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Herzog Eva · Ständerat · 2025-09-15

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-15

Wortprotokoll

Ich habe grundsätzlich Verständnis für die Motion, trotzdem habe ich in der Kommission dagegen gestimmt. Ich denke, sie muss nicht sein, und sie könnte tatsächlich zu Verzögerungen bei der Bankenregulierung führen, die niemand will. Zumindest sagen dies alle, und ich glaube, vor allem gerade die UBS hat ein Interesse daran, dass bald einmal klar ist, was Sache ist.

Warum ist die Motion nicht nötig? Warum finde ich, dass sie nicht nötig ist? Ich denke, einen Überblick haben wir wirklich. Es gibt bereits verschiedene Gesamtsichten, die wir erhalten haben. Auch die Beurteilung der Auswirkungen, die verlangt wird - das wurde uns in der Kommission zugesichert -, existiert. Diese Beurteilung haben wir vorliegen, wenn wir dann die Beratungen der konkreten Punkte vor uns haben. Betreffend die Sistierung des Public Liquidity Backstops (PLB), die erwähnt wurde und zu der wir eine Gesamtsicht gefordert haben, ist mir schon noch wichtig, Folgendes zu sagen: Der PLB ist ja eigentlich die Versicherung für eine systemrelevante Bank. Es war uns damals ein Anliegen, zuerst noch über die Prävention zu sprechen. Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen dem PLB und dessen Kosten für die Bank einerseits und der Eigenkapitalunterlegung andererseits. Deshalb hat es absolut Sinn gemacht, nicht zuerst ein Sicherheitspolster zu beschliessen und dann über die Prävention zu sprechen, zu der auch die Bank etwas beitragen muss. Kollege Ettlin hat vorhin die Aufsichtsinstrumente genannt. Auf diese müssen wir auch nicht warten, diese hätten wir schon lange verabschieden können. Die zusätzlichen Aufsichtsinstrumente, eine Verschärfung und alles, was in Diskussion ist, sind weitgehend unbestritten. Das hätten wir schon lange verabschieden können; auch darauf müssen wir nicht warten.

Es geht also ausschliesslich ums Eigenkapital. Diesbezüglich bedauere ich es sehr, dass ein Teil der Vorschriften für die Eigenkapitalunterlegung auf Verordnungsebene festgelegt wird und dass wir einen Teil auf Gesetzesebene bestimmen werden. Auch die Übersicht, die gefordert wird, löst dieses Problem nicht auf. Der Bundesrat bestimmt über die Verordnung, wir bestimmen über das Gesetz. Wir müssen also sowieso versuchen, die beiden Dinge miteinander in Übereinstimmung zu bringen. Hier wurde uns zugesichert - da würde ich dann gerne auch die Bundespräsidentin beim Wort nehmen -, dass wir die Verordnung für die anderen Kapitalvorschriften, also betreffend Anrechnung von Software und Steuergutschriften, vor uns haben werden, wenn wir auf Gesetzesebene dann über die Unterlegung mit Eigenkapital für die Töchter befinden müssen, da dies noch nicht beschlossen ist, damit wir dies gemeinsam behandeln können.

Natürlich hat das einen Zusammenhang; das muss miteinander übereinstimmen. Es kann nicht sein, dass hier zuerst das eine beschlossen wird und dass wir dann auf Gesetzesebene reagieren müssen. Das wurde uns so zugesichert. Ich denke, wenn aufgrund der Motion schon droht, dass alles eine Verzögerung erfährt, dann hat niemand - die UBS zuletzt - ein Interesse daran. Auch ich will einen stabilen Finanzplatz, das liegt im Interesse unserer Volkswirtschaft. Wir sind aber auch [PAGE 849] in der Pflicht, eine stabile Regulierung zu verabschieden. Wir sollten uns langsam, aber sicher daranmachen. Also die Krise, der Untergang der CS, ist jetzt doch eine Weile her, und wir haben alle zusammen alles Interesse daran, die Regulierung nicht aufzuschieben.