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Ritter Markus · Nationalrat · 2025-09-15

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15

Wortprotokoll

1984 stellte das Bundesgericht in einem Urteil fest, dass der Tarif in der direkten Bundessteuer zu einer steuerlichen Benachteiligung der Ehepaare führt. Die Kantone haben die sogenannte Heiratsstrafe bei ihren Kantons- und Gemeindesteuern weitgehend abgeschafft. Nur der Bund ist seit nun 41 Jahren zu keiner Lösung gekommen. Dies ist ein wahrlich unrühmliches Kapitel in unserer politischen Geschichte und zeigt exemplarisch, dass wir uns mit fairen und ausgewogenen Reformen manchmal sehr schwertun.

Eine knappe Mehrheit in diesem Saal wird nun sagen, dass das Problem mit der Individualbesteuerung gelöst wurde. Die Frage ist nur, wie. Im Parlament wurde die Vorlage in beiden Kammern denkbar knapp angenommen - für eine grosse Steuerreform kein gutes Zeichen. Die Finanzdirektorenkonferenz lehnte am 10.[NB]Juni 2025 mit grosser Mehrheit die Gesetzesvorlage für die Einführung einer Individualbesteuerung ab und empfiehlt den Kantonen, das Kantonsreferendum dagegen zu ergreifen. Dies ist ein beispielloser Vorgang, der zeigt, dass die Gesetzesvorlage für die Individualbesteuerung bei den Kantonen kurze Beine hat.

Gegen diese Gesetzesvorlage werden durch die Mitte, die SVP, die EVP und die EDU auch Unterschriften für ein Volksreferendum gesammelt. Ich kann Ihnen sagen: Der Widerstand gegen diese Vorlage ist gross und breit.

Wo liegen nun aber die Unterschiede in der Stossrichtung zwischen der Individualbesteuerungsvorlage und der Volksinitiative, über die wir heute debattieren?

Für die Umsetzung der Individualbesteuerung hat das Parlament bereits die Gesetzesvorlage mit einem hohen Detaillierungsgrad inklusive des Tarifs beschlossen. Bei der Volksinitiative, über die wir heute sprechen, haben wir nur die Ziele, die Grundsätze, die auf Verfassungsstufe festgelegt werden sollen. Die Umsetzung durch das Parlament steht noch aus. Die Zahlen, die heute Abend präsentiert wurden, unter anderem durch Kollegin Ryser - sie ist nicht mehr da -, haben keine Grundlage, solange das Parlament das Modell nicht bestimmt und den Tarif nicht festgelegt hat. Es sind nur Zahlen, die irgendwo fantasiert werden, solange diese Grundlagen nicht bestehen.

Der Hauptunterschied zwischen beiden Geschäften liegt aber darin, dass die Gesetzesvorlage zur Individualbesteuerung nicht nur ins Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer eingreift, sondern auch über das Steuerharmonisierungsgesetz allen Kantonen die Individualbesteuerung für ihre Kantons- und Gemeindesteuern aufzwingt. Dies bedeutet, dass sämtliche Kantone ihre Steuergesetze anpassen müssen. Mit der Volksinitiative der Mitte zur Abschaffung der [PAGE 1554] Heiratsstrafe ist dies nicht der Fall. Die Kantone bleiben mit ihren Steuersystemen autonom.

Es ist wichtig, dass bei unserer Initiative die Ausgestaltung dann hier durch das Parlament erfolgen kann. Ich plädiere hier dafür, dass die Kantone bei der Umsetzung eng mit einbezogen werden und eine Lösung mit den Kantonen und nicht wie bei der Individualbesteuerung gegen die Kantone erarbeitet wird. Ob es dann am Schluss ein Splitting-System oder ein anderes Modell wird, ist Sache des Parlamentes.

Ja, Ehepaare werden mit dieser Initiative weiterhin gemeinsam besteuert. Es gibt nicht wie bei der Individualbesteuerung zusätzliche 1,76 Millionen Steuererklärungen, die ausgefüllt und veranlagt werden müssen. Es braucht auch nicht tausend zusätzliche Steuerbeamte in den Kantonen und Gemeinden, und es entstehen keine Mehrkosten von 150 Millionen Franken wie bei der Individualbesteuerung. Wir müssen in diesem Land Bürokratie abbauen und mit einfachen und praktikablen Steuersystemen ans Ziel kommen. Mit der Volksinitiative der Mitte "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" sind wir auf dem richtigen Weg. Eine kluge Umsetzung durch das Parlament in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen wird zum Erfolg führen.

Ich bitte Sie, der Minderheit Müller Leo zu folgen und damit die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.