Müller Damian · Ständerat · 2025-09-11
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-11
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage geht es darum, junge Verunfallte in Zukunft besser zu schützen. Im Falle von Spätfolgen nach einem Unfall sollen sie Anspruch auf Taggelder haben. Verunfallt heute eine noch nicht berufstätige Person, so werden die medizinischen Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erleidet die Person nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder leidet sie unter Spätfolgen, erhält sie laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) keine Taggelder, weil sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht nach dem UVG versichert war. Der Erwerbsausfall wird zwar vom Arbeitgeber übernommen, allerdings nur für eine befristete Zeit. Gemäss der Vorlage sollen Rückfälle und Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach dem UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25.[NB]Lebensjahres ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.
Eine Änderung der geltenden Praxis verlangte ursprünglich die Motion Darbellay 11.3811, "Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen". In den Jahren 2013 bzw. 2014 nahmen die eidgenössischen Räte die am 22.[NB]September 2011 eingereichte Motion an. Gemäss dem Wortlaut der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des UVG und gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen vorzunehmen, um zu garantieren, dass Taggelder auch in solchen Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person als Jugendlicher erlitten hat. [PAGE 814]
Der Bundesrat hat die verschiedenen Möglichkeiten einer Umsetzung der Motion in allen Sozialversicherungszweigen, die das Prinzip des Taggeldes kennen, analysiert. Er hat danach in einem ausführlichen Bericht vom 28.[NB]März 2018 empfohlen, die Motion abzuschreiben. Da der Nationalrat am 19.[NB]März 2019 und der Ständerat am 2.[NB]März 2022 die Abschreibung der Motion ablehnten, wurde diese Vorlage ausgearbeitet. Der Nationalrat ist am 3.[NB]Juni 2025 mit 106 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 101 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates hat an der Sitzung vom 26.[NB]Juni den Entwurf zur Änderung des UVG mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Davor ist die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, sie wird ihre Argumente selbst darlegen.
Ich bitte Sie, die Lücke nun zu schliessen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.