Graf Maya · Ständerat · 2025-09-15
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-09-15
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Ich habe Herrn Schwander genau zugehört. Ich habe nicht ganz verstanden, wo genau er bei den Ausnahmen die Linie ziehen möchte; ich komme noch darauf zurück.
Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen, weil politische Rechte, wie Herr Schwander gesagt hat, nicht eingeschränkt werden dürfen. Sie sind das Wichtigste in unserer Demokratie. Wählen und Abstimmen sind der Kern unserer Demokratie. Stimmberechtigte aufgrund ihrer Behinderung davon kategorisch auszuschliessen, verstösst nicht nur gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention, die wir unterzeichnet haben, sondern was ich noch viel schwieriger finde, ist: Wir teilen die Schweizerbürgerinnen und -bürger in zwei Klassen. Ausserdem wird ein falsches Instrument angewendet, um zwei Klassen von Bürgern und Bürgerinnen zu schaffen. Umfassende Beistandschaften und Vorsorgeaufträge stammen nämlich aus dem Zivilrecht und werden zum Schutz von Personen gesprochen. Beispielsweise können Betroffene so ihre Finanzen regeln, wenn sie diese nicht selbst verwalten können. Das hat aber gar nichts mit der politischen Willensbildung zu tun.
Meiner Meinung nach ist es unzulässig, aufgrund fehlender Finanzkompetenzen oder anderer fehlender Kompetenzen automatisch darauf zu schliessen, dass jemand sich keine Meinung bilden kann und nicht fähig ist, als Bürgerin oder Bürger am politischen Geschehen teilzunehmen. Das ist nicht nur meine Meinung. Auch der Bundesrat erwähnt in seinem Postulatsbericht - die Kommissionssprecherin hat das sehr gut ausgeführt -, dass die heutige Rechtslage dazu führen kann, dass einer Person die politischen Rechte entzogen werden, obwohl sie eine politische Meinung hat und diese politische Meinung auch äussern kann. Demzufolge kann sie auch abstimmen und wählen.
Die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe sind zentrale Bestandteile der politischen Rechte, das hat Herr Schwander hervorgehoben. Aber, Herr Schwander, Sie haben sie als Gegenargument verwendet. Ich möchte Ihnen sagen, dass auch das nicht zulässig ist. In der Schweiz wird nämlich nicht geprüft, ob jemand ein Verständnis vom Inhalt und von den Folgen einer Wahl oder Abstimmung hat. Menschen mit Behinderungen traut man aber nicht zu, dass sie sich eine Meinung bilden können. Und wer beurteilt das? Sind Menschen, die zum Beispiel ab 80 oder 90 Jahren nicht mehr gut lesen können, in einem Pflegeheim leben und vielleicht auch schon etwas Mühe haben, sich an gewisse Dinge zu erinnern, dann nicht mehr würdig, ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben? In der Schweiz gibt es ein weiteres Recht, nämlich das Recht, nicht zu wählen und nicht abzustimmen, wenn wir nicht möchten. Niemand muss, aber alle sollen dürfen.
Hier kommen wir zu einem weiteren Punkt, der mir wichtig ist. Oft wird gesagt - vielleicht zielen Sie auch darauf ab, Herr Schwander -, es könnte Manipulationen geben. Aber wir müssen sagen, dass eigentlich auch dieser Vorwurf faktisch irrelevant ist. Wenn wir wissen, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen faktisch manipuliert werden können, und wir das dann genau bei einer Bevölkerungsgruppe ansiedeln, ist das diskriminierend. Ich kann es nicht anders sagen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass Personen, die sich nicht in der Lage fühlen, ihren freien Willen zu äussern, oder das nicht möchten, nicht wählen oder abstimmen gehen.
Ich habe mich gefreut, als ich vorhin Kollege Fässler zugehört habe. Er hat bei der Gewährleistung der Verfassung des Kantons Appenzell Innerrhoden explizit darauf hingewiesen, dass jetzt auch im Kanton Appenzell Innerrhoden der Ausschluss von Menschen mit geistigen Behinderungen aufgehoben wird. Es geht um Menschen, die ausgeschlossen gewesen wären, weil sie beispielsweise entmündigt sind oder eine Beistandschaft haben. Diese Menschen können nun in ihrem Kanton, dort, wo es sie betrifft, ihre Meinung zum Ausdruck bringen.
Es sind ja nicht immer komplizierte Fragen. Es ist wichtig, dass diese Menschen sich dort, wo sie leben, auch ausdrücken und dass sie mitbestimmen können. Es geht um Rechtsgleichheit, es geht um die Aufhebung der Diskriminierung, und es geht vor allem auch um Integration und um die gleichen Rechte sowie auch Pflichten, denn Wahlen und Abstimmungen gehören zu den Pflichten für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, der Motion zuzustimmen.