Walti Beat · Nationalrat · 2025-09-15
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-15
Wortprotokoll
Wie wir den vorangehenden Voten unschwer entnehmen konnten, handelt es sich beim hier besprochenen Problem um das gleiche, das wir im Rahmen der Diskussion über die Individualbesteuerung besprochen haben. Ich hätte mir die Arbeit einfach machen und nochmals das Votum zur Individualbesteuerung hervornehmen können. Das will ich aber nicht, weil die Perspektive auf dieses Problem eine doch sehr andere ist.
Das Problem der Ehegattenbenachteiligung bei der direkten Bundessteuer ist eines, das viele Besteuerte betrifft, aber doch nicht alle. Das hat die Berichterstatterin sehr schön auch numerisch ausgeführt. Trotzdem ist es sicher ein Thema, das sich lohnt anzugehen. Die Ursache dieses Problems, das sei auch noch einmal in Erinnerung gerufen, liegt einerseits in der Zusammenrechnung der ehelichen Einkommen bei der Ehegattenbesteuerung, wie sie heute praktiziert wird, das aber nur in Kombination mit der Progression. Die[NB]allereinfachste Lösung, das möchte ich der Korrektheit halber auch noch gesagt haben, wäre, die Progression abzuschaffen. Dann hätten wir auch gleichzeitig alle diese unglaublich technischen Diskussionen vom Tisch. Fakt ist aber, wir haben dieses Problem der Zusammenrechnung in Kombination mit der Progression. Das Ungünstige daran ist, dass die Initiative genau dieses Problem zementieren will, indem in der Verfassung die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten festgeschrieben werden soll. Das waren meine Überlegungen zur Zielsetzung, die eher gesellschafts- denn steuerpolitischer Natur sein dürfte.
Andererseits wird die Lösung grosszügig auf die Gesetzesebene verschoben, allerdings und leider, muss man sagen, ohne jeden Hinweis darauf, wie das Problem gelöst werden soll. Auch vor dem Hintergrund der umfangreichen Diskussionen im Rahmen der Beratung der Individualbesteuerung kennen wir die Ausgangslage: Die technischen Möglichkeiten, dem Ziel der Initiative einigermassen gerecht zu werden, sind nicht unbeschränkt. Es ist in erster Linie das Vollsplitting, das das Versprechen der Initianten einlösen könnte. Es ist die einzige Möglichkeit, jede Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren auszuschliessen. Das muss man so festhalten, das ergibt sich auch aus den Ausführungen in der Botschaft. Aber es ist auch die Variante oder der Lösungsansatz, der zu einer maximalen Bevorzugung von Einverdienerhaushalten gegenüber Doppelverdiener-Ehepaaren führt.
Die zweite Version, die angeboten wird, ist eigentlich gar keine, weil sie die Vorgaben der Initiative nicht einhält, nämlich das Teilsplitting. Das Teilsplitting beseitigt die Benachteiligung von Ehepaaren mit ausgeglichener Einkommensverteilung gegenüber unverheirateten Paaren nicht, und das ist ja die vollmundige Vorgabe, die hier postuliert wird. Deshalb ist es eigentlich keine Variante, ein Teilsplitting einzuführen. Man könnte natürlich noch mit Blick auf die Steuerstatistik argumentieren, dass mit zusätzlichen Massnahmen im tarifären Bereich oder mit Abzügen die Situation noch etwas ausgebügelt werden könnte. Aber eigentlich ist es konzeptionell keine saubere Lösung.
Beide Varianten wären je nach Ausgestaltung im Tarif sehr teuer und sehr wenig zielgenau bei der Entlastungswirkung. Beim Vollsplitting müssen wir von Kosten von 2,5 bis 3 Milliarden Franken ausgehen, beim Teilsplitting von 1,5 bis 2,2 Milliarden Franken. Das sind die in der Botschaft errechneten Zahlen. Es wurden in der Kommissionsarbeit diverse Varianten diskutiert. Auch hier hängt die Auswirkung auf die Staatskasse stark davon ab, welche Korrekturen beim Steuertarif noch beschlossen werden. Darum wird man nicht herumkommen, aber dieser Aufgabe entledigen sich auch die Initianten, die zu diesen Dingen vornehm schweigen. Es ist natürlich das Privileg von Initiativkomitees, dass sie Ziele formulieren dürfen, ohne Angaben zu machen, wie diese Ziele erreicht werden können. Wir dürfen uns aber nicht der Illusion hingeben, dass diese Schwierigkeiten oder das Gezänke um die Tarife nicht noch losgehen wird, wenn es um die Umsetzungsgesetzgebung geht. [PAGE 1548]
Vollsplitting wäre, mindestens nach Vorgabe der Initiative, korrekt, Teilsplitting wäre eigentlich keine saubere Variante. Es scheint, dass sozusagen der politische Fluchtpunkt oder der rettende Hafen in der Argumentation der Initiantinnen und Initianten die sogenannte alternative Steuerberechnung ist. Das ist die beste aller Welten, es wird gar niemand benachteiligt: Wir berechnen nach zwei verschiedenen Modi, und das, was günstiger herauskommt, soll dann gelten. Das tönt ja wirklich sehr gut, aber es ist in der Praxis wahrscheinlich auch nicht überzeugend. Pro memoria ist zu erwähnen, dass dieses Haus bereits einmal eine Vorlage des Bundesrates aus dem Jahr 2018 abgelehnt hat, und das auch nicht einfach aus frivoler Arbeitsverweigerung, sondern mit guten Gründen.
Eines der Hauptprobleme ist, dass die alternative Steuerberechnung eigentlich eben auch der Vorgabe der Initiative im Haupttext nicht gerecht wird. Da heisst es, die Ehegatten seien gemeinsam zu besteuern, Punkt, und die alternative Steuerberechnung führt dann eben bei vielen Ehepaaren dazu, dass ihre Steuerrechnung auf einer individuellen Veranlagung beruht. Man mag jetzt die administrativen Komponenten etwas herunterspielen und das nicht so schlimm finden. Ich finde es persönlich nicht sehr überzeugend, wenn die Vorgaben der Initiative im Haupttext bereits durch die Formulierung der Übergangsbestimmungen wieder relativiert werden. Mich irritiert das, auf jeden Fall vermag es mich nicht zu überzeugen.
Die alternative Steuerberechnung und natürlich auch das Vollsplitting und das Teilsplitting haben sodann sicher auch keine positiven Beschäftigungseffekte, wie das bei der Individualbesteuerung der Fall wäre. Da können Sie jetzt natürlich die Zahlen kleinreden, aber zwischen 7000 bis 9000 und 40[NB]000 bis 60[NB]000 ist dann schon noch ein kleiner Unterschied. Und dass die ganze Differenz an zusätzlichen Stellenpotenzialen dann in der Steuerverwaltung landen würde, halte ich für eine lustige Anekdote, aber sicher nicht für eine realistische Annahme. Ich möchte Sie in der Welt von AI und digitaler Verarbeitung herzlich willkommen heissen, und sprechen Sie einmal mit Steuerämtern, die werden Ihnen erklären, dass das gar kein grosses Problem sein wird. Die Beschäftigungseffekte bleiben bei dieser Initiative also aus. Wir haben schon per definitionem keine zivilstandsneutrale Besteuerung der Menschen in diesem Land, was insgesamt zu einer volkswirtschaftlich wirklich ungünstigen Bilanz der Initiative führt.
Zum Bürokratieargument möchte ich mich nicht weiter auslassen; das hängt natürlich sehr davon ab, ob dann diese alternative Steuerberechnung sozusagen als "Individualbesteuerung light" praktiziert würde. Damit hätte ich persönlich ein grosses Problem, weil es zu krassen Fehleinschätzungen oder Fehlbelastungen führen könnte. Wenn zum Beispiel einer der beteiligten Ehegatten ein sehr grosses Vermögen mit hohen Vermögenserträgen hat und diese dann willkürlich einfach aus Bequemlichkeit halbiert werden, dann führt das nicht zu der Art von Steuergerechtigkeit, die ich mir persönlich wünschen würde; aber ich bin vielleicht in dieser Sache auch etwas übersensibel, das möchte ich nicht ausschliessen.
Zusammenfassend halte ich persönlich - und mit mir die FDP-Liberale Fraktion - diese Initiative für ein grosses Versprechen, das bei näherem Hinsehen aber sehr leer ist. Die adressierten Themen sind berechtigt, aber wir haben sie mit der kürzlich verabschiedeten Individualbesteuerung gelöst.
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.