Burkart Thierry · Ständerat · 2025-09-16
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-16
Wortprotokoll
Kollege Engler hat ausgeführt, dass es eine kompensatorische Bestimmung war. Ich möchte seine Argumente nicht wiederholen, möchte aber eines zusätzlich zu bedenken geben: Sollten wir diese Bestimmung behalten, wäre das das Gegenteil einer Beschleunigung. Wäre man der Auffassung, dass Aspekte von Projekten dem Umweltrecht widersprächen, hätte man aufgrund des Beschlusses von vorhin die Möglichkeit, das entsprechende Rechtsmittel zu ergreifen. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens dazu wäre es wahrscheinlich ohnehin so, dass entsprechende Gutachten eingeholt würden, das wäre dann aber im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens.
Wenn wir hier diese Bestimmung drinlassen, dann hiesse es, dass zwingend vorher, im Rahmen des Richtplanverfahrens oder allenfalls des Konzessionsverfahrens, auch noch ein Gutachten erstellt werden müsste - mit der Auswirkung einer zeitlichen Verzögerung, also dem Gegenteil von dem, was man hier mit dem Beschleunigungserlass möchte. Wie gesagt, würden diese Gutachten aber im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens wahrscheinlich ohnehin erstellt werden.
Lassen Sie doch insofern ein Verfahren, das nicht angefochten wird, möglichst schnell durchlaufen. Sollte es im Rechtsmittelverfahren angefochten werden, kann man entsprechend auf die Gutachten zurückgreifen.
Insofern bitte ich Sie um Unterstützung der Einzelanträge Engler und Burkart.