Funiciello Tamara · Nationalrat · 2025-09-11
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-11
Wortprotokoll
Meine Minderheit reiht sich eigentlich in die Minderheiten Dandrès ein, denn es geht um nichts anderes als um die Frage, wer eigentlich in den Anwendungsbereich dieses Geldwäschereigesetzes fallen soll. Es geht um die Frage, ob wir es mit der Bekämpfung von Geldwäscherei ernst meinen oder ob wir Schlupflöcher offen lassen, über die Milliarden von Franken in Immobilien und Briefkastenfirmen gewaschen werden.
Die Mehrheit der Kommission hat den Bundesratsentwurf stark verwässert. Ich mache Ihnen dazu zwei Beispiele. Erstens: Die Immobilien sind nur noch ab einem Wert von über 5 Millionen Franken erfasst. Man kann schon sagen, dass es kleine Immobilien seien - ich weiss nicht, was Sie für Immobilien haben. Der Medianpreis einer Immobilie liegt in der Schweiz übrigens bei 1,3 Millionen Franken. Das heisst, dass über 95 Prozent der Transaktionen damit herausfallen. Zweitens: Operative Gesellschaften sind auch ausgenommen, und das sind rund 90 Prozent aller juristischen Personen in der Schweiz. Es braucht nicht viel, um zu sehen, dass diese Regelung somit faktisch zahnlos bleibt.
Daher schlägt Ihnen die Minderheit in mehreren Minderheitsanträgen eine klare Definition vor, wer unterstellt ist: Anwälte, Notare, Treuhänderinnen, und zwar als natürliche Personen, die tatsächlich beraten. Wir möchten, dass auch die nicht finanziellen Vorbereitungsaktivitäten erfasst werden, also genau jene Schritte, die Geldwäscherei erst möglich machen: die Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts sowie Immobiliengeschäfte. Denn nur damit setzen wir konsequent die FATF-Empfehlungen 22 und 23 um - internationale Standards, die unsere Nachbarländer schon seit Jahren erfüllen. Tun wir das nicht, riskieren wir nach der Rüge von 2016 auch 2027 ein verstärktes Follow-up-Verfahren, was mit einem enormen Reputationsschaden für unseren Finanzplatz verbunden sein wird - nicht gerade das, was wir in diesem Moment gebrauchen können. Es kann nicht sein, dass Lücken in unserem Gesetz es Kriminellen ermöglichen, dreckiges Geld in die Schweizer Wirtschaft einzuschleusen, mit allen Risiken für unser Land; die Panama [PAGE 1446] Papers, die Pandora Papers, all die zahlreichen Erfahrungen haben das gezeigt. Viele Länder um uns herum wie Frankreich, Deutschland oder Italien haben ihre Berater längst einem solchen Gesetz unterstellt, und die Schweiz hat es immer noch nicht getan.
Darum bitte ich Sie im Namen der Minderheit: Folgen Sie allen Minderheitsanträgen aus der SP-Fraktion und spezifisch der Minderheit zu Artikel 2 Absatz 5.