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Engler Stefan · Ständerat · 2025-09-16

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-16

Wortprotokoll

Wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, war diese Bestimmung kompensatorisch gedacht, für den Fall, dass die Verbandsbeschwerde bei diesen sechzehn Projekten aufgehoben würde. Die Kommissionsmehrheit stellte sich damals auf den Standpunkt, dass, wenn eine Verbandsbeschwerde nicht möglich ist, den Behörden in den Kantonen, die die Entscheidungen zu fällen haben, ein Gutachten der ENHK zur Verfügung stehen soll, das eine umfassende Beurteilung und Abklärung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Landschaft und die Natur zulässt.

Nun haben wir uns in der Mehrheit entschieden, das Verbandsbeschwerderecht für diese sechzehn Projekte nicht abzuschaffen, es im kantonalen Verfahren weiter zu behalten und damit die Gerichte im Kanton darüber entscheiden zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Kantone immer die Möglichkeit haben, bei einem strittigen Sachverhalt ein Gutachten einzuholen. Deshalb gehört es zu diesem Einzelantrag quasi als Nebeneffekt auch, Artikel 9a Absatz 3ter zu streichen. Nun ist es so, wie es der Präsident der Kommission gesagt hat: Das muss nicht sein. Man kann es trotzdem aufrechterhalten. Es hilft den Gerichten und Behörden vielleicht dabei, ein besseres und umfassenderes Urteil zu fällen, aber notwendig wäre es an und für sich nicht mehr. So entscheiden Sie, ob Sie auch unter veränderter Rahmenbedingung der Mehrheit zustimmen wollen oder aber den Einzelanträgen, die auf das Gutachten verzichten können.