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Burkart Thierry · Ständerat · 2025-09-15

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-15

Wortprotokoll

Ich bin sicher, wir sind uns in drei Punkten einig:

1.[NB]Wir wollen einen sicheren, stabilen und konkurrenzfähigen Finanzplatz.

2.[NB]Dafür braucht es aufgrund unserer Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Untergang der Credit Suisse regulatorische Anpassungen.

3.[NB]Wir stehen im Prozess dieser regulatorischen Anpassungen. Dieser Prozess hat vor vielen Monaten mit der Erarbeitung verschiedener Berichte, mit Untersuchungen und mit der Einleitung von regulatorischen Massnahmen begonnen. Aber dieser Prozess ist noch lange nicht am Ende und wird noch zu vielen Debatten führen - zu Recht.

Die Aussagen, die in diesem Zusammenhang gemacht wurden, sind inhaltlich betrachtet überlegenswert, sie sind beachtenswert, und diese Debatten müssen wir führen, im Lichte dessen, was ich unter Punkt 1 gesagt habe, wonach wir einen sicheren, stabilen und konkurrenzfähigen Finanzplatz haben wollen. Ich bin auch der Überzeugung, dass wir hier einen tragfähigen Kompromiss zwischen der Politik und der betroffenen Branche brauchen, sodass diesen verschiedenen Ansprüchen, der Sicherheit, aber auch der Konkurrenzfähigkeit, gebührend Rechnung getragen wird.

Aber wir sprechen hier über etwas, das uns heute gar nicht vorliegt. Wir führen eine Phantomdiskussion. Wir müssen über die vorliegende Motion sprechen. Und was will die vorliegende Motion? "Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, insbesondere im Bereich der Kapitalisierung mit der nun laufenden[NB]Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung, ist abzusehen." Darum geht es; über den Inhalt sprechen wir heute gar nicht.

Ich bin es gewohnt, dass wir, wenn wir über materielle Änderungen diskutieren, eine entsprechende Vorlage vor uns haben. Dann können wir die entsprechenden Ausführungen machen. Wir können Anträge stellen, darüber abstimmen und haben ein in diesem Rat erzieltes Resultat. Aber hier sprechen wir über diese Motion. Und damit stellt sich für uns eine institutionelle Frage. Gerade der Ständerat müsste meines Erachtens über die institutionellen Fragen gebührend Rechenschaft ablegen. Es ist nämlich die Frage, ob es richtig ist, in den Prozess, wie er jetzt seitens des Bundesrates durchgeführt wird, einzugreifen. Dieser Prozess wurde durch den Gesetzgeber festgelegt. Der Gesetzgeber ist dieses Parlament, aber eben auch das Schweizervolk. Und das heisst weiter, Herr Kollege Germann, dass die Verordnungskompetenz beim Bundesrat liegt und dass er diese auch entsprechend ausüben kann.

Aktuell findet eine Vernehmlassung über die Verordnungsänderung statt. Bei dieser Vernehmlassung können sich alle Beteiligten einbringen. Sie können eine Rückmeldung geben, was sie von dieser Verordnungsänderung halten. Im Anschluss daran wird diese Vernehmlassung ausgewertet. Sie kommt dann noch in die entsprechenden Sachbereichskommissionen unserer Räte, wo wir konsultiert werden. Auch dort können wir unsere Meinung dazu abgeben. Wir haben sogar die Gelegenheit, uns parlamentarischer Instrumente zu bedienen, um allenfalls Fehlentscheiden des Bundesrates entgegenzuwirken.

Aber zum jetzigen Zeitpunkt, während der Vernehmlassung, mit einer Motion dem Bundesrat zu verbieten, diesen Prozess, der in seiner Kompetenz liegt, weiterzuführen, ist institutionell zumindest fragwürdig. Weshalb? Weil der Bundesrat den Prozess selbstverständlich, da dies in seiner Kompetenz ist, ungeachtet des heute erzielten Resultats weiterführen kann. Er würde sich aber entsprechend in eine unmögliche Situation bringen. Einerseits hätte er die Kompetenz, andererseits hätte er eine Wortmeldung mindestens dieses Rates und würde sich der Meinung dieses Rates widersetzen. Das wäre eine unmögliche Situation. Abgesehen davon hat letzte Woche bereits der Nationalrat über einen gleichlautenden [PAGE 847] Vorstoss abgestimmt, und er hat ihn abgelehnt. Wir wären also dann nur ein Rat, der diese Meinung dazu in dieser Weise äussern würde.

Ich meine also, wir sollten die Kompetenzordnung, wie sie durch unser Parlament gegeben wurde, selber auch beachten - die Kompetenzordnung, die besagt, wann der Bundesrat auf Verordnungsebene und wann der Gesetzgeber, also das Parlament, unter Umständen zusammen mit dem Volk, zuständig ist, um die Gesetze zu ändern. Wir sollten diese Kompetenzordnung beachten, insbesondere der Ständerat, der auf die Institutionen achtgeben muss. Nachher, da bin ich einverstanden, geht es darum, die Regulation mit Augenmass zu betreiben. Die Worte, die hier dazu gefallen sind, kann ich durchaus unterstützen.

Noch eine Bemerkung: Im Motionstext steht, dass von der entsprechenden Verordnungsanpassung abzusehen ist. Wenn man das liest, braucht es meines Erachtens doch recht viel Fantasie, wenn man dann noch behauptet, das hätte keinen verzögernden Effekt. Zumindest hier sollten wir uns Rechenschaft darüber ablegen, dass ja genau dies das Ziel der Motion ist.

In diesem Sinne habe ich in der Kommission gegen die Motion gestimmt. Ich bitte Sie, zusammen mit mir und der Minderheit diese Motion auch heute abzulehnen - gleich wie der Nationalrat mit seinem Beschluss eine gleichlautende Motion abgelehnt hat. Tun wir dies in Respektierung unserer uns selber gegebenen institutionellen Regeln.