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Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-09-10

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-09-10

Wortprotokoll

Die Bevölkerung nahm, Sie wissen es alle, am 3.[NB]März 2024 die Initiative "für eine 13.[NB]AHV-Rente" mit 58 Prozent der Stimmen an. Der Bundesrat verabschiedete im Oktober 2024 seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative "für eine 13.[NB]AHV-Rente". Der unbestrittene Entwurf 1 zur Umsetzung der 13.[NB]AHV-Rente wurde im März in den Schlussabstimmungen in beiden Räten einstimmig angenommen. Somit ist klar, dass ab dem Jahr 2026 einmal jährlich im Dezember eine 13.[NB]AHV-Rente ausbezahlt wird.

Nun geht es um die Finanzierung. Gemäss den neuesten Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen verursacht die Auszahlung der 13.[NB]AHV-Rente bei der Einführung 2026 pro Jahr Mehrkosten in der AHV von rund 4,2 Milliarden Franken. Diese Mehrausgaben steigen dann kontinuierlich an, bis sie 2040 rund 5,4 Milliarden Franken betragen. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vor, diese Mehrausgaben mit einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozentpunkten auf dem Normalsatz zu finanzieren. Der reduzierte Satz soll um 0,2 Prozentpunkte und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,4 Prozentpunkte angehoben werden. Zudem sieht der Entwurf des Bundesrates eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV von 20,2 auf 19,5 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV vor, um die negativen Auswirkungen der höheren AHV-Ausgaben an den Bundeshaushalt teilweise auszugleichen.

Nach vertieften Abklärungen unserer Schwesterkommission befasste sich der Ständerat in der Sommersession als Erstrat mit der Vorlage. Er beschloss, die Mehrausgaben mit einer Kombination aus einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,5 Prozentpunkten und einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren. Weiter beschloss der Ständerat, die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte zu senken, sodass netto eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte resultieren würde. Der AHV-Ausgleichsfonds soll nicht mehr wie bisher mindestens eine volle Jahresausgabe der AHV, sondern nur noch mindestens 80 Prozent einer Jahresausgabe betragen müssen. Wenn das Vermögen des Fonds unter 80 Prozent sinkt, soll der Bundesrat die AHV-Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöhen können. Schliesslich beschloss der Ständerat zusätzlich auch eine Mehrwertsteuererhöhung um weitere 0,5 Prozentpunkte, die in Kraft treten soll, sofern die Plafonierung der AHV-Ehepaarrenten erhöht oder abgeschafft wird. Das Modell des Ständerates sieht zudem keine Senkung des Bundesbeitrags vor.

Das war also die Ausgangslage, als sich Ihre Kommission der Entwürfe 2 und 3 annahm. In der Julisitzung sprach sich die Kommission mit jeweils 13 zu 12 Stimmen dafür aus, auf die Entwürfe einzutreten. Die Mehrheit sieht es nach dem Ja zur Initiative als Auftrag der Bevölkerung an, diese 13.[NB]Rente auch zu finanzieren. Sie erachtet es zudem als wichtig, diese Finanzierung rasch zu vollziehen, da die AHV ohne eine zusätzliche Finanzierung bereits 2026 in ein Umlagedefizit rutschen und das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds ab 2027 weniger als die gesetzlich vorgesehenen 100 Prozent einer AHV-Jahresausgabe aufweisen würde.

Eine Minderheit Sauter beantragt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass die 13.[NB]AHV-Rente nicht schon jetzt durch eine Erhöhung von Steuern, sondern durch strukturelle Anpassungen bei der AHV im Rahmen der Reform AHV 2030 finanziert werden sollte.

Zudem gibt es zwei Rückweisungsanträge, die den Bundesrat mit einer Überarbeitung der Vorlage beauftragen wollen. Der jetzt als Antrag der Minderheit I (Sauter) auf Rückweisung vorliegende Antrag unterlag in der Kommission mit 12 zu 13 Stimmen. Der jetzt als Rückweisungsantrag der Minderheit II (Gutjahr) vorliegende Antrag unterlag mit 8 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und Eintreten zu beschliessen.