Zryd Andrea · Nationalrat · 2025-09-15
Zryd Andrea · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-15
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt einen Grossteil der vorgeschlagenen Neuerungen. Unter anderem wird die Flexibilisierung bei der Grundausbildung und bei den Ausbildungsdiensten begrüsst. Die vorgesehenen Massnahmen im Bereich der Friedensförderung begrüssen wir ebenfalls. Mehrere vorgeschlagene Neuerungen lehnt die SP-Fraktion aber ab. Das gilt beispielsweise für die Rückerstattungspflicht von Ausbildungskosten bei Quittierung des Militärdienstes. Ebenfalls lehnen wir die Kompetenzdelegation vom Bundesrat zum VBS ab und dass dieses verantwortlich für die Ausgestaltung der Struktur der Armee ist.
Die vorgesehene Rückerstattungspflicht von Ausbildungskosten bei Quittierung des Militärdienstes lehnen wir ab. Diese ist in unseren Augen nicht gerechtfertigt. Bereits heute werden Angehörige der Armee nur unter gewissen Bedingungen aus dem Militärdienst entlassen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, soll die Entlassung aus dem Militärdienst nicht mit einem Negativanreiz in Form einer Rückerstattungspflicht von Ausbildungskosten versehen sein. Besonders heikel ist dies beim Übertritt in den Zivildienst. Die vorgesehene Rückerstattungspflicht für Angehörige der Armee, die zum Zivildienst zugelassen werden, verletzt das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit, weil dieses auch das Recht umfasst, aus Gewissensgründen Zivildienst statt Militärdienst zu leisten.
Wir sind der Meinung, dass das Armeematerial zukünftig in enger Absprache und in Kooperation mit europäischen Partnern beschafft werden muss, und dieser Sachverhalt soll im Gesetz abgebildet werden. Wenn jedes europäische Land seine eigenen Systeme beschafft, wird es teuer, der Swiss Finish lässt grüssen. Im Weiteren teilen wir die Haltung, dass Industriepolitik nicht zu mehr Sicherheit beiträgt.
Der zentrale Kritikpunkt, der von meinem Kollegen auch schon erwähnt worden ist, bezieht sich auf die beantragte Möglichkeit einer Erhöhung des Effektivbestands. Bereits heute wird der gesetzlich vorgeschriebene Effektivbestand von 140[NB]000 Militärdienstpflichtigen überschritten. Anstatt diesen gesetzwidrigen Zustand so schnell wie möglich zu beheben, ist vorgesehen, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, den Effektivbestand der Armee anzupassen; dies mit der Begründung, der Ukraine-Krieg sei eine Zäsur in der Sicherheitspolitik der Schweiz.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz mit konventionellen militärischen Mitteln angegriffen wird, ist nach wie vor eher klein. Bei einer nüchternen Bedrohungsanalyse kann festgestellt werden, dass es keinerlei Bedarf gibt, den bereits heute schon sehr hohen Effektivbestand von 140[NB]000 Militärdienstpflichtigen zu erhöhen. Bei einem weiterhin angestrebten Soll-Bestand von 100[NB]000 Militärdienstpflichtigen gibt es keinerlei Notwendigkeit, den Effektivbestand auf über 140[NB]000 zu erhöhen, da mit diesem Effektivbestand der angestrebte Soll-Bestand bereits heute sicher erreicht werden kann. Selbst wenn das VBS recht hätte und sich die Bedrohungslage der Schweiz tatsächlich verschlechtert hätte, so bräuchte es trotzdem keinen höheren Effektivbestand als heute, um den angestrebten Soll-Bestand von 100[NB]000 Militärdienstpflichtigen zu erreichen.
In diesem Sinn werden wir auf die Beschlüsse 1 und 2 eintreten, aber nicht auf den Beschluss[NB]3.