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Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-09-10

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-09-10

Wortprotokoll

Im Namen der Kommission darf ich noch Stellung nehmen zu den offenen Punkten, über die in der Detailberatung nun entschieden wird. [PAGE 1427]

In der Kommission führten wir die Detailberatung im August durch. Die Kommissionsmehrheit sprach sich schlussendlich für ein Modell aus, das in wesentlichen Zügen dem Entwurf des Bundesrates entspricht, wonach der Mehrwertsteuersatz um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden soll. Der grösste Unterschied zum Entwurf des Bundesrates ist, dass die Kommission beschloss, die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes bis auf Ende 2030 zu befristen. Eine weitere Abweichung vom[NB]Entwurf[NB]des Bundesrates betrifft den Bundesbeitrag, den die Mehrheit Ihrer Kommission bei 20,2 Prozent belassen will.

Warum wurde dieses Modell gewählt? Zuerst zur Wahl der Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle und zur Befristung: Die Mehrwertsteuererhöhung ist das Resultat eines Kompromisses in der Kommission, quasi ein kleinster gemeinsamer Nenner, um eine Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente möglichst rasch und verträglich zu ermöglichen. Der Faktor Zeit spielt dabei ebenfalls eine wichtige Rolle. Ohne eine zusätzliche Finanzierung würde nämlich, wie erwähnt, das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds bereits 2027 unter die aktuell im Gesetz vorgesehene Schwelle einer Jahresausgabe fallen.

Es gäbe durchaus andere Ansätze für die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente, mit denen auf eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zumindest in diesem Umfang und auf die damit einhergehende Belastung der Kaufkraft der Bevölkerung verzichtet werden könnte. Wir prüften in der Kommission eine Reihe dieser Modelle. Die Verwaltung zeigte uns jedoch auf, dass sich keine der geprüften alternativen Finanzierungsmodelle kurzfristig umsetzen liesse. Zudem wies die Verwaltung darauf hin, dass der Bundesrat bis zum ersten Halbjahr 2026 sowieso eine umfassende Auslegeordnung aller Steuerarten verabschieden will. Deshalb war ein Teil der Kommission der Ansicht, die Finanzierung sollte nur befristet erfolgen. Das würde es ermöglichen, die alternativen Finanzierungsmodelle in einer Gesamtschau im Rahmen der AHV-Reform 2030 ausführlich zu prüfen und zu beraten.

Ein weiterer Grund für die Befristung der Mehrwertsteuererhöhung ist, dass damit die weitere Entwicklung der Finanzperspektiven der AHV abgewartet werden kann. Das BSV veröffentlichte im letzten Monat seine aktualisierten Finanzperspektiven. Gemäss diesen fällt das künftige Umlagedefizit der AHV geringer aus als bisher erwartet. Die Zahlen repräsentieren ein Referenzszenario. Dieses basiert auf Annahmen, unter anderem zu den weiteren Entwicklungen der Zuwanderung, des Wirtschaftswachstums und der Löhne sowie der Lebenserwartung. Aufgrund der aktuell beträchtlichen Unsicherheit bezüglich der Entwicklung all dieser Indikatoren hielt die Mehrheit der Kommission es für angebracht, die Mehrwertsteuererhöhung zu befristen.

Wie Sie bereits gehört haben, gibt es mehrere Minderheitsanträge, die ein anderes Finanzierungskonzept vorschlagen. Die Minderheiten I (Rechsteiner Thomas) und II (Marti Samira) orientieren sich am Modell des Ständerates. Die Minderheit I senkt im Vergleich zu diesem die Lohnbeiträge und den Mehrwertsteuersatz, die Minderheit II nur den Mehrwertsteuersatz. Beide sehen neu eine zeitliche Beschränkung für die eventuelle zweite Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes vor, und zwar für den Fall, dass der AHV-Ehepaarplafond erhöht oder abgeschafft wird. Die Minderheit III (Porchet) übernimmt das Modell des Ständerates. Die Minderheit IV (Silberschmidt) definiert den Zielwert des AHV-Fonds neu bei 90 Prozent einer Jahresausgabe, wobei jedes Mal, wenn der AHV-Fonds unter diesen Zielwert fällt, der Mehrwertsteuersatz um 0,5 Prozentpunkte und das Referenzalter der AHV um sechs Monate angehoben werden sollen.

Nun zum Bundesanteil: Ihre Kommission entschied, über diesen Punkt unabhängig von den Konzeptanträgen zur Finanzierung zu entscheiden. Durch die 13.[NB]AHV-Rente steigen die Ausgaben der AHV stark an. Damit wird auch der Bundesbeitrag real deutlich steigen. Der Bundesrat schlug deshalb die Senkung des Bundesbeitrages von 20,2 auf 19,5 Prozent vor, um die Zusatzbelastung des Bundeshaushalts, die sich aufgrund der 13.[NB]AHV-Rente ergibt, abzufedern. Eine Mehrheit Ihrer Kommission war aber der Meinung, dass der Bundesbeitrag nicht gesenkt werden sollte. Sie war der Ansicht, der Bund solle seinen Anteil an der Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente leisten. Die Sanierung des Bundeshaushaltes solle nicht auf Kosten der AHV bzw. der Bevölkerung geschehen. Eine Minderheit Silberschmidt beantragt Ihnen, dem Bundesrat in diesem Punkt zu folgen und den Bundesbeitrag zu senken. Sie betrachtet eine Senkung des Bundesbeitrages angesichts der angespannten Lage des Bundeshaushaltes als vertretbar.

Schliesslich beschloss die Kommissionsmehrheit, das Inkrafttreten der Vorlage 2 mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Vorlage 3 zu verknüpfen. In der Version der Kommissionsmehrheit ist zwar der Entwurf 2 inhaltsleer. Falls aber in der Detailberatung wieder Elemente eingefügt würden, war die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass die Bevölkerung nicht nur über einzelne Elemente, sondern über die Finanzierungsvorlage als Ganzes abstimmen soll. Eine Minderheit Rechsteiner Thomas beantragt Ihnen, diese Verknüpfung zu streichen.

Die finanziellen Auswirkungen der Anträge hat Ihnen mein Kollege Roduit vorhin bereits auf Französisch erklärt. Daher verzichte ich darauf. Nur noch ein paar letzte Worte zur Mehrheitsvariante: Mit der von der Kommission vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung pendelt sich der AHV-Fonds bis 2030 bei rund 150 Prozent einer Jahresausgabe ein. Die Massnahmen der Kommission vermögen[NB]...