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Gianini Simone · Nationalrat · 2025-09-16

Gianini Simone · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-16

Wortprotokoll

Das Betreibungswesen ist heute bereits stark digitalisiert. Insbesondere die Einführung des E-SchKG im Jahr 2007 hat dazu geführt, dass die Kommunikation zwischen den betreibenden Gläubigern und den Betreibungsämtern weitgehend auf elektronischem Weg erfolgen kann. Damit wurde der wichtige Schritt in Richtung einer Digitalisierung und möglichen Entbürokratisierung des Betreibungswesens vollzogen. Gleichwohl besteht weiteres Verbesserungspotenzial, insbesondere in den drei Bereichen, die Gegenstand der Ihnen vorgeschlagenen Revision sind:

1.[NB]Bei der Betreibungsregisterauskunft soll eine Überprüfung einheitlicher Angaben durch das Betreibungsamt erfolgen, etwas, das dank der Digitalisierung und der Vernetzung der Behörden schnell und einfach umgesetzt werden kann. Eine möglichst vollständige schweizweite Auskunft wäre noch aussagekräftiger und könnte den Missbrauch der Einholung von Betreibungsregisterauszügen an verschiedenen Betreibungsstandorten oder in verschiedenen Kantonen durch an Auszügen Interessierte stoppen. Im Sinn einer Verbesserung und im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates hat sich Ihre Kommission für Rechtsfragen für die generelle Verwendung von AHV-Nummern bzw. der Unternehmensidentifikationsnummer (UID) zur Identifikation natürlicher bzw. juristischer Personen ausgesprochen und sich für die sofortige Einführung eines zentralen Informationssystems eingesetzt, das vom Bund selbst ohne Delegation an Kantone und Private geführt werden muss.

2.[NB]Die elektronische Zustellung soll teilweise neu geregelt werden. Die Parteien sollen einen Anspruch auf elektronische Zustellung haben, und in gewissen Fällen soll von Amtes wegen eine elektronische Zustellung erfolgen. Auch wenn die elektronische Zustellung namentlich von Verlustscheinen bereits heute möglich ist, werden in der Praxis meist noch Papierurkunden ausgestellt, was unnötige Kosten verursacht.

3.[NB]Die Verwertung von schuldnerischen Vermögenswerten soll zukünftig gestützt auf eine klare gesetzliche Grundlage auch über Online-Plattformen erfolgen können. Während das Zwangsvollzugsrecht derzeit primär die Versteigerung unter physisch Anwesenden vorsieht, hat sich in den letzten Jahren im übrigen Geschäftsverkehr und gerade unter Privaten die Möglichkeit von Online-Versteigerungen etabliert.

Darüber hinaus werden drei weitere Gesetzesanpassungen vorgeschlagen: Es wird eine gesetzliche Grundlage für Vorgaben betreffend das Betreibungsbegehren auf dem Verordnungsweg geschaffen, die Regelung des Arrestvollzugs wird präzisiert, und Barzahlungen an das Betreibungsamt werden auf 100[NB]000 Franken beschränkt.

Mit der vorliegenden Revision wird den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen, indem die Instrumente des Schuldbetreibungsrechts zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die davon Gebrauch machen, weiter verbessert werden. Die wenigen Differenzen zwischen Mehrheit und Minderheit in Bezug auf einzelne Artikel werden in der folgenden Detailberatung behandelt.

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.