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Rieder Beat · Ständerat · 2025-09-16

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-16

Wortprotokoll

Wir sind in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Als Nächstes steht die Einigungskonferenz an. Eine der wenigen Differenzen zum Nationalrat ist in Artikel 15. Hier beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, also sehr klar, die Abnahme- und Vergütungspflicht, die spruchreif ist, in den Entwurf 1 aufzunehmen und nicht in einen Entwurf 3 auszugliedern. Einzig Absatz 1bis, die technische Verbesserung auf Seite 3 der Fahne, übernehmen wir vom Nationalrat. Ansonsten käme es zu einer Doppelsubventionierung von Anlagen, die genau 150 Kilowatt Leistung aufweisen. Ab 150 Kilowatt Leistung gilt nämlich die gleitende Marktprämie. Der Wechsel von "bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt" zu "mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt" dient also dazu, dass wir eine Doppelsubventionierung für solche Anlagen vermeiden können.

Nun kommt eine Begründung, wieso wir das Thema nicht in einen Entwurf 3 ausgliedern wollen. Sie haben vielleicht im Vorfeld dieser Debatte auch diverse Mails und Schreiben von allen möglichen Playern im Energiesektor erhalten. Jeder dieser Player versucht, seine Interessen durchzusetzen, und hat sein Werk und seine Produktion vor Augen. Die meisten haben nicht das Allgemeininteresse, nämlich die Stromversorgungssicherheit, vor Augen. Wir als Ständerat sollten uns aber für das Allgemeininteresse einsetzen. Dabei geht es nicht an, dass einzelne Kreise versuchen, sich beim Beschleunigungserlass über einen Entwurf 3 aus der Verantwortung zu ziehen. Für mich ist die Variante des Nationalrates ein typischer "Abschleichartikel", mit dem sich einzelne Kreise in einem allfälligen Referendumskampf, in einem allfälligen Abstimmungskampf, nicht mehr für diesen Beschluss einsetzen müssen.

Daher rate ich Ihnen dringend an, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit wird ihre Argumente selber vorlegen.