Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-16
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-16
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage soll das Betreibungswesen weiter modernisiert werden. Bereits heute wird ein grosser Teil der Betreibungsverfahren auf elektronischem Weg abgewickelt. Das Projekt E-SchKG erlaubt bereits heute den elektronischen Datenaustausch zwischen Gläubigern und Ämtern. So wird heute schweizweit über die Hälfte der jährlich 2,5 Millionen Betreibungen elektronisch abgewickelt. Mit dieser Revision sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen noch einmal besser genutzt werden. So sollen die Regeln zur elektronischen Zustellung erweitert werden. Damit wird die [PAGE 1571] elektronische Kommunikation generell gefördert, namentlich auch die Ausstellung elektronischer Verlustscheine.
Ein weiterer Punkt ist die gesetzliche Verankerung der Online-Versteigerung. Betreibungs- und Konkursämter sollen[NB]gepfändete Vermögenswerte über Online-Plattformen versteigern dürfen. Heute ist dies im Gesetz nicht geregelt und daher nur beschränkt zulässig. Im Sinne der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung schlägt der Bundesrat sodann eine Grenze für Bargeldzahlungen an Betreibungsämter vor. In einem weiteren Punkt sieht der Entwurf des Bundesrates auch vor, dass in Zukunft bei der Ausstellung von Betreibungsregisterauskünften eine Wohnsitzabklärung zur betreffenden Person gemacht wird. Damit sollen Missbräuche und Täuschungen mit leeren Betreibungsauskünften verhindert werden.
Ihre Kommission will hier einen Schritt weiter gehen und schlägt Ihnen vor, im Rahmen dieser Revision die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsauskunft zu schaffen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund des Projekts BRA CH, das vonseiten einiger Kantone und Betreibungsämter angestossen und von der DVS finanziert wird. Konkret soll der Bund nach dem Antrag Ihrer Kommission ein zentrales Informationssystem betreiben, welches bei den Betreibungsämtern die Einträge in den Betreibungsregistern abruft und daraus eine gesamtschweizerische Auskunft zusammenstellt.
Eine solche schweizweite Betreibungsauskunft ist auch nach Ansicht des Bundesrates zweifellos eine wünschenswerte Sache, auch wenn er dies im Rahmen dieser Vorlage bewusst nicht vorgeschlagen hatte, weil es sich bei den Betreibungsdaten um kantonale Daten handelt und der Vollzug des Betreibungswesens bei den Kantonen liegt. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Bund ein solches Informationssystem für Betreibungsauskünfte betreiben soll oder nicht. Auch wenn bereits konkrete Ideen dazu vorliegen, wie dies im Rahmen von BRA CH umgesetzt werden kann, werden auch die ständerätliche Kommission und der Ständerat über diese Frage nochmals beraten und entscheiden müssen.
Der Handlungsbedarf und die Eckpunkte der Vorlage waren in Ihrer Kommission und beim Bundesrat im Grundsatz aber unbestritten.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten, wie Ihnen dies auch Ihre Kommission einstimmig beantragt.