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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-09-15

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament ein umfassendes Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität vorzulegen. Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, insbesondere im Bereich der Kapitalisierung mit der nun laufenden Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung, sei abzusehen.

Meine Minderheit lehnt die Motion ab, ich begründe es wie folgt: Wenn Sie zur Motion Ja sagen, dürfte während längerer Zeit nichts zur Bankenstabilität beschlossen werden können, sicher nicht vor 2028. Das wäre dann schon fünf Jahre nach dem Untergang der Credit Suisse. Der Auftrag ist so breit gefächert, dass es lange und vertiefte zusätzliche Abklärungen brauchen wird. Dabei ist es noch nicht lange her, da wollte die Mehrheit im Parlament möglichst schnell Taten sehen. Wie gross war der Aufschrei Mitte März 2023, als bekannt wurde, dass die CS am Sonntagabend des 19.[NB]März in eine andere Bank überführt werden musste und mit welchen Beträgen der Bund in die Verantwortung gegangen war. In der Wortwahl überschlugen sich die Forderungen.

Inzwischen haben wir etwas Distanz gewonnen und können die Massnahmen rationaler beurteilen. Auch meine Minderheit will keine übertriebenen Forderungen und Vorgaben an die Finanzinstitute stellen. Die Massnahmen sollen Bankencrashs in Zukunft verhindern, unsere Volkswirtschaft und die Bankinstitute im Wettbewerb stützen und schützen und nicht einfach nur behindern. Zu viel Swiss Finish hat sich auch in anderen Bereichen nicht bewährt.

Aus Sicht der Minderheit gibt es aber bereits gute Grundlagenpapiere und einen Überblick über das Gesamtpaket. Es gibt den Bericht zur Bankenstabilität und diverse Gutachten. Es gibt den Bericht der PUK mit diversen Gutachten und Aufträgen. Es gibt Analysen und Berichte der Schweizerischen Nationalbank und der Finma. Ein etabliertes Vorgehen stellt sicher, dass die im Zusammenhang mit der Krise der Credit Suisse erkannten Risiken für die Gesamtwirtschaft und die Steuerzahlenden rasch und kontinuierlich verringert werden können. Im Sommer lief eine Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung, und diese Vernehmlassung gab wahrscheinlich den Anstoss für diese Motion. Dabei ging es um die Frage der korrekten Einschätzung des Werts latenter Steuerguthaben oder der Informatik.

Diese Verordnung bringt nicht nur Verschärfungen, sondern auch Erleichterungen bei den Eigenmitteln. Es geht um eine Anpassung des Grössenzuschlages an das Bruttoinlandprodukt, und diese Anpassung des Grössenzuschlages führt bei der UBS zu einer Erleichterung der Eigenkapitalanforderung um rund 1,8 Milliarden Dollar, dies gemäss Aussage der Verwaltung. Die Kommissionen werden dann über die Auswertung der Vernehmlassung informiert und zu den Anpassungen konsultiert. Die Kommissionen haben also nochmals die Möglichkeit, entsprechend Einfluss zu nehmen oder sich[NB]zumindest[NB]zu[NB]äussern. Gemäss Fahrplan dürfte ein Inkrafttreten im Frühjahr 2027 erfolgen. Mit der Erteilung des Motionsauftrages wären der Zeitplan, aber auch der Inhalt obsolet.

Eine weitere Vernehmlassung soll Ende September eröffnet werden. Es geht um die Ausstattung der ausländischen Töchter mit Eigenkapital. Weitere Vernehmlassungen werden sicher noch 2026 folgen. Aktuell läuft eine Gesetzesänderung im Parlament, die auch betroffen wäre. Wenn eine Bank CT1- oder AT1-Anleihen herausgeben will, sind diese in der Schweiz von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Das ermöglicht den Banken die Mittelbeschaffung über Schweizer Institute. Diese Ausnahme läuft aber Ende 2026 aus und sollte verlängert werden. Würde die Motion der WAK-S angenommen, müsste doch stringent auch dieser Beschluss ausgesetzt werden. Der Nationalrat hat aber letzte Woche darüber beraten und ihm schon zugestimmt.

Ich verstehe auch nicht, wie behauptet werden kann, dass diese Motion keine Verzögerungen bewirke. Es ist doch ein Unterschied, ob aufgrund der Vernehmlassung Verordnungen geändert und in Kraft gesetzt werden können oder ob zuerst eine neue Botschaft erarbeitet werden muss, gefolgt von einem neuen Vernehmlassungsverfahren und Vorschlägen des Bundesrates zu Gesetzesanpassungen, die dann später im Parlament beraten werden und erst nach Ablauf der Referendumsfrist umgesetzt werden können. Das gibt doch eine Verzögerung von mehreren Jahren. Dabei ist doch Rechtssicherheit ein wichtiges Gut. Selbst die Banken sagen, dass es gut wäre, möglichst rasch Klarheit in der Eigenmittelfrage zu haben. Zudem geht es auch um die Reputation unseres Finanzplatzes, die gelitten hat und wieder verbessert werden sollte.

Eine weitere interessante Information erhielt die Kommission auch bei der Beratung. Die Schweiz hat, und das hat auch die Mehrheitssprecherin gesagt, Basel III bereits eingeführt und am 1.[NB]Januar 2025 in Kraft gesetzt. Dabei gibt es eine Änderung von den risikogewichteten Aktiven. Wir wurden informiert, dass diese Anpassungen recht substanziell sind. Unsere Bankinstitute werden also je nach Grösse des Instituts um ansehnliche Milliardenbeträge entlastet. Das steht im Gegensatz zu Informationen, die ich jeweils von Bankenseite erhalten hatte. Die Diskussion hierzu würde ich also noch gerne führen, um am Schluss zu wissen, was dann wirklich gilt.

Weiter greift die Motion in die Kompetenzteilung zwischen Legislative und Exekutive ein und eröffnet staatspolitische und institutionelle Fragen. Mit dieser Motion verbieten Sie dem Bundesrat, die Kompetenz, die er hat, auszuüben. Es geht doch nicht, über eine Motion derart stark in unsere Institutionen einzugreifen. Wenn wir der Meinung sind, dass der Bundesrat in Einzelbereichen zu scharf oder zu stark reglementiere, dann können wir dem über die Konsultation oder eben mittels Motionen entgegenwirken.

Schlussendlich kann man nicht sicher wissen, welche Wirkungen diese Massnahmen dann in ferner Zukunft hätten, wenn alle kumuliert eingeführt würden. Es ist doch sinnvoller, die Massnahmen schrittweise in Kraft zu setzen, dann zu analysieren, was für Wirkungen sie haben, und dann vielleicht im folgenden Gesetzgebungsprozess entsprechende Auswirkungen bereits wieder zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen und den Prozess, den wir wie vorgesehen begonnen haben, offenzulassen.