische Umsetzung des Datenschutzes. Es wurde klargestellt, dass die Daten [PAGE 1408] physisch bei den Kantonen verbleiben, die Übermittlung jedoch über die Infrastruktur des Bundes läuft, welche beim Bundesamt für Informatik gehostet wird. Dort wird durch moderne Sicherheitsmassnahmen und eine 2-Faktor-Authentifizierung sichergestellt, dass nur autorisierte Stellen Zugriff erhalten.

Die Debatte drehte sich vor allem um einen Antrag Glättli, der die digitale Souveränität der Kantone stärken und es diesen so ermöglichen wollte, unter bestimmten Bedingungen die Weitergabe von Daten zu verweigern. Vorbehalten bleibt die Weitergabe an Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie an juristische Personen, sofern diese nachweisen, dass sie ihre Rechte gerichtlich durchsetzen müssen. Sie finden diese Formulierung als Mehrheitsantrag zu Artikel 9 Absatz 1bis. Diesem Antrag Glättli wurde nämlich mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Ein weiterer Vorschlag, der dann aber keine Mehrheit erhielt, zielte darauf ab, in der Gesetzesformulierung stärker zwischen dem System als Ganzem und den tatsächlich konsultierbaren Daten zu differenzieren. Die Kommission folgte hier jedoch dem Ständerat, da die vorgeschlagene Präzisierung als zwar nicht schädlich, aber doch überflüssig eingestuft wurde.

Es lag ausserdem ein Antrag vor, der sich mit der Gebührenpflicht bei der Nutzung des neuen Systems befasste. Die Befürworter argumentierten, dass durch die Digitalisierung bestehende und bislang gebührenfreie Prozesse effizienter gestaltet würden, jedoch nicht kostenpflichtig werden dürften. Gegner hielten dem entgegen, dass der Adressdienst ein neues System sei, das sich selber zu finanzieren habe. Der Antrag wurde aber mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich angenommen; das betrifft Artikel 14 des Gesetzes.

In der Gesamtabstimmung - Sie haben es von meinem Kollegen Nantermod bereits gehört - wurde der Gesetzentwurf jedoch mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt, dies aus verschiedenen Gründen, die wir hier bereits in den vorangegangenen Debatten ausgeführt hatten: Einerseits erschien der Kommission die Vorlage noch nicht ganz ausgereift. Andererseits steht immer noch die Frage im Raum, ob hier der Bund tatsächlich eine Kompetenz hat. Sie sehen es auf der Fahne: Man beruft sich hier auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung. Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass durch diese Bestimmung keine Bundeskompetenz begründet werden kann, sondern eine solche im 2. Kapitel der Bundesverfassung festgehalten werden müsste.

Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen die Kommission also die Ablehnung dieser Vorlage. Eine Minderheit Tschopp, die 11 Stimmen auf sich vereinte, empfiehlt Ihnen die Annahme.