Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2025-09-15
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15
Wortprotokoll
Der Kommissionsberichterstatter hat es gesagt: Es ist eine komplizierte Frage, und es gibt da einige Ungereimtheiten. Er hat auch gesagt, man könne das so oder anders sehen. Ich sehe das jetzt eben anders als der Kommissionsberichterstatter, und ich unterstütze die Minderheit Schwander.
Es ist eine Herausforderung, wenn man nach, sagen wir mal, 40 Jahren Ehe plötzlich melderechtlich getrennt ist. Ich mache ein Beispiel: Der Mann muss ins Alters- und Pflegeheim in der Nachbargemeinde, weil er dement ist. Die Frau bleibt in der ursprünglichen Gemeinde zurück. Da gibt es administrative Herausforderungen, was eben die Steuern und die finanziellen Zuständigkeiten anbelangt. Steuern werden künftig in der Wohngemeinde des dementen Patienten bezahlt, aber wenn Pflegeleistungen übrig bleiben, muss die ursprüngliche Gemeinde herhalten. Schlussendlich geht es dann auch einmal darum, wo der Mann bestattet wird, und da kommt die Emotionalität von Kollege Schwander ins Spiel: Das wird nämlich in der Nachbargemeinde sein. Wir nehmen da irgendwo Paare auseinander, wo es absolut keinen Sinn ergibt.
Für mich war die Begründung ein bisschen formaljuristisch. Der Titel der Motion ist nämlich klar. Er lautet: "Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen". Ich bin überzeugt, dass wir genügend kluge Juristinnen und Juristen haben, die eine Lösung finden, wenn Steuerrecht und ZGB nicht auf die gleiche Art definieren, wo der Wohnsitz ist.
Es gibt im Übrigen noch einen weiteren Punkt: Die Frau ist in meinem Beispiel immer noch absolut gesund. Sie hat keinen Einfluss auf den Steuersitz. Dieser wird automatisch dem Mann zugebilligt, und auch das entspricht eigentlich nicht mehr der heutigen Zeit.
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.