Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-09-10
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-09-10
Wortprotokoll
Wir befinden über die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente. Die Umsetzung, den schöneren Teil, haben wir bereits beschlossen. Heute kommen wir zum schwierigeren Teil.
Die Auszahlung einer 13.[NB]AHV-Rente führt bei der Einführung pro Jahr zu Mehrkosten in der AHV von rund 4,2 Milliarden Franken. Diese Kosten werden weiter ansteigen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vorgeschlagen, diese Mehrausgaben mit einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozentpunkten auf dem Normalsatz zu finanzieren. Der Ständerat schlägt eine Kombination aus einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte und einer Lohnbeitragserhöhung um 0,4 Prozentpunkte vor. Er hat im gleichen Aufwisch auch die Finanzierung einer allfälligen Abschaffung oder Erhöhung der Plafonierung der AHV-Ehepaarrenten mit weiteren 0,5 Prozentpunkten vorweggenommen.
Für die Grünliberale Fraktion sind das drei No-Gos des Ständerates: erstens die Lohnprozente, zweitens die unbefristete Ausrichtung der Mehrwertsteuererhöhung und drittens, besonders bedenklich, das Vorziehen der Finanzierung einer nicht beratenen und nicht beschlossenen Initiative. Dies geschieht in Kenntnis der immensen demografischen Herausforderungen, in Kenntnis der hohen Kosten, welche diese Vorlagen - die 13.[NB]AHV-Rente wie auch die Aufhebung des Plafonds - der jungen und der aktiven Generation aufbürden, und im Wissen um die demografische Stärke jener, die zu den Begünstigten gehören.
Beide Vorlagen haben mitunter die Wirkung, den geburtenstarken Jahrgängen mit der Giesskanne und unabhängig vom Bedarf die Renten zu erhöhen. Es sind nicht die sozial schwächer gestellten Haushalte, die Working-Poor, die Alleinerziehenden, sondern es sind die Gutsituierten, die gestärkt werden. Das geht in der aktuellen Finanzsituation, aber auch ganz grundsätzlich diametral in eine andere Richtung, als wir Grünliberalen das für richtig erachten.
So wie es der Ständerat vorschlägt, gelingt es nicht, unsere demografischen Herausforderungen zu lösen. Die Finanzierung des Altersvorsorge-Sozialwerks wie auch die Bewältigung des Fachkräftemangels sind nur möglich, wenn es für die aktive Generation, auf der sehr viel lastet, attraktiv bleibt, zu arbeiten, wenn ihre Kaufkraft erhalten bleibt und die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten werden. Wir dürfen unserer Volkswirtschaft nicht weiter Vitalität entziehen und den Arbeitserwerb belasten, oder dann müssen wir das ganz gezielt machen, wenn es Investitionen sind, die eine wertschöpfungs- und beschäftigungssteigernde Wirkung haben. Aber das ist hier nicht der Fall.
Die Grünliberale Fraktion spricht sich darum klar gegen eine Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente über Lohnprozente aus und auch gegen eine vorzeitige Finanzierung einer Erhöhung des Plafonds. Eine Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente über die Mehrwertsteuer ermöglicht, dass sich die ältere Generation an der Finanzierung beteiligt. Auch die Mehrwertsteuer ist[NB]nicht[NB]ideal, weil Haushalte mit tiefen Einkommen den Konsumausgaben des Grundbedarfs schlechter ausweichen können. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer hat aber immerhin den Vorteil, dass sich die älteren Generationen beteiligen, was nur fair ist.
Die Grünliberale Fraktion bietet darum für eine solche Mehrwertsteuerfinanzierung Hand, wenn sie befristet erfolgt und wenn wir im Rahmen der AHV-Reform 2030 strukturelle Reformen vornehmen. Die Reform 2030 ist der richtige Ort dafür. Die Massnahmen, die in den Eckwerten bekannt gegeben wurden, genügen einer strukturellen Reform aber noch nicht. Es ist primär dafür mehr Geld vorgesehen, Anreize zu schaffen, um länger zu arbeiten. Das mag gegen den Fachkräftemangel helfen. Aber ohne Anpassung des Referenzrentenalters ist es ein einnahmenseitiger Ausbau und keine Reform. Wir erwarten darum vom Bundesrat, dass er strukturelle Anpassungen vorschlägt, die mehr Flexibilität beim Rentenalter vorsehen. Er soll gemäss einem Konzept der Lebensarbeitszeit beim Rentenalter Abstufungen vorsehen, je nachdem, wie lange und wie hart jemand gearbeitet hat. Er soll zudem eine Koppelung des Referenzrentenalters an die Lebenserwartung vornehmen, wie das in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist, damit die demografischen Veränderungen die AHV nicht in eine Schieflage bringen. Kurz, es braucht strukturelle Massnahmen auf der Leistungsseite, bei der Bezugsdauer, und nicht nur finanzierungsseitig.
Wir werden aber eintreten. Es ist ein Volksentscheid, auch wenn wir ihn anders gefällt hätten. Wir sind aber nicht bereit, die Finanzierung unbefristet zu sprechen. Wir wollen, dass die Altersvorsorge mit der AHV-Reform 2030 auf nachhaltige, generationenverträgliche Säulen gestellt wird.