Schmid Martin · Ständerat · 2025-09-15
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-15
Wortprotokoll
Im Unterschied zu meinem Vorredner komme ich auch aus institutionellen Gründen gerade nicht zu diesem Schluss. Ich habe dieser Motion zugestimmt. Ich glaube, der Unterschied zu allen anderen Beschlüssen ist - Kollege Ettlin vertrat diese Position damals als Vertreter der Minderheit -, dass unser Rat in der Diskussion des Public Liquidity Backstops (PLB) und weiterer Massnahmen entschied, eine Gesamtschau zu fordern. Dieser Beschluss unseres Rates wurde gerade in Kenntnis der CS-Situation gefasst; er geschah nicht hors-sol oder sonst wie. Wir hatten diese Fragen auch in der WAK intensiv diskutiert. Die Kommission hatte entschieden, dass die Regulierungsbasis, die gesetzliche Grundlage, hier im Rat geschaffen wird und der Bundesrat dann später in seiner Verordnungskompetenz auf dieser Basis aufbauen soll. Für mich ist das ein zentraler Unterschied.
Hätte es diesen Entscheid des Ständerates im März nicht gegeben, wäre es nicht richtig, jetzt die Gesamtschau zu fordern; das glaube ich auch. Aber der Rat forderte schon damals in seiner Mehrheit die Gesamtschau. Warum tat der Rat dies? Das ist auch dem Bundesrat bekannt: Nachdem der Bundesrat entschieden hatte, gewisse Themen wie die Eigenmittelunterlegung in Zukunft auf Gesetzesstufe zu heben, also dem Parlament vorzulegen, war sich der Rat bewusst, dass diese eben eine andere politische Gewichtung bekommen. Das sind die Argumente. Die Mehrheit hat den PLB und diese Gesamtschau gefordert; zu dieser Gesamtschau gehört auch die Eigenmittelunterlegung. Dass man jetzt Teile vorwegnimmt, finde ich schon speziell. Denn letztlich wird, wenn eine Mehrheit dem Bundesrat folgt, das Fundament dieser Verordnung später in diesem Parlament gelegt. Das ist für mich der ganz grundsätzliche Punkt.
Zur Verzögerung: Wenn der Bundesrat die Gesetzesvorlage bringt, gibt es keine Verzögerung. Es ist ja so, wir wussten das schon damals: Zuerst braucht es das Gesetz, und wenn das Gesetz von unserem Rat beschlossen ist, wird es auf Verordnungsebene umgesetzt; das funktioniert in allen anderen Bereichen auch so. Das war auch Thema in den Diskussionen in der WAK, es sind nicht neue Fragestellungen, die wir hier diskutieren. Wir sagten damals, eine Verzögerung trete nicht ein.
Wenn Herr Hegglin sagt, die Verrechnungssteuervorlage hätte man dann auch nicht erlassen dürfen, so ist das meines Erachtens gerade falsch. Sie ist das beste Beispiel dafür, dass man das darf: Die Verrechnungssteuervorlage kommt eben ins Parlament - das ist ein Unterschied. Sie wird nicht vom Bundesrat selbst verabschiedet. Es ist das Parlament, das die Diskussion über die Verlängerung der Too-big-to-fail-Regelung führt. Sie erfolgt auf Gesetzesstufe. Wir werden im Ständerat in kürzester Zeit darüber befinden, ob wir eine bestehende Regelung verlängern wollen oder nicht. Es ist nicht der Bundesrat, der darüber entscheidet. Gerade an diesem Beispiel sieht man, dass diese Kompetenz beim Parlament liegt und auch weiter beim Parlament bleiben soll. In diesem Bereich haben wir auch keine Verordnungsproblematik.
Richtig ist natürlich, dass die Unsicherheit bleibt. Aber ich glaube, dass die Unsicherheit - auch in Bezug auf die Eigenmittel - so lange bleibt, bis wir als Gesetzgeber entschieden haben. Auch im Markt, in der Realwirtschaft, wird die Unsicherheit nicht mit der Anpassung der Eigenmittelverordnung durch den Bundesrat beseitigt, weil der Markt, alle Mitbewerber, die Aufsichtsbehörden, alle wissen, dass später das Parlament nochmals darüber befindet. Auch die Aktionäre der UBS werden unsicher bleiben, weil die Sicherheit über die zukünftigen regulatorischen Eigenmittelanforderungen erst dann gegeben sein wird, wenn der Gesetzgeber entschieden hat und die Verordnungen des Bundesrates stehen. Erst dann weiss man, wie die zukünftige Eigenmittelunterlegung der UBS aussieht. Aus diesem Grund haben wir alles Interesse, dass die Gesetzgebung schnellstmöglich ins Parlament kommt, wenn der Bundesrat daran festhält, dass das Parlament in Zukunft die Eigenmittelunterlegung festlegen soll. Dann können wir hier diesen Entscheid fällen.
Aber meine Sorge gilt mehr der Realwirtschaft und eigentlich auch der Kreditsituation in unserem Land; es wurde schon mehrmals darauf hingewiesen. In der Kommission haben wir auch darüber eine Diskussion geführt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir hier eben falschliegen, dass es solche Probleme nicht gebe. Aber ich möchte bestätigen, was meine Kollegen und Kolleginnen vorhin gesagt haben: Wir haben eine veränderte Kreditvergabesituation in unserem Land. Ob es auf Basel III zurückzuführen ist, wo es für gewisse Banken teilweise auch Entlastungen beim Eigenkapital gegeben hat, oder auf den Untergang der CS, mit dem sich die Marktsituation geändert hat, oder nicht zuletzt auch auf die Finma-Praxisverschärfung "exceptions to policy", dass heute die Kreditvergabe schwieriger geworden ist - ich persönlich weiss es nicht.
Ich stelle einfach fest, dass viele Unternehmer mit diesen Anliegen zu uns kommen, gerade in einer, wir wissen es alle, realwirtschaftlich schwierigen Phase, in der sich die Schweiz befindet und die vielleicht noch auf uns zukommen könnte. Daran, dass es volkswirtschaftlich der richtige Weg ist, gerade in dieser Situation die Kreditvergabe zu verschärfen, habe ich meine grössten Zweifel.
Umgekehrt gilt dies auch für den Finanzplatz. Mit Staunen habe ich festgestellt, dass man einer ausländischen Grossbank wie der BNP Paribas in der Schweiz ermöglicht, ihre Tochtergesellschaft in eine Zweigniederlassung umzuwandeln, damit dort, höchstwahrscheinlich mit entsprechend weniger Eigenkapital, das Geschäft betrieben werden kann. Da reibe ich mir dann schon die Augen.
Letztlich braucht auch unser Finanzplatz gute Rahmenbedingungen. Unsere Wirtschaft ist darauf angewiesen. Solche Fragestellungen könnten wir in einer Gesamtschau einmal betrachten und anschauen und dann auch entscheiden.
Also insoweit gilt: Je schneller wir das auf dem Tisch haben, desto besser. Persönlich bin ich aus realwirtschaftlicher Sicht, aus Sicht des Finanzplatzes und der Standortattraktivität der Auffassung, dass es richtig ist, diese Motion anzunehmen, damit wir später im Rahmen einer Gesamtschau alle Auswirkungen abwägen und einen politischen Entscheid in Abwägung aller Interessen fällen können.