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Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-09-17

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Wir befinden uns ja heute mit diesem Artikel nicht in der ersten Beratung, sondern der Ständerat hat zweimal ganz klar der Lösung der Mehrheit unseres Rates zugestimmt, so, wie sie auch die Mehrheit der FDP-Mehrheit unterstützt. Worum geht es?

Nochmals: Ich möchte betonen, dass wir die Änderungen nicht hochspielen sollten. Bei verwitweten Ehegatten - ich betone, Ehegatten mit Kindern - wird auch in Zukunft im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf des Bundesrates eine unbefristete Witwen- respektive Witwerrente ausbezahlt. Diese Rente wird nach einer langen Übergangsfrist von 80 auf 60 Prozent gekürzt. Im Gegensatz zu dieser 20-prozentigen Rentenreduktion erfolgt eine Erhöhung der Waisenrente um 20 Prozent. Bei Witwen mit Kindern wird also diese Reduktion kompensiert. Die Waisenrente wird für jedes Kind unter 18 Jahren ausbezahlt, längstens bis zum 25. Altersjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet.

Die heute geltende Regelung - damit komme ich zur Übergangsfrist - wird noch während drei Jahren nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision und den verwitweten Personen für ihre ganze Lebenszeit ausbezahlt. Anschliessend wird dann in vier Schritten von je drei Jahren, also insgesamt über zwölf Jahre, die Witwenrente jährlich um 5 Prozent gesenkt und die Waisenrente um 5 Prozent erhöht. Das heisst im Klartext, dass die Witwenrente von neu 60 anstatt 80 Prozent im Jahre 2017 voll zum Tragen kommen wird.

Ich denke, mit dieser Regelung können wir nun wirklich alle leben. Insbesondere auch diejenigen sollten sich davon überzeugen lassen, welche die Gleichberechtigung der Geschlechter in all ihren Vorstössen, in all ihren rechtlichen Schritten zum Thema machen. Die Differenz hier liegt bei immerhin 130 Millionen Franken. Die FDP-Fraktion wird in ihrer grossen Mehrheit der Lösung zustimmen, wie sie der Ständerat zweimal beschlossen hat, wie sie auch der Bundesrat heute unterstützt und wie sie die Kommissionsmehrheit ganz klar beantragt.