Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-15
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-15
Wortprotokoll
Für die nach aktuellem Kenntnisstand gefährlichsten PFAS bestehen bereits Verbote für das Inverkehrbringen sowie Höchstwerte für Trinkwasser und Lebensmittel. Das Schweizer Chemikalienrecht orientiert sich an demjenigen der Europäischen Union, damit das Schutzniveau gleich hoch gehalten wird, ohne dabei Handelshemmnisse zu schaffen. Entsprechend prüft und übernimmt die Schweiz in der Regel PFAS-Beschränkungen oder -Verbote der EU. Für die grosse Stoffgruppe der PFAS mit rund 10[NB]000 Einzelstoffen plant die EU künftig eine grundsätzliche, weitreichende Beschränkung oder sogar Verbote. Davon ausgenommen werden sollen nur unverzichtbare Anwendungen. Die Schweiz wird die Übernahme dieser Regulierung dereinst ebenfalls prüfen und führt deshalb keine solchen umfassenden Untersuchungen selbst durch, da dies eine Doppelspurigkeit ergeben würde.