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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2003-09-17

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Schlussphase dieser 11. Revision der AHV. Es gibt noch einige letzte wichtige Differenzen, wobei die Fronten zwischen den Räten als verhärtet und kaum überwindbar einzustufen sind. In dieser verfahrenen Situation, in welcher die Gegensätze zwischen den Räten unlösbar scheinen und die bisherigen Lösungen zu völlig unterschiedlichen, einseitigen Ergebnissen führen, zeige ich im Namen der CVP-Fraktion einen Vermittlungsweg auf. Wie meine Fraktionskollegin Thérèse Meyer in ihrem Votum zur Neureglung der Witwenrenten bereits ausgeführt hat, präsentieren wir Ihnen zu den derzeit diskutierten Problemfeldern der ersten Säule unserer Altersvorsorge ein Gesamtkonzept.

So haben wir Ihnen vorgeschlagen, an der bisherigen Lösung des Nationalrates in Bezug auf die Witwenrente festzuhalten - ich danke, dass Sie diesem Antrag zugestimmt haben. Gleichzeitig werden wir im Rahmen des Entlastungsprogramms auf die Aussetzung des Mischindexes verzichten. Obendrein schlagen wir Ihnen in Bezug auf die strittige Frage der sozialen Abfederung der Frühpensionierungen einen Ausweg vor. Mit dieser Lösung stehen wir zur Konsolidierung der AHV. Gleichzeitig bringen wir damit aber auch zum Ausdruck, dass wir ein Alter von 65 Jahren für beide Geschlechter als Referenzalter für die Pensionierung betrachten. Wir beraten das Geschäft nun bereits zum dritten Mal in diesem Rat, und der heikelste Punkt ist nach wie vor Artikel 40ter, der den Vorbezug der Altersrente regelt.

Unser Antrag lässt sich wie folgt begründen:

1. Wir wollen diese Revision, zusammen mit der Finanzierungsvorlage der AHV, abschliessen, damit die Renten bis ins Jahr 2015 finanziell gesichert sind. Der erfolgreiche Abschluss der Revision ist notwendig, um die Renten langfristig zu sichern.

2. Wir wollen das Gesetz mit dem neuen Rentenalter 65 für die Frauen aber auch verteidigen können. Der Vorlage können wir daher nur zustimmen, wenn sie den verschiedenen berechtigten Anliegen der Bevölkerung Rechnung trägt. Es darf nicht sein, dass die finanzielle Sicherung der AHV allein auf Kosten einer Bevölkerungsgruppe erfolgt. [PAGE 1329]

3. Wir wollen einen Weg finden, der für den Nationalrat, aber auch für den Ständerat gangbar ist. Mit dem Antrag "Dormann-plus" will die CVP-Fraktion eine Brücke zwischen den verhärteten Positionen der Räte schlagen. Dieser Vermittlungsantrag sieht vor, dass Frauen, welche sich frühzeitig pensionieren lassen, nur die Hälfte der entsprechenden Kürzung ihrer Rente tragen müssen.

Dieser Antrag knüpft an die bereits existierenden Übergangsbestimmungen aus der 10. Revision an. Die Lösung kostet jährlich maximal 244 Millionen Franken, wird aber - und das ist zentral - auf zehn Jahre befristet. Im Rahmen der Beratung des Entlastungsprogramms haben wir auch festgestellt, dass bisher lediglich 20 Prozent von einer derartigen Übergangslösung profitiert haben. Mit der Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre leisten die Frauen den wesentlichsten Beitrag zur finanziellen Sicherung der ersten Säule. Der Antrag sieht mildere Kürzungssätze für Frauen vor, damit sie sich den Vorbezug überhaupt leisten können. Es ist allen bewusst, dass gerade Frauen mit diesen Jahrgängen oftmals über kleine Renten verfügen.

Dieser Vermittlungsantrag nimmt also die berechtigten Anliegen der Frauen auf. Die Revision darf nicht auf deren Buckel stattfinden. Wir können jetzt einen Schritt tun und uns dem Ständerat annähern. Es geht um die Volksversicherung par excellence. Unser Weg ist finanzierbar und tragbar.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.