Flach Beat · Nationalrat · 2025-09-16
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-09-16
Wortprotokoll
In diesem Geschäft - Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellung und Online-Versteigerung) - versteckt sich, trotz des gestelzten Titels, eine wahrhafte Neuerung im Schweizer Rechtssystem, weil wir mit dieser Vorlage endlich die Digitalisierung im Bereich der Betreibungsauskünfte angehen. Bisher war es so, dass dies kantonal komplett unterschiedlich und vor allem auch lückenhaft geregelt war. Wenn man als Gläubiger Schuldner hatte, die umgezogen waren, hatte man immer wieder das Problem, dass man sie jeweils wieder finden musste. Entsprechend schwierig oder auch unzuverlässig waren teilweise die Infos für die Gläubiger, was einen grossen Aufwand zur Folge hatte, weil immer wieder die tatsächlichen Aufenthaltsorte usw. ausfindig gemacht werden mussten; auch der Status der Betreibungen war auf diesen Stellen schwierig abrufbar. Es ist auch so, dass der Schuldner mit dieser Vorlage besser geschützt ist als bis anhin, weil er sich gegen falsche Einträge einfacher wehren kann.
Hinzu kommt, dass wir hier endlich die elektronische Zustellung vereinbaren. Das heisst, die Digitalisierung findet Einzug in die "Zetteli-" und die Briefwirtschaft, die Verfahren brauchen ein bisschen weniger Kopierpapier, Stempel und Briefmarken, werden dafür etwas rascher und klarer und halt eben auch mehr der heutigen Zeit angepasst. Es besteht mehr Rechtssicherheit, weil über die AHV-Nummer eine klare Identifikation gewährleistet ist. Es wird viel einfacher, eine einzelne Person zu identifizieren, was sicherer und in Hinblick auf den Datenschutz besser ist.
Die Online-Versteigerung ist ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetz verankert wird, auch sie soll in Zukunft möglich sein. Heute finden Versteigerungen in einem Saal statt, irgendwo in der Beiz, in einem Restaurant, einer Turnhalle oder etwas Ähnlichem. Neu kann man eine Versteigerung auch auf Online-Plattformen machen, somit können sich auch viel mehr Personen beteiligen. Das heisst für die Gläubiger, dass hoffentlich auch mehr Mittel und mehr Erlöse erzielt werden können. Es besteht volle Transparenz, weil nicht nur ein paar wenige Personen teilnehmen, sondern alles öffentlich ist. Damit herrscht viel mehr Transparenz als im heute bestehenden [PAGE 1570] System. Es gibt auch weniger Verwaltungsaufwand und weniger Fehler, weil das Verfahren schweizweit einheitlich ist.
Die Fahne ist in einzelnen Fragen relativ technisch; ich werde bei den Minderheiten noch darauf zurückkommen. Man kann aber auch sagen, dass mit BRA CH die technische Umsetzung und mit der Datenbank die technische Grundlage weit fortgeschritten ist und dass dieses System auch entsprechend rasch eingeführt werden kann.
Im Grossen und Ganzen bietet diese Vorlage gegenüber dem heutigen System wirklich massive Verbesserungen, und wir haben nun nur noch einige wenige, ich sage mal, Finessen zu klären, beispielsweise wie viel Bargeld im Spiel sein soll. Der Bundesrat sieht vor, dass Zahlungen bis zum Betrag von 100[NB]000 Franken in bar geleistet werden können, bei höheren Beträgen ist die Zahlung des 100[NB]000 Franken übersteigenden Teils über einen Finanzintermediär abzuwickeln. Das ist wahrscheinlich sinnvoll, das entspricht den Grenzen, die es auch in anderen Bereichen gibt.
Es stellt sich dann die Frage - ich werde bei der Behandlung der Minderheiten noch darauf zurückkommen -, wo allfällige Fehler im Register gemeldet werden müssen und wer sie zu beheben hat. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es ein Antrag ist, und wenn ich einen Antrag an eine Behörde stelle, dann muss die dann auch entscheiden und eine Verfügung erlassen. Es sollte diejenige Behörde sein, die eben auch tatsächlich die Hoheit darüber hat, was im Register drinsteht.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 8c und Artikel 34 den Minderheiten zu folgen.