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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-15

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-15

Wortprotokoll

In der vorliegenden Frage wird ein Kernpunkt der föderalistischen Ordnung der Schweiz angesprochen: Der Bund erlässt die Regelungen, die Kantone sind für deren Vollzug zuständig. Artikel 7a des Jagdgesetzes ermöglicht es den Kantonen, mit Zustimmung des Bundes eine Bestandesregulierung des Wolfs vorzunehmen. Sie sind zu solchen Regulierungen jedoch nicht verpflichtet.

Es war ein bewusster Entscheid des Parlamentes, dass die Kantone die Beurteilung auf ihrem Gebiet selber vornehmen und über ihre Anträge an den Bund entscheiden können. Das ist unserer föderalistischen Ordnung geschuldet.

Vielleicht noch ergänzend: Selbstverständlich stehen wir in engem Kontakt mit den Kantonen. Hier ist eine gute Zusammenarbeit vorhanden.