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Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-09-11

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-11

Wortprotokoll

Ich glaube, etwas müssen wir jetzt richtigstellen. Herr Poggia hat jetzt heikle Fälle von Suizidhilfe angesprochen, und Herr Rieder hat kritisiert, dass zum Teil Jugendliche Suizid begehen, dass die Zahlen steigen usw. Darüber diskutieren wir hier nicht. Wir diskutieren nicht darüber, unter welchen Voraussetzungen Sterbehilfe bestraft wird, und wir diskutieren auch nicht darüber, ob es möglich ist, eine entsprechende Gesinnung zu beweisen oder nicht. Wenn Sie das wollen, dann können wir darüber diskutieren, ob wir Artikel 115 des Strafgesetzbuches einschränken müssen oder nicht.

Wir diskutieren hier nur, ob wir gewissermassen eine Bewilligung für Sterbehilfeorganisationen einführen wollen. Im Wesentlichen sind es heute zwei, soviel ich weiss, nicht mehr; Sie kennen die beiden. Wir würden einfach sagen: Damit eine Sterbehilfeorganisation Sterbehilfe leisten kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen; dann erhält sie eine Bewilligung, und dann darf sie das tun. Aber der Artikel des Strafgesetzbuchs sagt etwas anderes aus, nämlich dass jede Person einer anderen Sterbehilfe leisten kann. Falls meine Mutter mich fragt, ob ich ihr helfe, wenn sie sterben möchte, und ich ihr aus nicht selbstsüchtigen Gründen helfen will, dann kann ich das tun. Auch wenn Sie diese Rahmenregulierung annehmen, ändert sich an der grundsätzlichen Voraussetzung nichts.

Sie können hier Ja sagen, wir können ein Gesetz machen, und all die Fälle, die Sie jetzt erwähnt haben - das betrifft Jugendliche, das betrifft Leute, die einen Sterbegrund haben, den wir nicht als legitim betrachten, usw. -, gibt es immer noch. Die Voraussetzungen für Sterbehilfe bleiben die gleichen. Das Einzige, was Sie machen, ist, die Sterbehilfe zu legitimieren, indem Sie Organisationen regulieren und damit zulassen und sagen, unter welchen Voraussetzungen man das gewissermassen professionell durchführen kann. Das ist der einzige Unterschied.