Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-15
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat setzt die Motion 21.4516 pragmatisch und unter Berücksichtigung der kantonalen Kompetenzen um. Er sieht auf verkehrsorientierten Strassen kein generelles Verbot von Tempo 30 vor. Bis zum Belagsersatz am Ende der Lebensdauer oder wenn die geltenden Grenzwerte - zum Beispiel im Bereich Lärmschutz - nicht eingehalten werden, sind Temporeduktionen auch auf verkehrsorientierten Strassen möglich. Das heisst, die Mitwirkung der Kantone und Gemeinden bleibt absolut gewährt. Es gibt kein generelles Verbot oder keine Übersteuerung von Tempo 30, wie man lesen konnte.
Für die Anpassungen braucht es keine Änderung der Gesetzgebung, es gab bereits Abklärungen mit dem Bundesamt für Justiz. Eine Änderung der Verordnung ist ausreichend. Für die vorgeschlagene Umsetzung findet sich eine entsprechende Grundlage in Artikel 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes sowie in Artikel 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes.