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Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-15

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-15

Wortprotokoll

Geschätzte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte, insbesondere diejenigen, die eine Frage gestellt haben - gerne beantworte ich die Fragen hiermit im Namen des Bundesrates.

Über den Nutzen der Bezeichnung der Hautfarbe als "weiss", "schwarz", "rot", "braun" oder "gelb" als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde schon längere Zeit reflektiert. Dieses Kategorisierungselement wurde im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist - insbesondere angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Auch nach einer informellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien auf fachlicher Ebene kam man zum selben Schluss. Weniger als 1 Prozent der Ripol-Personenausschreibungen enthält eine Angabe der Hautfarbe. Das Fedpol hat vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, die Hautfarbe als Kategorisierungselement einer Ripol-Ausschreibung per September 2025 nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Die Herkunft einer Person kann aber weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden, z.[NB]B. mit "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Schwarzafrikaner", "Südamerikaner". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale wie Tattoos, Piercings, Narben usw. sind genauer und für die Polizeiarbeit weitaus wichtiger. Die erfolgte Praxisänderung hatte also keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken, im Gegenteil: Das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen.

Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Literae a und b der Ripol-Verordnung ist das Fedpol das für Ripol verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Aufgabe ist das Fedpol laufend bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Das Fedpol koordiniert seine Tätigkeiten zudem mit den am System beteiligten Behörden, also unter anderem auch den Kantonspolizeien. Die Kantonspolizeien wurden nur[NB]punktuell,[NB]jedoch[NB]nicht[NB]formell konsultiert. Richtig wäre es gewesen, alle Beteiligten einzubeziehen; dies wird nun nachgeholt.

Es gibt keine ausländische Behörde, die diese Praxisänderung von der Schweiz verlangt hat. Es hat sich aber auch im Kontext der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gezeigt, dass die Verwendung von so unpräzisen Kategorisierungselementen wie Hautfarbe "gelb" oder "rot" international nicht gebräuchlich ist und zu Problemen führen kann. Dies [PAGE 1484] hat das Fedpol in seiner Entscheidung zum Verzicht auf diese grobe, nicht zeitgemässe und in der Praxis kaum relevante Kategorisierungsmöglichkeit zusätzlich bestärkt.

Dieser Entscheid ist in voller Autonomie und aufgrund der oben dargelegten sachlichen Überlegungen gefällt worden. Die am 4.[NB]September 2025 per E-Mail an alle Kantonspolizeien versandte Mitteilung des Fedpol war missverständlich und unpräzise formuliert. Das Fedpol hat dies bei den Kantonen richtiggestellt.