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Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-16

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-16

Wortprotokoll

Ihr Rat hat in der Sommersession in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der AMMR und der Krisenverordnung abgelehnt. Die übrigen Bundesbeschlüsse, also die Rückkehrgrenzverfahrensverordnung, die Eurodac-Verordnung und die Überprüfungsverordnung, hat Ihr Rat in der Gesamtabstimmung angenommen. Der Ständerat hat im Gegensatz dazu am 10.[NB]September 2025 den Bundesbeschluss zur AMMR und zur Krisenverordnung mit einigen wenigen Änderungen in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Ich werde später im Einzelnen darauf zurückkommen.

Ich möchte daran erinnern: Wenn Sie als Rat zum zweiten Mal nicht eintreten, dann ist das Geschäft beendet. Es gibt Leute, die wollen Nein sagen - wir haben es gehört -, um gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen, dass ihnen die Vorlage zu weit geht. Es gibt Leute, die wollen Nein sagen, um gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen, dass ihnen die Vorlage zu wenig weit geht. Aber egal, ob Sie nun den Pakt befürworten oder ablehnen, und egal, ob Sie heute die [PAGE 1563] Vorlage unterstützen oder nicht - die EU wird den Pakt umsetzen. Er ist beschlossen. Er tritt Mitte 2026 in Kraft. Sie aber treffen heute die Entscheidung, ob die Schweiz Teil von Schengen/Dublin bleibt, ob sie sich gegenüber anderen Staaten an der EU-Aussengrenze solidarisch zeigt und damit vor allem auch das Funktionieren von Dublin für die Schweiz selbst sichert.

Wir sind uns alle der Konsequenzen einer Ablehnung dieser Vorlage bewusst. Ein Nein ist ein Nein. Bei einem Nein verabschiedet sich die Schweiz aus Schengen/Dublin und setzt damit auch die anderen drei Bundesbeschlüsse nicht um. Sie wird zur EU-Aussengrenze und verliert damit insbesondere den Zugang zu den Schengener Informationssystemen. Wenn die Schweiz nicht mehr Teil von Schengen/Dublin ist, werden auch die Asylgesuche stark ansteigen, weil alle Geflüchteten, die in Europa abgewiesen wurden, bei uns erneut um Asyl ersuchen können. Und wir werden sie nicht mehr in die europäischen Länder zurückschicken können, wo sie zuerst ein Gesuch gestellt haben. Dann droht tatsächlich eine Überlastung unserer Strukturen. Das ist nicht im Interesse der Schweiz und unserer Bevölkerung. Das ist nicht im Interesse der Geflüchteten. Das liegt nicht im Interesse einer solidarischen Schweiz.

Für die Schweiz ist die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern auch eine strategische Investition in die Stabilität und Handlungsfähigkeit des europäischen Migrationssystems. Davon profitieren wir unmittelbar. Es gibt kein Land, das so stark vom Dublin-Mechanismus profitiert wie die Schweiz.

Zum Minderheitsantrag Rutz Gregor auf Nichteintreten kann ich auf die vorherigen Ausführungen verweisen. Zum Rückweisungsantrag der Minderheit Glättli, gemäss dem der Bundesrat die Vorlage in gewissen Punkten abändern soll: Eine solche Rückweisung an den Bundesrat würde bedeuten, dass die Beratungen nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden könnten. Und, Herr Glättli, die Forderungen, die Sie stellen, können Sie jederzeit stellen. Wenn Sie Motionen mit entsprechendem Inhalt einreichen, zum Beispiel, dass wir einen erweiterten Familienbegriff prüfen, wird der Bundesrat das in diesem Sinn umsetzen. Es macht aber keinen Sinn, das mit diesem Projekt zu verknüpfen und es dann abzulehnen, wenn die Forderungen nicht erfüllt sind.

Nun komme ich noch kurz zu den Mehrheits- und Minderheitsanträgen aus der SPK-N. Ich unterstütze die Mehrheitsanträge Ihrer Kommission. Erlauben Sie mir, insbesondere zwei Punkte hervorzuheben.

Zum Mehrheitsantrag zum Rechtsbeistand während der Dublin-Haft, Artikel 80b AIG: Gemäss der Mehrheit soll ein unentgeltlicher Rechtsschutz bei der Dublin-Haft vorgesehen werden. Gegenüber dem ersten Beschluss des Nationalrates wird hier eine wichtige Präzisierung vorgenommen, nämlich die Begrenzung auf die Dublin-Haft. Ich habe für diesen Antrag grosses Verständnis. Bei einer Annahme müssten wir natürlich mit den Kantonen die Umsetzung noch genau anschauen.

Nun komme ich zur Knacknuss dieser Vorlage, zur Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus. Zuerst möchte ich mich bei Ihrer Kommission für die konstruktive Diskussion und die Absicht, die Arbeit des Ständerates fortzuführen, sehr bedanken. Man hat schon im Ständerat gespürt, dass man Lösungen suchen will, dass Kompromisse vorbereitet werden. Ihre Kommission hat diese Debatte weitergeführt und aus meiner Sicht eine gute Lösung gefunden. Es liegen nun noch verschiedene Anträge vor.

Zum Mehrheitsantrag zu Artikel 113 Absätze 3 und 4 des Asylgesetzes und zum Minderheitsantrag Schilliger zu Artikel 113 Absatz 3: Der Ständerat hat deutlich gemacht, dass er eine Lösung, eine Formulierung finden möchte, die eine Teilnahme am Solidaritätsmechanismus ermöglicht. Er hat eine klare Richtung vorgegeben und eine Ergänzung von Absatz 3 von Artikel 113 gutgeheissen. Der Bund soll nur dann Solidaritätsmassnahmen leisten, wenn sich die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten gegenüber der Schweiz an ihre Verpflichtungen und die daraus fliessenden Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen halten. Zudem soll der Bund dabei die finanziellen Auswirkungen beachten. Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission greift dieses Anliegen auf. Beibehalten wird die Bedingung, dass das Dublin-System im Wesentlichen für die Schweiz funktioniert, sodass wir insgesamt eine positive Bilanz ziehen. Das ist momentan beispielsweise gegeben, obwohl - das wurde gesagt - sich Italien nicht an seine Verpflichtungen hält. Trotzdem haben wir eine positive, wenn Sie so wollen, Dublin-Bilanz. Der beantragte Zusatz, dass der Bundesrat die Dublin-Zusammenarbeit mit den wesentlichen Staaten berücksichtigen muss, ist sinnvoll. Das wird sicher ein wichtiger Faktor sein bei der Beurteilung der Beteiligung der Schweiz an den jährlichen Solidaritätsmassnahmen.

Gleichzeitig erweitert diese Formulierung den nötigen Handlungsspielraum gegenüber der vom Ständerat unterstützten Version. Bei dieser gibt es folgendes Problem: Würde beispielsweise Italien sich uneingeschränkt an Dublin halten - solche Signale aus Rom, wonach man wieder bereit sei[NB]mitzumachen, gibt es tatsächlich -, aber ein anderer wesentlicher Dublin-Staat nicht, müssten wir die solidarische Unterstützung zugunsten von Italien einstellen. Es gäbe also einen Automatismus. Demgegenüber vermeidet die jetzt beantragte Formulierung der Kommissionsmehrheit dieses Problem. Ein solcher Automatismus könnte uns tatsächlich schaden, wenn wir selber solche Dublin-Überführungen machen wollten. Aus diesem Grund ist der Antrag der Kommissionsmehrheit besser für unser Land.

Auch dass sich der Bundesrat verbindlich mit den Kantonen abstimmen muss, können wir vollumfänglich unterstützen. Der Verweis auf die Bundesverfassung ist aus gesetzgeberischer Sicht streng genommen nicht notwendig. Inhaltlich haben wir aber keine Einwände gegen das Anliegen.

Nun komme ich gerne noch zum Antrag der Minderheit Schilliger. Sie will eine ähnliche Voraussetzung schaffen, unter welcher sich die Schweiz am Solidaritätsmechanismus beteiligen kann. Allerdings gilt diese Bedingung nur für die Übernahme von Schutzbedürftigen. Ich empfehle Ihnen diesen Antrag zur Ablehnung und möchte darauf hinweisen, dass die Kommissionsmehrheit denjenigen, die sich in der ersten Abstimmung hier im Rat enthalten haben, in ganz wichtigen Punkten entgegengekommen ist. Erstens ist jetzt klar festgehalten, dass wir das zusammen mit den Kantonen machen, wobei uns die Kantone selbstverständlich darlegen werden, ob sie Aufnahmekapazitäten haben oder nicht. Wir werden das jedes Jahr mit ihnen wieder diskutieren können. In diesem Sinne haben Sie einen klaren Fortschritt gegenüber dem letzten Mal erreicht.

Das Zweite, was erreicht wurde: Wir werden hier auch die Finanzen des Bundes berücksichtigen. Auch dieser Punkt ist mit dem Mehrheitsantrag aufgenommen. Auch hier sind wir denjenigen, die sich das letzte Mal enthalten haben, entgegengekommen. Der Antrag der Mehrheit ist aus unserer Sicht klarer, und er nimmt die Anliegen, die von der Minderheit Schilliger formuliert wurden, auf.

Was geschieht bei einer Ablehnung? Ich sage es nochmals: Wenn Sie zweimal nicht eintreten, dann ist die Vorlage weg, dann müssen Sie uns Aufträge erteilen, was danach zu geschehen hat. Wir werden der EU mitteilen müssen, dass wir die entsprechenden Anpassungen nicht vornehmen können. Das werden wir ihr mitteilen. Welche Konsequenzen die EU daraus zieht, das kann ich Ihnen nicht vorwegsagen. Aber im schlimmsten Fall treten jene Dinge ein, die ich Ihnen vorhin genannt habe, nämlich dass wir aus dem Schengen/Dublin-Raum ausgeschlossen werden.

Ich begrüsse es auch, dass die Kommissionsmehrheit den Bundesbeschluss zur Finanzierung präzisieren will, das wird auch vom Ständerat unterstützt. Und schon in der Botschaft steht - auch das möchte ich gegenüber denjenigen sagen, die sich das letzte Mal enthalten haben -, der Bundesrat prüfe die Möglichkeit für die Finanzierung allfälliger Solidaritätsmassnahmen aus dem Schweizer Beitrag. Da dieser aber noch nicht beschlossen ist - die EU-Verträge sind ja noch gar nicht unter Dach und Fach -, können wir das Geld noch nicht ausgeben und verteilen. Deshalb ist es noch zu früh, dies definitiv zu beschliessen, aber es entspricht ganz klar dem Wunsch des Bundesrates, und er wird in diese Richtung arbeiten. [PAGE 1564]

In diesem Sinne nochmals: Ich glaube, wir haben gegenüber dem letzten Mal einen grossen Fortschritt gemacht. Die Vorlage wurde im Ständerat verbessert, und ich glaube, sie ist jetzt wirklich für eine grosse Mehrheit in diesem Saal bereit. Der Ständerat kann, wenn Sie jetzt eintreten, ebenfalls nochmals darüber diskutieren und vielleicht noch die eine oder andere Anpassung machen. Aber wenn Sie die Vorlage jetzt ablehnen, dann ist sie weg.