Stark Jakob · Ständerat · 2025-09-15
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-15
Wortprotokoll
Ich möchte an die Worte von Frau Gmür-Schönenberger und Herrn Schwander anknüpfen und dem Kommissionssprecher erwidern: Ich habe durchaus den Eindruck, dass diese Frage lange Zeit rechtlich nicht behandelt wurde. Im Grunde herrscht Status quo. Soviel ich weiss, ist es auch in meinem Kanton noch so, dass Sie, wenn Sie ins Pflegeheim gehen, weiterhin in Ihrer angestammten Gemeinde wohnsitzpflichtig sind. Aber vermutlich, Herr Kollege Jositsch, hat eben das Steuerrecht den Ausschlag dafür [PAGE 860] gegeben, dass diese Beschwerden ans Bundesgericht gerichtet wurden und dass dieses in der Folge entschieden hat, dass der Wohnsitz nur dann wechselt, wenn jemand freiwillig ins Pflegeheim zieht.
Aber ich frage Sie: Kennen Sie jemanden, der - ausser vielleicht zu Besuch - freiwillig ins Pflegeheim gegangen ist? Wenn Sie ins Pflegeheim eintreten, ist das meist den Umständen geschuldet. Sie sehen Ihre Lage ein, Sie sehen ein, dass Sie ins Pflegeheim gehen müssen. Meistens ist es die letzte Phase in jemandes Leben. Im Durchschnitt bleiben Sie vielleicht zwei bis drei Jahre im Pflegeheim.
Und der Lebensmittelpunkt - wo ist er, wenn Sie ins Pflegeheim gehen? Wie ebenfalls bereits ausgeführt worden ist, bleiben alle Ihre Beziehungen in Ihrer bisherigen Gemeinde zurück: Sie erhalten die Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen, Sie erhalten Ihre Publikationen usw. Frau Gmür-Schönenberger hat zudem darauf hingewiesen, dass Sie, wenn es wirklich zu Ende geht und das Begräbnis kommt, dort auf den Friedhof kommen, wo Sie gelebt haben. Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt zwangsweise an den Ort des Pflegeheims verschieben müssen, dann sind Sie dort ein Neuzuzüger und erhalten die Einladung für den Apéro für Neuzuzüger usw. Macht es denn sozial und gesellschaftlich Sinn, alte Menschen aus rechtlichen Gründen so zu drangsalieren und alles aufgrund von Formalitäten quasi auf den Kopf zu stellen, sodass es ungemein kompliziert wird?
Eigentlich verlangt die Motion ja nur, dass das, was bis jetzt im ganzen Land stillschweigend geduldet worden ist, geregelt wird, sprich: dass die Schriften in jener Gemeinde bleiben, wo jemand gelebt hat, auch wenn er in ein Pflegeheim an einem anderen Ort zieht. Ich denke, diesen Auftrag können wir dem Bundesrat durchaus zumuten und erteilen. Er wird eine gute Lösung finden, jenseits aller rechtlichen Spitzfindigkeiten, die wir hier lesen und hören müssen.