Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-15
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-15
Wortprotokoll
Für die meisten von uns ist es selbstverständlich, für gewisse Menschen in unserem Land gilt dies aber nicht: mitentscheiden, mitreden, mitgestalten. Sie haben kein Stimmrecht. Für viele dieser Menschen ist die Teilnahme am politischen Geschehen aber ein wichtiges Anliegen. Es ist ein Zeichen der Selbstbestimmung. Es bedeutet: Ich gehöre dazu. Die Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist dem Bundesrat wichtig. Sie ist deshalb ein Schwerpunkt seiner Behindertenpolitik, die er für die Jahre 2023 bis 2026 formuliert hat.
Der Bundesrat nimmt die Bedenken in Bezug auf die Motion ernst, aber er ist ganz klar der Meinung, dass der heutige Ausschluss, wie er in der Bundesverfassung in Artikel 136 Absatz 1 formuliert ist, zu absolut ist; er geht zu weit. Deshalb kommt er zum Schluss, dass die Argumente für eine Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses heute überwiegen:
1.[NB]Die geltende Regelung steht in Spannung zum Prinzip der Rechtsgleichheit. Sie schliesst pauschal aus, ohne differenziert zu prüfen.
2.[NB]Es gibt Unterschiede in den Kantonen bei der Anordnung von umfassenden Beistandschaften. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Der Kanton Waadt hat etwa halb so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie der Kanton Zürich, ordnet jedoch fast zehnmal so viele umfassende Beistandschaften an. Das heisst, ob jemand das Stimmrecht verliert, hängt viel zu stark vom Wohnort ab.
3.[NB]Die Kantone, Sie haben es gehört, sind bereits aktiv geworden. Immer mehr Kantone heben entsprechende Stimmrechtsausschlüsse auf kantonaler Ebene auf oder arbeiten daran. Die Beispiele der Kantone Genf, Appenzell Innerrhoden und Glarus zeigen, dass eine solche Reform machbar ist und positiv aufgenommen wird.
Das sind die wesentlichen Gründe, warum wir beantragen, diese Motion anzunehmen. Natürlich werden wir bei der Ausgestaltung auch darauf achten, wie Missbräuche bekämpft werden können. Gibt es allenfalls nötige Anpassungen, bei Weisungen, bei Gesetzen? Das schauen wir im Detail an. Aber so, wie die Bundesverfassung heute formuliert ist, ist sie aus Sicht des Bundesrates klar zu stark ausschliessend und sollte überarbeitet werden.