Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2025-09-15
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15
Wortprotokoll
Am 3.[NB]Juli 2025 beriet Ihre Sicherheitspolitische Kommission die Motion Nause vor. Nationalrat Nause hatte sie am 17.[NB]April 2024 eingereicht. Die Beratung erfolgte nach Anhörung verschiedenster Vertreter, unter anderem von Vertretern der Romandie, die dem Anliegen eher kritisch gegenüberstanden, der KKJPD, die es befürwortete, oder Vertreterinnen von Sicherheitsdienstleistungen, die es ebenfalls mehrheitlich befürworteten.
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt - Sie entnehmen es dem Text -, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen auf nationaler Ebene zu regeln. Dabei sollen folgende Teilbereiche einheitlich geregelt werden: Geltungsbereich, Bewilligungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe, Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals, Regelung von Spezialbereichen wie Diensthunde und Waffentragen, Führen eines Registers über [PAGE 864] Sicherheitsfirmen und das Sicherheitspersonal, Zusammenarbeit der zuständigen Behörden inklusive Datenaustausch. Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen. Der Nationalrat hat dies am 10.[NB]März 2025 getan, und zwar mit 118 zu 64 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ihre Sicherheitspolitische Kommission befürwortet das Anliegen; der Entscheid fiel mit 6 zu 5 Stimmen knapp aus.
Zur Geschichte, wie sie der Motionär schildert: 2005 wurde im Rahmen der Einreichung und Beantwortung des Postulates Stähelin 04.3267 erstmals auf Bundesebene über eine gesamtschweizerische Regelung der privaten Sicherheitsdienste beraten und diskutiert. 2016 folgte in dieser Sache die Frage Seiler Graf 16.5031. Der Bundesrat anerkannte sowohl in der Beantwortung des Postulates als auch der Frage das Bedürfnis nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen Regelung. Nach der parlamentarischen Beratung der Motion Seiler Graf 16.3723 war sich auch das Parlament weitgehend einig, dass eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung der privaten Sicherheitsdienstleistungen anzustreben sei. Die Motion wurde im Nationalrat ohne Gegenantrag angenommen, im Ständerat jedoch mit 23 zu 21 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp abgelehnt.
Die Frage der privaten Sicherheitsdienste ist gemäss dem Motionär bis heute nicht besser geregelt worden. In der Vergangenheit hätten alle Versuche, ein Konkordat für die deutschsprachigen Kantone und das Tessin einzuführen, nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt. In der Folge gibt es in den Westschweizer Kantonen das Konkordat über die Sicherheitsunternehmen, das seit 1996 in Kraft ist, sowie eine Vielzahl von Regelungen auf kantonaler Ebene. Leider gebe es immer noch Kantone, die in dieser Angelegenheit keine oder nur sehr wenige Gesetze erlassen hätten, sodass ein Unternehmen dank des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt seinen Sitz in einem dieser Kantone wählen und anschliessend ungestört im ganzen Staatsgebiet tätig sein könne. Die Befürchtung der damaligen Motionärin Priska Seiler Graf, dass der Kanton mit dem niedrigsten Regulierungsniveau den Standard für die Schweiz diktiert, ist heute Realität.
Mit der zunehmenden Dichte, so sieht es die Mehrheit der Kommission, braucht es eine national einheitliche Lösung. Der Bund verfügt, gestützt auf Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung, über die entsprechende Kompetenz, Vorschriften über die privaten Sicherheitsdienstleistungen zu erlassen. Die Mehrheit der Kommission ist grundsätzlich der Ansicht, dass private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit leisten. Sie vertritt die Position, dass eine einheitliche Lösung auf Bundesebene zu mehr Transparenz und zu einer Steigerung der Qualität der Sicherheitsdienstleistungen führen würde, womit auch die Durchsetzung von Mindeststandards gewährleistet würde. Gerade in der heutigen Zeit der zunehmenden Sicherheitsprobleme drängt sich eine hohe Qualität der Sicherheitsdienstleistungen auf.
Für das Anliegen der Motion spricht für die Mehrheit der Kommission auch, dass sich sowohl die Kantone als auch ein Grossteil der Sicherheitsdienstleistungsbranche für eine einheitliche Regelung aussprechen. Die Mehrheit stört sich wie der Bundesrat daran, dass private Sicherheitsfirmen ihre Dienstleistungen heutzutage in der ganzen Schweiz nach den rechtlichen Standards ihres Sitzkantons anbieten können. Dadurch können sich Unternehmen einen Vorteil verschaffen, welche sich in einem anderen Kanton mit einem höheren Regulierungsniveau an weniger Vorgaben halten müssen als Unternehmen mit Sitz in diesem Kanton. Die mit der Motion geforderte Vereinheitlichung würde diesbezüglich für mehr Wettbewerbsgleichheit sorgen.
Die Mehrheit legt grossen Wert darauf, dass das auf Basis der Motion auszuarbeitende Gesetz pragmatisch sein soll, beispielsweise eine Lösung auf der Grundlage des bewährten Westschweizer Konkordats. Damit sollen unter anderem die Bedürfnisse der Veranstalter von Anlässen berücksichtigt und die Bezahlbarkeit von privaten Sicherheitsdiensten gewährleistet werden. Schlussendlich soll die Vereinheitlichung auch das Ziel verfolgen, den administrativen Aufwand für die Sicherheitsdienstleistungsunternehmen zu verkleinern, indem schweizweit dieselben Vorgaben gelten. Aus diesen Gründen beantragt die Mehrheit, die Motion anzunehmen.
Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass eine Regulierung auf Stufe Bund der falsche Ansatz sei. Die Kantone hätten mittels eines Konkordats selbst die Möglichkeit, einheitliche Vorgaben für private Sicherheitsdienstleistungen auszuarbeiten, wie es, wie ich es vorhin ausgeführt habe, die Kantone aus der Westschweiz bereits heute praktizieren. Des Weiteren befürchtet die Minderheit Preissteigerungen und eine Steigerung des bürokratischen Aufwands. Den Antrag der Minderheit wird dann der Minderheitssprecher erläutern.
Fazit: Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie folglich, die Motion anzunehmen, weil die Mehrheit überzeugt ist, dass dadurch hohe Standards von Qualität und Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen gewährleistet werden können und dass so die administrativen Kosten sinken und die Sicherheit erhöht wird.