Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-16
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-16
Wortprotokoll
Alle vier Jahre legt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr (RPV) zur Genehmigung vor. Der RPV umfasst den öffentlichen Verkehr mit Bahn, Bus, Schiff oder Seilbahn innerhalb einer Region. Dazu gehören unter anderem die S-Bahn- und ÖV-Angebote zur Erschliessung von Ortschaften sowie Verbindungen in benachbarte Regionen und ins grenznahe Ausland. Kantone und Bund bestellen diese Angebote gemeinsam und gelten die ungedeckten Kosten je zur Hälfte ab. Sie vergüten so mehr als 100 Transportunternehmen für den Betrieb von etwa 1600 ÖV-Linien. Im Jahr 2024 hat der Bund 1,1 Milliarden Franken für den RPV ausgegeben.
Aufgrund einer Änderung der Bestellperioden des RPV sollen mit dieser Vorlage die Mittel für einen Zeitraum von nur drei anstatt vier Jahren, nämlich für die Jahre 2026 bis 2028, festgesetzt werden. So wird eine Harmonisierung mit den Perioden der Leistungsvereinbarung für die Eisenbahninfrastruktur erreicht. Für die kommenden drei Jahre beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit für den RPV im Umfang von 3,4 Milliarden Franken. Im Vergleich zu dem vom Parlament im November 2021 beschlossenen Verpflichtungskredit entspricht dies einer Erhöhung um rund 2,3 Prozent. Dieser Betrag liegt zwar rund 9 Prozent unter dem von den Kantonen und den Transportunternehmen in der Vernehmlassung geäusserten Bedarf, entspricht aber der Finanzplanung des Bundes. Ihre vorberatende Kommission beantragt nun eine Erhöhung des Kredits um gut 160 Millionen Franken. Der Bundesrat lehnt diesen Antrag im Einklang mit dem kommenden Entlastungspaket 2027 ab. Ich komme in der Beratung gerne noch auf diesen Antrag zu sprechen.
Zum Entlastungspaket: Für die Festlegung des Verpflichtungskredits 2026-2028 ist für den Bundesrat die Finanzplanung unter Einrechnung des Entlastungspakets massgebend. Aus Gründen der Kohärenz wurden daher die bekannten Werte des Entlastungspakets 2027 berücksichtigt. Im RPV erwartet der Bundesrat eine Erhöhung des Kostendeckungsgrads, sodass die Abgeltungen von Bund und Kantonen gegenüber den Werten des Voranschlags 2025 mit dem Finanzplan 2026-2028 um 5 Prozent reduziert werden. Das Erreichen solcher Abgeltungskürzungen erfordert natürlich Massnahmen, die einerseits die Besteller, also insbesondere die Kantone, betreffen und auch von diesen diskutiert werden müssen, andererseits auch bei den Transportunternehmen strategische Entscheidungen bei der Planung des Personals oder des Rollmaterials erforderlich machen. Die Kürzungen können von den Transportunternehmen nicht einfach kurzfristig umgesetzt werden. Daher hat der Bundesrat die Reduzierung der finanziellen Mittel für den RPV bereits sehr früh, das heisst im Herbst 2024, kommuniziert. Sie werden aber erst auf das Jahr 2027 wirken. Das heisst, wir haben einen unveränderten oder sogar steigenden Beitrag für 2026, und im Jahr 2027 beginnt dann das Entlastungspaket zu wirken. Das ermöglicht es den Transportunternehmen, zu planen und rechtzeitig Massnahmen zu treffen.
Für den Verpflichtungskredit RPV 2026-2028 können wir deshalb nicht warten, bis im nächsten Jahr die Beratung des Entlastungspakets 2027 abgeschlossen ist. Wir benötigen spätestens im Dezember 2025 einen parlamentarischen Beschluss, um die Bestellung der RPV-Leistungen für das Jahr 2026 zu tätigen und den Finanzrahmen 2027/28 festzulegen. Deshalb wird hier ein Teil des Entlastungspakets vorweggenommen.
Die Kürzung des RPV-Kredits ab 2027 wird natürlich von allen Seiten Anstrengungen erfordern. Laut einer Schätzung in Hinblick auf den künftigen Bedarf sollte das Abgeltungsniveau in den kommenden Jahren nämlich nicht weiter steigen, damit die Folgekosten der notwendigen Investitionen, der Übergang zu elektrischen Fahrzeugen, der Ausbau der Verkehrsleistungen und die Innovation finanziert werden können. Aufgrund des in den letzten Jahren stark ausgebauten Angebots erwartet der Bundesrat, dass der Kostendeckungsgrad im RPV verbessert wird. Die Transportunternehmen haben es in der Hand, dies auch mit der Ausgestaltung der Tarife zu beeinflussen.
Die Transportunternehmen und die Besteller sind zudem aufgefordert, ihre Projekte nach Effizienz und Notwendigkeit zu priorisieren. In einigen Regionen könnte eine Überprüfung für die Effizienz des aktuellen und zukünftigen Verkehrsangebots relevant sein. Parallel sollen die Unternehmen ihre Bestrebungen zur Kostenoptimierung weiterführen und mehr Verkehrseinnahmen erzielen.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die für 2027 vorgesehenen Massnahmen anspruchsvoll sind. Das ÖV-System wird damit jedoch nicht gefährdet, und der RPV wird mit den verfügbaren Mitteln seine Erschliessungsfunktion weiterhin angemessen wahrnehmen können.
Mit dieser Botschaft werden das Postulat Clivaz Christophe 20.3328, "Nationale Strategie für eine bessere Erschliessung der Tourismusregionen durch den öffentlichen Verkehr", sowie die Motion Maret Marianne 22.3229, "Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr?", zur Abschreibung beantragt. Beide Vorstösse verfolgen dasselbe Ziel, nämlich dass der Bundesrat Überlegungen dazu anstellt, welche Rolle der öffentliche Verkehr bei der Unterstützung der touristischen Entwicklung des Landes aktuell spielt und welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um seine Attraktivität für die Beförderung von Touristen in der Schweiz zu erhöhen. Die beiden parlamentarischen Vorstösse wurden in diesem Entwurf für den Verpflichtungskredit 2026-2028 aufgenommen und im Rahmen der [PAGE 886] Möglichkeiten des Bundes bestmöglich erfüllt. Im Prozess zur Überarbeitung der Tourismusstrategie werden die Anliegen des Postulates 20.3328 ebenfalls thematisiert. Die bestehenden Instrumente und Strategien des Bundes können gegebenenfalls angepasst und durch neue Massnahmen ergänzt werden.
Ihre vorberatende Kommission beantragt einstimmig, die Motion Maret Marianne 22.3229, "Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr?", nicht mit dieser Botschaft abzuschreiben. Wir können uns dem anschliessen, und ich verzichte darauf, eine Abstimmung zu[NB]verlangen.[NB]Der Kommissionsdiskussion haben wir aber entnommen, dass hier auch Massnahmen vonseiten des WBF erforderlich seien. Wir werden innerhalb der Bundesverwaltung schauen, wie wir dann diese Motion optimal umsetzen können, wenn sie nicht abgeschrieben wird.
Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 3364,5 Millionen Franken für die drei Jahre 2026 bis 2028, dies in Übereinstimmung mit der Finanzplanung des Bundes und der Einrichtung des Entlastungspakets.
Ich beantrage Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten und nachher dann den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.