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Graf Maya · Ständerat · 2025-09-16

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-09-16

Wortprotokoll

Ich möchte meine Kollegin, Ständerätin Crevoisier Crelier, hier gerne ergänzen. Ich bin ja auch Teil dieser Minderheit. Ich bleibe selbstverständlich dabei und möchte Sie bitten, hier dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz heute wirklich auszuräumen.

Wir alle wollen, ich habe das erwähnt, diese sechzehn Wasserkraftprojekte rasch vorantreiben. Ich stelle fest, dass hier beim eigentlich bewährten Verbandsbeschwerderecht nun ein unnötiger und schlussendlich auch schädlicher Streit um des Kaisers Bart entbrannt ist. Ich bin neu in dieser Kommission, und ich habe auch gestaunt, wie hier eben diskutiert wird; ich komme darauf zurück.

Zuerst zu den sechzehn Wasserkraftprojekten - um diese geht es ja hier beim Verbandsbeschwerderecht -, die diesen Streit hervorgerufen haben: Die Grundsatzfrage, die Standortfrage für diese sechzehn Wasserkraftprojekte ist geklärt. Das haben wir ja bereits beim sogenannten Stromgesetz gemacht, nämlich indem planerische Erleichterungen beschlossen wurden und vor allem indem diese Projekte einen grundsätzlichen Vorrang vor anderen Interessen haben, namentlich dem Natur- oder Landschaftsschutz. Die Bevölkerung hat das entschieden. Allerdings bleibt im Rahmen dieser Projekte ein gewisser Rechtsschutz hinsichtlich der detaillierten Umsetzung wichtig. Wir sprechen hier ja schliesslich von den grössten Infrastrukturprojekten der kommenden Jahre, ja Generationen. Es geht um Qualitätssicherung, und zwar nicht nur um Qualitätssicherung für die Natur und die Landschaft, sondern auch um Qualitätssicherung und Investitionssicherung für die Strombranche, für die Kantone und für künftige Generationen.

Was nun das Verbandsbeschwerderecht betrifft, hat der Nationalrat uns einen Kompromiss vorgelegt, der gangbar ist. Der Kompromiss schränkt die Ausübung des Verbandsbeschwerderechts gezielt ein. Nur drei Verbände können gemeinsam eine Beschwerde einreichen, und sie müssen auf der Liste der beschwerdeberechtigten [PAGE 881] Umweltschutzorganisationen auf nationaler Ebene sein. Es ist richtig: Damit kann verhindert werden, dass es isolierte Einsprachen von Einzelorganisationen gibt. Eine vollständige Aufhebung des Beschwerderechts ist aber nicht sinnvoll und auch nicht gerechtfertigt. Ich muss nicht mehr darauf zurückkommen, dass auch diese Frage im Abstimmungskampf über das Stromversorgungsgesetz intensiv diskutiert wurde und hier immer wieder festgestellt wurde, dass die Aufhebung des Beschwerderechts eben nicht zur Disposition steht.

Ich bitte Sie daher, nicht der Mehrheit Ihrer Kommission, sondern mit der Minderheit, die nun Kollegin Crevoisier Crelier übernommen hat, dem Nationalrat zu folgen. Es ist auch so, dass das ja bereits einen Kompromiss darstellt und uns auch alle Beteiligten mitgeteilt haben, dass sie hinter diesem Kompromiss hier bei Artikel 9a Absatz 3bis stehen. Es sind dies die Kantone, die Energiedirektorinnen und Energiedirektoren, es ist die gesamte Strombranche, und es sind auch die Umweltorganisationen, die damit leben können. Wir alle wollen, dass es eine Beschleunigungsvorlage bleibt.

Nun liegen uns aber seit gestern Abend zwei gleichlautende Einzelanträge von Mitgliedern der Kommission vor; sie sind, geschätzte Kollegen, eine Hauruckübung und für mich nicht verständlich. Sie kommen zwölf Stunden vor der Beratung von zwei Kollegen, die Mitglieder der Kommission sind, in den Rat. Herr Engler hat gesagt, die Mehrheit hätte das besprochen. Haben Sie es auch mit der Minderheit besprochen? Wir hätten an drei Sitzungen der UREK Zeit gehabt, um Lösungen zu suchen, miteinander zu diskutieren und dann auch[NB]demokratisch[NB]abzustimmen. Sie hätten uns auch in allerletzter Minute noch für einen Kompromiss mit einbeziehen können.

Sie merken es: Ich bin enttäuscht. Ich arbeite gerne an Kompromissen, aber so geht es nicht. Abgesehen davon stellen sich mir bei diesen Einzelanträgen viele staatsrechtliche Fragen. Wir konnten diese auch gar nicht abklären. Ich konnte niemanden fragen, ich konnte niemanden beauftragen, über Nacht ein juristisches Gutachten einzuholen. Wie Kollegin Crevoisier Crelier bereits gesagt hat, ist das, was Sie hier vorhaben, einzigartig und exotisch.

Das Bundesgericht wird ausgeschaltet. Als oberste Instanz ist es aber für die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Bundesrechts zuständig. Dass nun im Bereich der Energiegesetzgebung die kantonalen Gerichte letztinstanzlich entscheiden sollen, ist sachfremd. Dies würde zu einer uneinheitlichen Auslegung von Bundesrecht und somit zu Rechtsungleichheit bzw. Rechtsunsicherheit führen. Das ist das Letzte, was wir brauchen können.

Die Einschränkung des Beschwerderechts gilt auch für die Strombranche. Auch sie könnte bei einem für sie unerfreulichen Entscheid nicht mehr vor Bundesgericht gehen. Die Einschränkung des Beschwerderechts wird nur für die beschwerdeberechtigten Organisationen gemacht, nicht aber für Gemeinden und Privatpersonen. Auch das ist eine Ungleichbehandlung. Ich möchte auch gerne wissen, was zum Beispiel die Standortgemeinden zu diesem Antrag sagen. Die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts widerspricht somit nicht nur den Zusicherungen von Bundesrat und Parlament bei der Abstimmung zum Stromversorgungsgesetz, dass das Beschwerderecht für diese sechzehn Wasserkraftprojekte besteht, sondern es eröffnen sich ganz viele weitere Unsicherheiten, und diese können wir nicht gebrauchen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, die beantragt, dass wir hier dem Kompromiss des Nationalrates zustimmen, und die anderen Differenzen auch zu bereinigen, womit wir eine Vorlage haben, die in die Schlussabstimmung kommt, diese übersteht und dann hoffentlich ohne Referendum endlich in Kraft gesetzt werden kann.