Rossi Viktor · 2025-09-15
Rossi Viktor · Bern · 2025-09-15
Wortprotokoll
Die Abstimmungsfrage muss den Erlass, der zur Abstimmung unterbreitet wird, eindeutig bezeichnen. Sie bezieht sich daher stets auf den Titel des Erlasses, wie ihn die Bundesversammlung verabschiedet hat. Am 28.[NB]September 2025 stimmen Volk und Stände über den Bundesbeschluss vom 20.[NB]Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab, der aufgrund eines obligatorischen Referendums Volk und Ständen unterbreitet wird. Gegen das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, das die Besteuerung des Eigenmietwertes aufheben soll, wurde kein Referendum ergriffen. Über diesen Erlass wird deshalb nicht abgestimmt. Entsprechend kann der Begriff "Eigenmietwert" aus rechtlichen Gründen nicht auf dem Stimmzettel stehen.
Die Besteuerung des Eigenmietwertes ist jedoch insofern Teil der Abstimmung, als das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung von der Bundesversammlung bekanntlich mit dem Bundesbeschluss vom 20.[NB]Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften verknüpft wurde. Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates informieren über [PAGE 1481] diese Verbindung und orientieren die Stimmberechtigten darüber, dass der Ausgang der Abstimmung indirekt auch über die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes entscheidet. Entsprechend wird das Thema Eigenmietwert im Abstimmungsbüchlein eingehend erörtert. Die Stimmberechtigten können sich damit ein umfassendes Bild über die Abstimmungsvorlage und ihre Auswirkungen machen.